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Aktualisiert am 2026-05-07 · Autor: Mustafa Bilgic · Stand 2026

Mehrwertsteuer Rechner 2026 - Umsatzsteuer 19 %, 7 %, 0 % berechnen

Berechnen Sie Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) nach § 12 UStG: 19 Prozent Regelsteuersatz, 7 Prozent ermäßigter Satz (Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, ÖPNV), 0 Prozent für Photovoltaikanlagen unter 30 kWp seit 2023. Mit Brutto-Netto-Konversion, Vorsteuerabzug-Logik nach § 15 UStG, Kleinunternehmerregelung § 19 UStG (Grenze 22.000 Euro Vorjahr / 50.000 Euro laufendes Jahr).

Hinweis: Diese Seite ist eine Modellrechnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Behördenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich Finanzämter, Krankenkassen, Steuerberater nach § 3 StBerG, Rechtsanwälte oder zugelassene Versicherungsmakler. Stand der Daten: 2026-05-07. Quellen: BMF, gesetze-im-internet.de, Statistisches Bundesamt, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband, Bundesagentur für Arbeit.

Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer Deutschland 2026

Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) ist eine indirekte Verbrauchsteuer und das aufkommensstärkste Steuerinstrument Deutschlands. Sie wird auf Lieferungen und sonstige Leistungen erhoben (§ 1 UStG). Umsatzsteuer ist allphasig (jeder Wirtschaftsstufe wird sie aufgeschlagen) mit Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) - dadurch wird letztlich nur der Endverbraucher belastet.

Die Steuersätze 2026 sind in § 12 UStG geregelt:

  • 19 Prozent (Regelsteuersatz): Standard für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • 7 Prozent (ermäßigter Satz): Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Tickets ÖPNV, Hotelübernachtungen, Eintritte zu Theatern und Konzerten, viele Verlagserzeugnisse
  • 0 Prozent: Photovoltaikanlagen bis 30 kWp seit 2023 (§ 12 Abs. 3 UStG)
  • Steuerbefreit nach § 4 UStG: Heilberufe, Versicherungen, Banken, Vermietung Wohnraum, Bildung

Der Regelsteuersatz war bis 1992 14 Prozent, von 1993 bis 1997 15 Prozent, ab 1998 16 Prozent, ab 2007 19 Prozent. Eine kurze Reduktion auf 16 / 5 Prozent gab es im zweiten Halbjahr 2020 als Corona-Konjunkturmaßnahme.

Vorsteuerabzug § 15 UStG

Unternehmer können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) als Abzug von ihrer eigenen Umsatzsteuer-Zahllast geltend machen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG.

Beispiel: Schreiner kauft Holz für 1.190 € brutto (1.000 € netto + 190 € MwSt). Er fertigt einen Tisch und verkauft ihn für 2.380 € brutto (2.000 € netto + 380 € MwSt). Seine Umsatzsteuer-Zahllast: 380 € abzgl. 190 € Vorsteuer = 190 € an das Finanzamt. Der Mehrwert (1.000 € Wertschöpfung) wird damit mit 19 % besteuert.

Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind Aufwendungen, die nicht für das Unternehmen verwendet werden (Privatentnahmen), und einige spezifische Gegenstände wie Geschenke an Geschäftsfreunde (§ 15 Abs. 1a UStG). Bei gemischten Aufwendungen (privat/betrieblich) ist eine Aufteilung nach Verwendungsanteil vorzunehmen.

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Kleinunternehmer mit niedrigen Umsätzen können nach § 19 UStG auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten. Voraussetzungen 2026:

  • Vorjahresumsatz darf 22.000 Euro nicht überschritten haben
  • Erwarteter Jahresumsatz darf 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten

Kleinunternehmer dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen. Sie ersparen sich die monatliche/quartalsweise USt-Voranmeldung. Auf Rechnungen muss der Hinweis stehen: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)."

Der Verzicht auf die Regelung ist möglich (Option zur Regelbesteuerung), muss aber für 5 Jahre bindend gewählt werden. Bei hohen Investitionen (z.B. Maschinenkauf) kann sich die Regelbesteuerung wegen Vorsteuerabzug rechnen, bei rein dienstleistenden Tätigkeiten oft nicht.

Reverse-Charge-Verfahren § 13b UStG

Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger umgekehrt. Statt des Leistenden schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer. Anwendung typisch bei:

  • Bauleistungen zwischen Bauunternehmern (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
  • Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen (B2B-Dienstleistungen EU-weit)
  • Lieferung von Schrott, Altmetall, bestimmten Edelmetallen
  • Gebäudereinigungsleistungen
  • Lieferung von Mobiltelefonen, Tablets, Spielekonsolen ab 5.000 Euro Rechnungsbetrag

Vorteil: kein Steuerausfall durch Insolvenz des Leistenden. Der Empfänger meldet die Umsatzsteuer als Steuerschuldner und zugleich als Vorsteuer (saldiert null bei vollem Vorsteuerabzug). Bei eingeschränktem Vorsteuerabzug (z.B. teilweise steuerfreie Umsätze) verbleibt eine Definitivbelastung.

Berechnungsbeispiele 2026

Beispiel 1: Brutto 119 € → Netto. 119 / 1,19 = 100 € netto, MwSt 19 €.
Beispiel 2: Netto 850 € → Brutto. 850 × 1,19 = 1.011,50 € brutto, MwSt 161,50 €.
Beispiel 3: Brutto 53,50 € (Lebensmittel) → Netto. 53,50 / 1,07 = 50 € netto, MwSt 3,50 €.
Beispiel 4: Photovoltaik-Anlage 12.000 € (15 kWp). Netto = Brutto = 12.000 € (0 % USt). Keine MwSt aufgrund § 12 Abs. 3 UStG.
Beispiel 5: Bauleistung Reverse-Charge 5.950 €. Schuldner Bauauftraggeber. Netto 5.000 € + 950 € USt = 5.950 € brutto. Auftraggeber meldet 950 € USt-Schuld und 950 € Vorsteuer (saldiert).

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer 2026

Welche MwSt-Sätze gibt es 2026?

19 % Regel, 7 % ermäßigt (Lebensmittel/Bücher/ÖPNV), 0 % Photovoltaik bis 30 kWp. § 4 UStG steuerbefreit für Heilberufe, Versicherungen, Bildung.

Brutto auf Netto?

Brutto / 1,19 = Netto bei 19 %. Brutto / 1,07 = Netto bei 7 %.

Was ist Vorsteuerabzug?

§ 15 UStG: Unternehmer ziehen die ihnen berechnete USt von eigener USt-Schuld ab. Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung § 14 Abs. 4 UStG.

Kleinunternehmerregelung?

§ 19 UStG: keine USt ausweisen bei Vorjahresumsatz max. 22.000 € und voraussichtlich höchstens 50.000 € im laufenden Jahr.

Wann 0 % MwSt?

Photovoltaikanlagen bis 30 kWp seit 1.1.2023 (§ 12 Abs. 3 UStG).

USt-Voranmeldung Frist?

Quartalsweise bei Vorjahres-USt bis 7.500 €. Monatlich bei höherer USt-Schuld. ELSTER bis 10. Folgemonat.

Pflichtangaben Rechnung?

Name/Anschrift, Steuernummer, Datum, Rechnungsnummer, Leistung, Zeitraum, Entgelt nach Steuersätzen, Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 UStG).

Reverse-Charge?

§ 13b UStG: Empfänger schuldet USt bei Bauleistungen, grenzüberschreitend EU, Reinigung, Edelmetall.

Quellen

Autor

Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.