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Aktualisiert am 2026-05-07 · Autor: Mustafa Bilgic · Stand 2026

Schenkungssteuer Rechner 2026 - 10-Jahres-Freibeträge optimieren

Berechnen Sie die Schenkungsteuer 2026 nach § 19 ErbStG. Freibeträge alle 10 Jahre erneuerbar: Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern bei Schenkung nur 20.000 € (Klasse II!), Geschwister 20.000 €, übrige 20.000 €. Geschickte Generationenfolge ermöglicht über 30 Jahre 1,2 Mio. € steuerfrei pro Kind. Mit § 14 ErbStG-Hinzurechnung.

Hinweis: Diese Seite ist eine Modellrechnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Behördenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich Finanzämter, Krankenkassen, Steuerberater nach § 3 StBerG, Rechtsanwälte oder zugelassene Versicherungsmakler. Stand der Daten: 2026-05-07. Quellen: BMF, gesetze-im-internet.de, Statistisches Bundesamt, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband, Bundesagentur für Arbeit.

Schenkungssteuer-Rechner 2026

§ 14 ErbStG: Vorschenkungen werden hinzugerechnet, der Freibetrag wird anteilig verbraucht.

Schenkungssteuer 2026 - Grundlagen

Die Schenkungsteuer ist die "kleine Schwester" der Erbschaftsteuer. Sie wird auf Schenkungen unter Lebenden erhoben (§ 7 ErbStG). Tarif und Freibeträge richten sich nach demselben System wie bei der Erbschaftsteuer (§§ 16, 19 ErbStG). Wesentliche Unterschiede: Bei Schenkung an Eltern gilt Klasse II (statt I bei Erbschaft) mit niedrigerem Freibetrag (20.000 statt 100.000 €) und höherem Tarif. Familienheim-Vergünstigung für Kinder gilt nur bei Erbschaft, nicht bei Schenkung.

Strategischer Vorteil der Schenkung: Die persönlichen Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre (§ 16 ErbStG i.V.m. § 14 ErbStG-Anrechnung). Damit lassen sich über mehrere Generationen erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen. Wer alle 10 Jahre 400.000 € an sein Kind verschenkt, hat in 30 Jahren 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen.

10-Jahres-Regel § 14 ErbStG

Um Freibetragsmissbrauch durch zerlegte Schenkungen zu verhindern, regelt § 14 ErbStG die Hinzurechnung früherer Erwerbe: Innerhalb der letzten 10 Jahre durchgeführte Schenkungen werden zur aktuellen Schenkung hinzugerechnet. Erst nach 10 Jahren erneuert sich der Freibetrag vollständig.

Beispiel: Vater schenkt seinem Kind im Jahr 2020 200.000 €, im Jahr 2026 weitere 250.000 €. Bei der zweiten Schenkung wird die erste hinzugerechnet: 200.000 + 250.000 = 450.000 €. Freibetrag 400.000 €. Steuerpflichtig 50.000 €. Tarifstufe 11 % (Wert 450.000 € liegt in Stufe bis 600.000 €). Steuer 5.500 €.

Optimal nutzen lässt sich die 10-Jahres-Regel durch frühe Übergaben: Wer mit 30 Jahren beginnt, hat bis zum 70. Lebensjahr fünfmal Gelegenheit zu Freibetrag-Schenkungen (mit 30, 40, 50, 60, 70 Jahren). Pro Elternteil 5 × 400.000 € = 2 Mio. € steuerfrei pro Kind.

Steuersätze § 19 ErbStG

Die Schenkungssteuersätze sind identisch mit den Erbschaftssteuersätzen:

Wert nach Freibeträgen bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26 Mio. €30 %43 %50 %

Strategien und Beispiele

Beispiel 1: Generationenkette. Großvater schenkt Enkel 200.000 € (Freibetrag voll). 10 Jahre später erneut 200.000 €. Über 30 Jahre 600.000 € steuerfrei pro Großelternteil.
Beispiel 2: Beide Eltern schenken Kind. Vater 400.000 € + Mutter 400.000 € = 800.000 € sofort steuerfrei. 10 Jahre später erneut 800.000 €. Über 30 Jahre 2,4 Mio. € steuerfrei.
Beispiel 3: Nießbrauch behalten. Eltern schenken Mietshaus an Kind, behalten Nießbrauch (Mieteinkommen). Gegenwartswert der Immobilie wird um den Kapitalwert des Nießbrauchs reduziert (§ 14 BewG). Bei 60 Jahre alten Eltern und 4 % Rendite: ca. 70 % Wertabschlag.
Beispiel 4: Geschwister-Schenkung 100.000 €. Klasse II Freibetrag 20.000 €. Steuerpflichtig 80.000 €. Tarifstufe 20 % (bis 300.000 €). Steuer 16.000 €.
Beispiel 5: Lebensgefährte 500.000 €. Klasse III Freibetrag 20.000 €. Steuerpflichtig 480.000 €. Tarifstufe 30 % (bis 6 Mio. €). Steuer 144.000 €. Hinweis: Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft prüfen, dann Klasse I mit 500.000 € Freibetrag.

Steuerfreie Schenkungen § 13 ErbStG

Bestimmte Schenkungen sind nach § 13 ErbStG vollständig steuerfrei und erfordern keine Anrechnung auf die persönlichen Freibeträge:

  • Übliche Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten) angemessen zur Lebensstellung
  • Schenkungen für angemessenen Unterhalt und Erziehung/Berufsausbildung
  • Schenkungen aus Mitteln, die zum Eigenbedarf benötigt werden
  • Hausrat, Wäsche, Bekleidung, persönliche Schmuckstücke (bei Klasse I bis 41.000 €, II/III 12.000 €)
  • Spenden an gemeinnützige Stiftungen und Vereine (im Rahmen der § 10b EStG-Grenzen)
  • Familienheim an Ehegatten/Lebenspartner unabhängig vom Wert (zur Selbstnutzung)

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer 2026

Wie funktioniert die 10-Jahres-Regel?

§ 14 ErbStG: Frühere Schenkungen innerhalb 10 Jahren werden hinzugerechnet. Freibetrag erneuert sich nach 10 Jahren.

Steuerfrei an Kind verschenken?

Pro Elternteil 400.000 € alle 10 Jahre. Beide Eltern: 800.000 € pro 10 Jahre. Über 30 Jahre 2,4 Mio. € steuerfrei.

Steuerklassen bei Schenkung?

I: Ehegatten, Kinder, Enkel. II: Eltern (bei Schenkung!), Geschwister, Nichten/Neffen. III: Übrige.

Schenkungssteuer 200.000 €?

An Kind: 0 € (Freibetrag 400k). An Geschwister: 36.000 € (180k × 20 %). An Lebensgefährten: 54.000 € (180k × 30 %).

Steuerfreie Schenkungen?

Gelegenheitsgeschenke, Unterhalt, Erziehung. Hausrat 41.000 € (I) / 12.000 € (II/III). Familienheim Ehegatten frei.

Vorteile vs. Erbe?

Schenker gestaltet (Vertrag). Schenkungen mehrfach 10-Jahres-Freibeträge. Nießbrauch/Wohnrecht möglich.

Familienheim Schenkung?

An Ehegatten frei (zur Selbstnutzung). Bei Kindern nur Erbschaft begünstigt, nicht Lebzeiten-Schenkung.

Wann anzeigen?

3 Monate nach Schenkung beim Finanzamt (§ 30 ErbStG). Notarbeurkundete Schenkungen automatisch.

Quellen

Autor

Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.