Schenkungssteuer-Rechner 2026
§ 14 ErbStG: Vorschenkungen werden hinzugerechnet, der Freibetrag wird anteilig verbraucht.
Schenkungssteuer 2026 - Grundlagen
Die Schenkungsteuer ist die "kleine Schwester" der Erbschaftsteuer. Sie wird auf Schenkungen unter Lebenden erhoben (§ 7 ErbStG). Tarif und Freibeträge richten sich nach demselben System wie bei der Erbschaftsteuer (§§ 16, 19 ErbStG). Wesentliche Unterschiede: Bei Schenkung an Eltern gilt Klasse II (statt I bei Erbschaft) mit niedrigerem Freibetrag (20.000 statt 100.000 €) und höherem Tarif. Familienheim-Vergünstigung für Kinder gilt nur bei Erbschaft, nicht bei Schenkung.
Strategischer Vorteil der Schenkung: Die persönlichen Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre (§ 16 ErbStG i.V.m. § 14 ErbStG-Anrechnung). Damit lassen sich über mehrere Generationen erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen. Wer alle 10 Jahre 400.000 € an sein Kind verschenkt, hat in 30 Jahren 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen.
10-Jahres-Regel § 14 ErbStG
Um Freibetragsmissbrauch durch zerlegte Schenkungen zu verhindern, regelt § 14 ErbStG die Hinzurechnung früherer Erwerbe: Innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführte Schenkungen werden zur aktuellen Schenkung hinzugerechnet. Erst nach 10 Jahren erneuert sich der Freibetrag vollständig.
Beispiel: Vater schenkt seinem Kind im Jahr 2020 200.000 €, im Jahr 2026 weitere 250.000 €. Bei der zweiten Schenkung wird die erste hinzugerechnet: 200.000 + 250.000 = 450.000 €. Freibetrag 400.000 €. Steuerpflichtig 50.000 €. Tarifstufe 11 % (Wert 450.000 € liegt in Stufe bis 600.000 €). Steuer 5.500 €.
Optimal nutzen lässt sich die 10-Jahres-Regel durch frühe Übergaben: Wer mit 30 Jahren beginnt, hat bis zum 70. Lebensjahr fünfmal Gelegenheit zu Freibetrag-Schenkungen (mit 30, 40, 50, 60, 70 Jahren). Pro Elternteil 5 × 400.000 € = 2 Mio. € steuerfrei pro Kind.
Steuersätze § 19 ErbStG
Die Schenkungssteuersätze sind identisch mit den Erbschaftssteuersätzen:
| Wert nach Freibeträgen bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
Strategien und Beispiele
Steuerfreie Schenkungen § 13 ErbStG
Bestimmte Schenkungen sind nach § 13 ErbStG vollständig steuerfrei und erfordern keine Anrechnung auf die persönlichen Freibeträge:
- Übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten) angemessen zur Lebensstellung
- Schenkungen für angemessenen Unterhalt und Erziehung/Berufsausbildung
- Schenkungen aus Mitteln, die zum Eigenbedarf benötigt werden
- Hausrat, Wäsche, Bekleidung, persönliche Schmuckstücke (bei Klasse I bis 41.000 €, II/III 12.000 €)
- Spenden an gemeinnützige Stiftungen und Vereine (im Rahmen der § 10b EStG-Grenzen)
- Familienheim an Ehegatten/Lebenspartner unabhängig vom Wert (zur Selbstnutzung)
Häufige Fragen zur Schenkungsteuer 2026
Wie funktioniert die 10-Jahres-Regel?
§ 14 ErbStG: Frühere Schenkungen innerhalb 10 Jahren werden hinzugerechnet. Freibetrag erneuert sich nach 10 Jahren.
Steuerfrei an Kind verschenken?
Pro Elternteil 400.000 € alle 10 Jahre. Beide Eltern: 800.000 € pro 10 Jahre. Über 30 Jahre 2,4 Mio. € steuerfrei.
Steuerklassen bei Schenkung?
I: Ehegatten, Kinder, Enkel. II: Eltern (bei Schenkung!), Geschwister, Nichten/Neffen. III: Übrige.
Schenkungssteuer 200.000 €?
An Kind: 0 € (Freibetrag 400k). An Geschwister: 36.000 € (180k × 20 %). An Lebensgefährten: 54.000 € (180k × 30 %).
Steuerfreie Schenkungen?
Gelegenheitsgeschenke, Unterhalt, Erziehung. Hausrat 41.000 € (I) / 12.000 € (II/III). Familienheim Ehegatten frei.
Vorteile vs. Erbe?
Schenker gestaltet (Vertrag). Schenkungen mehrfach 10-Jahres-Freibeträge. Nießbrauch/Wohnrecht möglich.
Familienheim Schenkung?
An Ehegatten frei (zur Selbstnutzung). Bei Kindern nur Erbschaft begünstigt, nicht Lebzeiten-Schenkung.
Wann anzeigen?
3 Monate nach Schenkung beim Finanzamt (§ 30 ErbStG). Notarbeurkundete Schenkungen automatisch.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.