Kapitalertragsteuer-Rechner 2026
Teilfreistellung wird automatisch berücksichtigt (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %).
Abgeltungsteuer 2026 - Übersicht
Die Abgeltungsteuer wurde 2009 eingeführt und ersetzt seitdem die individuelle Besteuerung von Kapitaleinkünften zum persönlichen Steuersatz. Stattdessen gilt ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent (§ 32d EStG). Sie wird direkt von der Bank/dem depotführenden Institut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt - der Anleger muss nichts erklären, sofern alle Erträge inländisch erzielt werden.
Gesamtbelastung 2026:
- 25 % Kapitalertragsteuer
- + 5,5 % Solidaritätszuschlag auf KapESt = 1,375 % von der Bemessungsgrundlage
- + 8/9 % Kirchensteuer auf KapESt (optional, abhängig von Kirchenmitgliedschaft)
Effektive Belastung: 26,375 % ohne KiSt, 27,82 % mit KiSt 8 %, 27,99 % mit KiSt 9 %.
Wichtig: Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer. Sie kann durch die "Günstigerprüfung" in der Steuererklärung umgangen werden, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt - dann werden Kapitaleinkünfte zum persönlichen Tarif besteuert (typisch bei Geringverdienern, Rentnern).
Sparer-Pauschbetrag 2026
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt seit 2023 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) und wurde damit verdoppelt. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Voraussetzung: Erteilung eines Freistellungsauftrags bei der Bank.
Verfahren:
- Freistellungsauftrag erteilen (online oder Formular)
- Maximalbetrag wird auf eine oder mehrere Banken aufgeteilt
- Erträge bis zur Freistellung gehen ohne Steuerabzug aufs Konto
- Bei Überschreiten wird die Abgeltungsteuer abgeführt
Bei mehreren Banken sollte man den Freistellungsauftrag dort konzentrieren, wo die höchsten Erträge anfallen. Eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) für Geringverdiener ermöglicht steuerfreie Erträge auch oberhalb des Pauschbetrags.
Teilfreistellung bei Fonds (InvStG 2018)
Seit 2018 gilt das reformierte Investmentsteuergesetz (InvStG). Es führt eine Teilfreistellung ein, um die Vorbelastung deutscher Fonds mit Körperschaftsteuer zu kompensieren:
| Fondstyp | Teilfreistellung | Effektivbesteuerung 26,375 % |
|---|---|---|
| Aktienfonds (≥ 51 % Aktien) | 30 % | 18,46 % |
| Mischfonds (≥ 25 % Aktien) | 15 % | 22,42 % |
| Immobilienfonds Inland | 60 % | 10,55 % |
| Immobilienfonds Ausland | 80 % | 5,28 % |
| Sonstige (Renten/Geldmarkt/REIT) | 0 % | 26,375 % |
Die Teilfreistellung wird automatisch von der Depotbank angewendet. Sie gilt sowohl für laufende Erträge (Dividenden, Zinsen) als auch für Veräußerungsgewinne und die Vorabpauschale.
Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds
Thesaurierende Fonds und ETF (Erträge werden reinvestiert statt ausgeschüttet) unterliegen seit 2018 einer jährlichen Vorabpauschale nach § 18 InvStG. Die Bemessungsgrundlage beträgt 70 Prozent des sogenannten Basiszinses, multipliziert mit dem Anteilswert zu Beginn des Jahres.
Basiszins für die Vorabpauschale 2026: voraussichtlich rund 2,5 Prozent (BMF gibt jährlich bekannt). Beispiel: 10.000 Euro thesaurierender ETF, Aktienfonds: Vorabpauschale = 10.000 × 0,025 × 0,7 = 175 Euro. Davon 30 % Teilfreistellung = 122,50 € steuerpflichtig. Abgeltungsteuer 26,375 % = 32,31 €. Diese Steuer wird beim Verkauf wieder gegengerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Berechnungsbeispiele 2026
Häufige Fragen zur Kapitalertragsteuer 2026
Wie hoch Abgeltungsteuer 2026?
25 % KapESt + 5,5 % Soli + ggf. 8/9 % KiSt. Effektiv 26,375 % bzw. 27,82-27,99 % mit Kirchensteuer.
Sparer-Pauschbetrag 2026?
1.000 € Single, 2.000 € Splitting. Freistellungsauftrag bei Bank erforderlich.
Welche Kapitalerträge?
Zinsen, Dividenden, Aktiengewinne, Fondsgewinne (mit Teilfreistellung), Vorabpauschale, Zertifikate, Optionen.
Vorabpauschale Fonds?
Jährliche pauschale Besteuerung thesaurierender Fonds nach § 18 InvStG. 70 % Basiszins × Anteilswert. Beim Verkauf gegengerechnet.
Teilfreistellung Höhe?
Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds Inland 60 % / Ausland 80 %, sonstige 0 %.
Steuererklärung Kapitalerträge?
Pflicht bei Auslandsdepot, Günstigerprüfung, KiSt auf Kapital, Vorabpauschale, Verlustverrechnung, Pauschbetrag-Überschreitung.
Spekulationsfrist Immobilien?
10 Jahre nach § 23 EStG. Selbstnutzung steuerfrei. 3-Objekt-Grenze.
Kryptowährungen besteuert?
Verkauf binnen 1 Jahr persönlicher Steuersatz. Nach 1 Jahr steuerfrei. Freigrenze 1.000 € seit 2024. Staking → 10 Jahre.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.