Gewerbesteuer-Rechner 2026
Bei Einzelunternehmern Anrechnung nach § 35 EStG mit dem 3,8-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer.
Gewerbesteuer 2026 - Übersicht
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Realsteuer. Sie wird vom Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebs erhoben und steht den Gemeinden zu (§ 1 GewStG). Berechnungsbasis ist der Gewerbeertrag, der aus dem Gewinn nach EStG/KStG durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) ermittelt wird.
Berechnungsschritte: 1. Gewerbeertrag ermitteln (Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen). 2. Freibetrag 24.500 Euro abziehen (nur natürliche Personen/Personenges.). 3. Mit Steuermesszahl 3,5 Prozent multiplizieren = Messbetrag. 4. Mit Hebesatz der Gemeinde multiplizieren = Gewerbesteuer.
Bei Einzelunternehmern und Personengesellschaftern wird die Gewerbesteuer (in pauschalierter Form) auf die Einkommensteuer angerechnet: 3,8-faches des Messbetrags wird gegen die Einkommensteuer auf gewerbliche Einkünfte gegengerechnet (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz von 380 Prozent ist die Anrechnung praktisch vollständig, bei höheren Hebesätzen verbleibt eine Definitivbelastung. Bei Kapitalgesellschaften ist die Gewerbesteuer Bestandteil der Gesamtsteuerbelastung neben Körperschaftsteuer (15 %) und Solidaritätszuschlag.
Hinzurechnungen und Kürzungen § 8/§ 9 GewStG
Der Gewerbeertrag weicht systematisch vom EStG-/KStG-Gewinn ab. Wichtige Hinzurechnungen nach § 8 GewStG:
- 25 Prozent der Schuldzinsen, die einen Freibetrag von 200.000 Euro überschreiten
- 25 Prozent der Mietzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fahrzeuge)
- 5 Prozent der Mieten für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäude)
- 25 Prozent der Lizenz- und Konzessionsgebühren
- Gewinnanteile von OHG/KG-Mitunternehmern (anti-doppelbesteuerung)
Kürzungen nach § 9 GewStG umfassen u.a. 1,2 Prozent des Einheitswerts von Grundbesitz, Anteile von Kapitalgesellschaften (Schachtelprivileg), und Spenden für gemeinnützige Zwecke. Das Ziel: Vermeidung von Doppelbesteuerung und systematische Berücksichtigung der Realität gewerblicher Tätigkeit.
Hebesätze deutscher Städte 2026
| Stadt | Hebesatz 2026 | Effektive GewSt-Belastung* |
|---|---|---|
| München | 490 % | 17,15 % |
| Frankfurt am Main | 460 % | 16,10 % |
| Stuttgart | 420 % | 14,70 % |
| Hamburg | 470 % | 16,45 % |
| Berlin | 410 % | 14,35 % |
| Düsseldorf | 440 % | 15,40 % |
| Köln | 475 % | 16,63 % |
| Bremen | 460 % | 16,10 % |
| Leipzig | 450 % | 15,75 % |
| Dresden | 450 % | 15,75 % |
| Hannover | 480 % | 16,80 % |
| Monheim am Rhein | 280 % | 9,80 % |
| Grünwald (BY) | 240 % | 8,40 % |
| Mindesthebesatz | 200 % | 7,00 % |
* Bezogen auf Gewerbeertrag (Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz).
Berechnungsbeispiele 2026
Anrechnung § 35 EStG - das 3,8-fache
Eine Schlüsselfunktion bei der Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschafter ist die Anrechnung nach § 35 EStG. Damit wird verhindert, dass Gewinne aus gewerblichen Tätigkeiten doppelt besteuert werden (Einkommensteuer + Gewerbesteuer). Die Anrechnung erfolgt mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die tarifliche Einkommensteuer, soweit sie auf gewerbliche Einkünfte entfällt.
Beispiel: Messbetrag 5.000 € → Anrechnungsbetrag 5.000 × 3,8 = 19.000 €. Wenn die Gewerbesteuer bei Hebesatz 380 % genau 19.000 € beträgt, ist sie damit vollständig durch die ESt-Anrechnung ausgeglichen. Bei höherem Hebesatz (z.B. 490 %) ergibt sich ein Steuerüberhang - effektive GewSt-Definitivbelastung von ca. 28 %.
Wichtig: Die Anrechnung ist auf die ESt aus gewerblichen Einkünften begrenzt. Bei niedrigem persönlichen ESt-Satz (z.B. wegen Verlustverrechnung anderer Einkunftsarten) kann der Anrechnungsanspruch verloren gehen. Daher in der Praxis: Standortwahl prüfen, wenn flexibel möglich.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer 2026
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
24.500 € für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Wie wirkt der Hebesatz?
Multipliziert mit dem Messbetrag (Gewerbeertrag × 3,5 %). Hebesätze schwanken 200-900 %. Mindesthebesatz seit 2004 200 %.
Welche Hinzurechnungen gibt es?
25 % Schuldzinsen über 200.000 € Freibetrag, 25 % Mieten beweglicher WG, 5 % Mieten unbeweglicher WG, 25 % Lizenzen.
Anrechnung § 35 EStG?
3,8-faches des Messbetrags wird auf ESt aus gewerblichen Einkünften angerechnet. Bei Hebesatz 380 % vollständige Anrechnung.
Hebesätze Großstädte?
München 490%, Frankfurt 460%, Berlin 410%. Steueroasen: Monheim 280%, Grünwald 240%.
Mindesthebesatz?
200 % seit 2004 (§ 16 Abs. 4 GewStG). Verfassungsmäßig bestätigt durch BVerfG.
Wer ist gewerbesteuerpflichtig?
Gewerbliche Unternehmen, OHG, KG, GmbH, AG. Nicht: Freiberufler, Land-/Forstwirte, vermögensverwaltende GbR.
Wann zahlen?
Vorauszahlungen 15.02./15.05./15.08./15.11. Veranlagung Jahressteuererklärung bis 31.07. Folgejahr.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.