Abfindungs-Rechner mit Fünftelregelung
Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung sowie die Brutto-Abfindung ein. Der Rechner vergleicht Regelbesteuerung mit Fünftelregelung nach § 34 EStG (Tarif 2026).
Modellrechnung Tarif 2026 ohne Soli, Kirchensteuer, Werbungskosten. Verbindliche Berechnung im Steuerbescheid.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine Einmalzahlung, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Sie kann auf einem Aufhebungsvertrag, einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder einer einseitigen Kündigung beruhen. Rechtlich ist die Abfindung eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG; sie kompensiert den Verlust des Arbeitsplatzes und damit künftiger Lohnzahlungen. Steuerlich gehört sie zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG, wird aber als außerordentliche Einkunft begünstigt besteuert.
Im Arbeitsrecht gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Eine Ausnahme sind die Regelfälle in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG), in denen der Arbeitgeber bei betriebsbedingter Kündigung eine pauschale Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten kann. In der Praxis werden Abfindungshöhen häufig nach der sogenannten Faustformel verhandelt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, mit Aufschlägen je nach Verhandlungsmasse, Lebensalter und Schwerbehinderung.
Sozialrechtlich kann eine Abfindung Folgen für das Arbeitslosengeld haben: Wenn die Abfindung in Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Beendigung steht und die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, kann eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängt werden (§ 159 SGB III). Außerdem kann das ALG für mehrere Monate ruhen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist umgangen wurde (§ 158 SGB III - Ruhen bei Entlassungsentschädigung).
Fünftelregelung im Detail (§ 34 EStG)
Die Fünftelregelung soll die Steuerprogression mildern, die durch die einmalige Auszahlung großer Beträge entsteht. Ohne Begünstigung würde die Abfindung den Grenzsteuersatz auf den Spitzensteuersatz (42 Prozent) oder die Reichensteuer (45 Prozent) treiben. Die Fünftelregelung berechnet die Steuer schrittweise:
Schritt 1: Steuer auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) ohne Abfindung wird ermittelt. Schritt 2: Ein Fünftel der Abfindung wird zum zvE addiert. Schritt 3: Die Steuer auf dieses erhöhte zvE wird ermittelt. Schritt 4: Die Differenz zwischen den Steuern aus Schritt 1 und Schritt 3 wird mit fünf multipliziert. Schritt 5: Die so berechnete Steuer auf die Abfindung wird zur Steuer auf das Regeleinkommen addiert.
Voraussetzung für die Fünftelregelung ist die Zusammenballung der Einkünfte. Nach BFH-Rechtsprechung müssen alle entschädigungsbezogenen Einnahmen in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließen. Eine geringfügige Aufteilung in das Folgejahr (bis zu 5 Prozent der Hauptauszahlung, BFH-Urteil VI R 41/13) ist unschädlich. Größere Aufteilungen führen zur Versagung der Begünstigung.
Wichtig: Mit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024 wurde die automatische Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren zum 1. Januar 2025 abgeschafft. Arbeitgeber wenden die Fünftelregelung nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug an. Stattdessen muss der Arbeitnehmer in seiner Einkommensteuererklärung die Fünftelregelung beantragen. Das führt zwar zu einer höheren laufenden Lohnsteuer, sichert aber die endgültige Begünstigung über den Steuerbescheid.
Vergleichstabelle Regel- vs Fünftelregelung 2026
| zvE ohne Abf. | Abfindung | Steuer Regelb. | Steuer 5tel-Reg. | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 30.000 € | ca. 13.300 € | ca. 9.500 € | ca. 3.800 € |
| 45.000 € | 50.000 € | ca. 28.700 € | ca. 21.500 € | ca. 7.200 € |
| 55.000 € | 60.000 € | ca. 39.300 € | ca. 30.800 € | ca. 8.500 € |
| 70.000 € | 80.000 € | ca. 55.700 € | ca. 47.000 € | ca. 8.700 € |
| 90.000 € | 120.000 € | ca. 80.500 € | ca. 71.000 € | ca. 9.500 € |
| 120.000 € | 150.000 € | ca. 110.000 € | ca. 105.500 € | ca. 4.500 € |
Sozialversicherung und Sonderfälle
Echte Abfindungen sind sozialversicherungsfrei: Sie unterliegen weder der Kranken-, Pflege-, Renten- noch der Arbeitslosenversicherung. Damit kommen volle Beträge nahezu ungeschmälert beim Arbeitnehmer an. Anders verhält es sich bei verdeckten Lohnzahlungen: Wenn ein Arbeitgeber unter dem Etikett 'Abfindung' tatsächlich Vergütung für noch zu leistende Arbeit zahlt, kann die Sozialversicherung die Beitragspflicht nachträglich feststellen.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden auf die Einkommensteuer aufgeschlagen. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Einkommensteuer, ist aber seit 2021 für Geringverdiener bis zu einem zvE von ca. 73.000 Euro entfallen und wird oberhalb davon stufenweise eingeführt. Kirchensteuer fällt mit 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 Prozent (übrige Bundesländer) auf die Einkommensteuer an.
Bei Abfindungen über 6.000 Euro und gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld kann das ALG nach § 158 SGB III ruhen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist umgangen wurde. Berechnet wird das Ruhen abhängig vom Lebensalter und der Beschäftigungsdauer; höchstens für ein Jahr.
Worked Examples Abfindung 2026
Häufige Fehler bei Abfindungs-Berechnungen
- Aufteilung der Abfindung über zwei Veranlagungsjahre ohne Beachtung der 5-Prozent-Grenze - Fünftelregelung kann verloren gehen.
- Annahme, der Arbeitgeber rechne die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzug an - seit 2025 muss sie in der Steuererklärung beantragt werden.
- Übersehen, dass Abfindungen bei einvernehmlicher Beendigung Sperrzeiten und Ruhen des ALG verursachen können.
- Verwechslung von 'Abfindung' mit 'Karenzentschädigung' oder 'Bonuszahlung' - Letztere sind nicht nach § 34 EStG begünstigt.
- Werbungskosten werden nicht voll geltend gemacht (Anwaltskosten, Reisekosten zur Verhandlung, Steuerberatungskosten).
- Soli und Kirchensteuer werden auf der niedrigeren Fünftelregelungs-Steuer berechnet - das ist korrekt; viele Rechner setzen sie aber auf die Regelsteuer.
- Bei Geringverdienern wird die Fünftelregelung pauschal angesetzt, obwohl in Einzelfällen die Regelbesteuerung günstiger sein kann (Steuersatz 0 % bei sehr niedrigem zvE).
Häufige Fragen
Was ist die Fünftelregelung 2026?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften. Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt: Es wird ermittelt, welche Steuer auf ein Fünftel der Abfindung zusätzlich zum normalen Einkommen entfiele, und dieser Differenzbetrag mit fünf multipliziert. Dadurch wird vermieden, dass die einmalige Abfindung in den Höchststeuersatz katapultiert wird.
Wann gilt eine Abfindung als außerordentliche Einkunft?
Nach § 24 Nr. 1 EStG zählen Entschädigungen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, zu den außerordentlichen Einkünften. Voraussetzung für die Fünftelregelung ist die Zusammenballung der Einnahmen, also die Auszahlung in einem Veranlagungszeitraum, sowie der Mehrbetrag im Vergleich zu den Einkünften ohne Beendigung.
Werden Abfindungen sozialversicherungspflichtig?
Nein. Echte Abfindungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind sozialversicherungsfrei. Sie fallen also nicht unter Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung. Voraussetzung: Es darf keine Lohnersatzfunktion vorliegen; insbesondere darf keine Vergütung für tatsächlich geleistete oder noch zu leistende Arbeit getarnt werden.
Was ändert sich 2025/2026 bei der Fünftelregelung?
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die automatische Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren ab Januar 2025 abgeschafft. Arbeitgeber können die Fünftelregelung nicht mehr direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Die Begünstigung bleibt jedoch erhalten und ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers für Veranlagungszeiträume ab 2025 weiterhin beantragbar.
Wie hoch ist die Steuerersparnis durch die Fünftelregelung?
Die Ersparnis hängt vom Verhältnis Abfindung zu Regeleinkommen ab. Sie ist besonders hoch bei niedrigem Regeleinkommen und hoher Abfindung, weil dann der Progressionseffekt voll abgemildert wird. In Beispielen kann die Ersparnis zwischen 1.000 und 25.000 Euro liegen. Bei sehr hohem Regeleinkommen jenseits des Spitzensteuersatzes ist der Effekt geringer.
Was ist die 'Zusammenballung'?
Zusammenballung bedeutet, dass die Abfindung in einem einzigen Veranlagungszeitraum zufließt und dass die Summe aus Abfindung und Einkünften in diesem Jahr höher ist als die Einkünfte ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird die Abfindung über mehrere Jahre gestreckt, entfällt die Voraussetzung der Zusammenballung und die Fünftelregelung kann versagt werden (BFH-Rechtsprechung).
Lohnt sich Splittung in zwei Veranlagungsjahre?
In Sonderfällen, wenn die Abfindung sehr hoch ist und die Fünftelregelung nicht voll wirkt, kann eine vertragliche Aufteilung in zwei Tranchen sinnvoll sein. Der Bundesfinanzhof hat aber wiederholt entschieden, dass eine geringfügige Teilzahlung von bis zu 5 Prozent in einem zweiten Jahr unschädlich ist. Größere Aufteilungen können den Anspruch auf Fünftelregelung gefährden. Lassen Sie das individuell vom Steuerberater prüfen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Steuererklärung?
Erforderlich sind die Lohnsteuerbescheinigung mit ausgewiesener Abfindung, der Aufhebungsvertrag oder Sozialplan als Rechtsgrund, Nachweise über Beendigungstermin sowie - bei Streitfällen - Korrespondenz mit dem Arbeitgeber. In der Anlage N der Einkommensteuererklärung wird die Abfindung in den dafür vorgesehenen Zeilen erfasst.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 24 Nr. 1 EStG Entschädigungen als außerordentliche Einkünfte
- § 34 EStG Außerordentliche Einkünfte (Fünftelregelung)
- § 34 Abs. 2 EStG Begünstigte Einkünfte
- BMF-Schreiben vom 1. November 2013 zur Fünftelregelung
- BMF: Einkommensteuer und Lohnsteuer Übersicht
- Bundesfinanzhof: Aktuelle Rechtsprechung zu Abfindungen
- Statistisches Bundesamt: Verdienste und Arbeitskosten
- Bundesarbeitsgericht: Abfindungsrechtsprechung
Autor und Aktualisierung
Autor und Betreiber: Mustafa Bilgic, Einzelunternehmer, Malazgirt No: 225, 02000 Adıyaman, Türkei, E-Mail: [email protected]. Diese Seite wurde zuletzt fachlich überarbeitet am . Alle Berechnungen sind Orientierungswerte ohne Beratungscharakter.