Schweiz 2026 · CPC CHF 30

AHV Rechner Schweiz 2026

Berechnen Sie AHV, IV, EO und ALV Lohnbeiträge 2026 für Arbeitnehmende und Arbeitgebende in der Schweiz.

de-CHSchweizer FrankenOffizielle QuellenKeine Fake-Experten

Einordnung für die Schweiz

Der AHV/IV/EO Rechner ist für die Schweiz geschrieben und verwendet Schweizer Begriffe, Franken, Kantone und Behördenquellen. Er ist kein deutscher oder österreichischer Rechner mit geändertem Währungszeichen. Gerade bei AHV, IV und EO Lohnbeiträge unterscheiden sich Sätze, Abzüge, Fristen und Zuständigkeiten zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich so deutlich, dass ein DACH-Einheitsrechner fachlich nicht sauber wäre. Die Seite trennt deshalb bewusst Rechenfelder, Annahmen, Quellen und Grenzen.

Der typische Anwendungsfall ist Lohnbuchhaltung, Arbeitsvertrag, Brutto-Netto-Prüfung und Budgetplanung für Schweizer Arbeitsverhältnisse. Wer nur einen schnellen Betrag braucht, kann die Eingabefelder nutzen und das Resultat als erste Grössenordnung lesen. Wer eine Lohnabrechnung, Steuerplanung, Versicherungspolice, Hypothek oder Vorsorgeentscheidung vorbereitet, sollte zusätzlich die Quellen prüfen und die persönlichen Daten dokumentieren. Ein Rechner ist besonders nützlich, wenn er zeigt, welche Eingabe das Ergebnis treibt und wo eine offizielle Stelle massgebend bleibt.

Feste Parameter und Quellenstand

Diese Seite ist auf den Quellenstand 2026-05-01 gesetzt. Für AHV, IV und EO Lohnbeiträge sind insbesondere folgende Punkte hinterlegt:

Die Quellenliste am Ende der Seite verweist nur auf Schweizer Bundesstellen, kantonale Steuerverwaltungen, die Schweizerische Nationalbank, FINMA, Priminfo/BAG oder die AHV/IV Informationsstelle. Es werden keine fiktiven Fachpersonen, keine erfundenen Institute und keine Werbeversprechen als Beleg verwendet. Wenn eine Quelle einen Wert ändert, muss die Rechenannahme entsprechend aktualisiert werden.

So lesen Sie das Resultat

Das Ergebnis ist eine Modellrechnung. Es zeigt die Wirkung der eingegebenen Werte, aber es ersetzt keinen Bescheid, keine Steuerveranlagung, keine Police, kein Bankangebot und keine Auskunft der zuständigen Behörde. Bei AHV, IV und EO Lohnbeiträge können kleine Unterschiede bei Stichtag, Kanton, Gemeinde, Zivilstand, Alter, Reglement, Tarifcode oder Vertragsmodell grosse finanzielle Wirkung haben. Darum zeigt der Rechner Zwischenergebnisse und nicht nur eine einzelne Endsumme.

Prüfen Sie zuerst, ob die Eingaben dieselbe Periode meinen. Monatslohn, Jahreslohn, Steuerjahr, Prämienjahr, Hypothekarzins pro Jahr und monatliche Zulagen dürfen nicht vermischt werden. Viele Fehler entstehen, weil ein Monatswert in ein Jahresfeld eingetragen wird oder weil ein Prozentwert bereits den Arbeitnehmeranteil statt den Gesamtsatz meint. Der Rechner ist so aufgebaut, dass die wichtigsten Einheiten direkt im Feldnamen stehen.

Schweizer Besonderheiten

Die Schweiz ist föderal organisiert. Bund, Kantone, Gemeinden, Ausgleichskassen, Pensionskassen, Krankenkassen und Banken haben je nach Thema unterschiedliche Rollen. Bei Steuern und Quellensteuer ist der Wohn- oder Arbeitskanton zentral. Bei Sozialversicherungen gelten gesamtschweizerische Mindestregeln, aber Arbeitgeber, Kassen und Reglemente können Details bestimmen. Bei Krankenkassen ist sogar die Postleitzahl relevant. Bei Hypotheken zählen Objekt, Belehnung, Einkommen und Bankrichtlinie.

Für einen sauberen Vergleich sollten Sie die Resultate deshalb nicht isoliert betrachten. Rechnen Sie mindestens ein realistisches Szenario, ein vorsichtiges Szenario und eine Variante mit geänderter Annahme. Bei AHV, IV und EO Lohnbeiträge ist oft nicht der Mittelwert entscheidend, sondern die Frage, ob die Entscheidung auch bei ungünstigeren Bedingungen tragbar bleibt. Das gilt bei einem höheren Quellensteuersatz genauso wie bei einem höheren Hypothekarzins, einer tieferen Franchise oder einer anderen Pensionskassenlösung.

Methodik des Rechners

Die Berechnung erfolgt im Browser. Es werden keine Eingaben an RechnerKalkulator.de übermittelt. Die Formel ist absichtlich transparent gehalten: Der Rechner multipliziert Bemessungsgrundlagen mit Sätzen, zieht Freibeträge oder Obergrenzen ab und weist Zwischenschritte aus. Wo die offizielle Berechnung zu komplex oder kantonal unterschiedlich ist, verlangt der Rechner eine manuelle Eingabe des offiziellen Satzes oder weist die Zahl als Orientierung aus.

Diese Methodik ist nützlich für Plausibilität. Sie ist aber nicht identisch mit Fachsoftware einer Steuerverwaltung, Ausgleichskasse, Pensionskasse, Krankenkasse oder Bank. Solche Systeme berücksichtigen Tabellen, Rundungen, Sonderfälle, Meldeverfahren und Rechtsfolgen, die auf einer einzelnen Webseite nicht vollständig abgebildet werden können. Der Rechner soll helfen, die richtigen Fragen zu stellen und die Grössenordnung zu verstehen.

Dokumentation für spätere Vergleiche

Notieren Sie bei wichtigen Berechnungen Datum, URL, Eingaben, Quellenstand und Ergebnis. Wenn später ein Bescheid oder Angebot abweicht, lässt sich so erkennen, ob ein anderer Kanton, eine andere Gemeinde, ein anderer Tarifcode, eine neue Prämie, ein anderer Zinssatz oder eine andere Periode verwendet wurde. Ohne diese Dokumentation wirkt jede Abweichung wie ein Fehler, obwohl sie oft durch eine legitime Annahme erklärt werden kann.

Bei Schweizer Themen ist auch die Sprache der Quelle wichtig. Viele Kantone publizieren Deutsch, Französisch oder Italienisch, und Begriffe sind nicht immer deckungsgleich. Diese Seite nutzt Schweizer Hochdeutsch und vermeidet deutsche Begriffe, wenn ein Schweizer Begriff üblicher ist. Aus Umsatzsteuer wird MWST, aus Krankenversicherung wird Krankenkasse oder obligatorische Krankenpflegeversicherung, aus Lohnsteuer wird Quellensteuer oder Einkommenssteuer.

Grenzen und Verantwortung

Der Betreiber dieser Seite ist Mustafa Bilgic, Einzelunternehmer, Adıyaman, Türkei. Kontakt: [email protected]. Es gibt keine erfundenen Expertinnen oder Experten und keine behauptete Behördenfreigabe. Die verlinkten Behörden bestätigen nicht diesen Rechner; sie sind die Quellen für Werte, Begriffe und fachliche Einordnung.

Wenn ein Ergebnis für eine verbindliche Entscheidung relevant ist, nutzen Sie die offizielle Quelle, die zuständige Stelle oder qualifizierte Beratung. Das gilt besonders bei Steuerfolgen, Versicherungsansprüchen, Vorsorgebezügen, Hypotheken und Erbschaften. Der Rechner kann eine gute Vorbereitung sein, aber er übernimmt nicht die Rolle einer Verfügung, eines Vertrags oder einer individuellen Beratung.

Quellenfokus dieser Seite

Für diese konkrete Seite wurden folgende Quellenbereiche priorisiert: AHV/IV Informationsstelle: Synoptische Tabelle Beitrags- und Prämiensätze 2026, SECO: Höhe der AHV/IV/EO/ALV-Beiträge. Die Auswahl folgt dem Thema und dem Schweizer Zustandsmodell. Bei kantonalen Fragen werden kantonale Steuerverwaltungen oder Ausgleichskassen verlinkt; bei Bundeswerten werden Bundesstellen oder die AHV/IV Informationsstelle genutzt. Dadurch bleibt nachvollziehbar, warum ein Wert verwendet wird und wo er geprüft werden kann.

AHV/IV/EO korrekt einordnen

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von AHV-Satz und Gesamtsozialversicherung. Die AHV beträgt 8.7% total. Zusammen mit IV von 1.4% und EO von 0.5% ergibt sich für AHV/IV/EO ein Gesamtsatz von 10.6%. Dieser Satz wird bei Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden je hälftig getragen. Der Arbeitnehmerabzug für AHV/IV/EO liegt deshalb bei 5.3%, nicht bei 8.7%.

In der Lohnabrechnung kommt die ALV hinzu. Der SECO-Hinweis nennt 2.2% ALV total und erklärt, dass die Hälfte beim Arbeitnehmer abgezogen wird. Bei Lohnteilen oberhalb der massgebenden Grenze ändert sich die ALV-Logik, während AHV/IV/EO grundsätzlich auf dem AHV-pflichtigen Lohn weiterlaufen. Der Rechner weist diese Teile getrennt aus, damit der Unterschied sichtbar bleibt.

Offizielle Quellen

FAQ

Sind 8.7% der Arbeitnehmeranteil für AHV/IV/EO?

Nein. 8.7% ist der AHV-Gesamtsatz. AHV, IV und EO zusammen betragen 10.6% des Lohnes. Dieser Betrag wird je hälftig getragen, also 5.3% Arbeitnehmeranteil und 5.3% Arbeitgeberanteil.

Warum rechnet der AHV Rechner auch ALV?

In einer Lohnabrechnung werden AHV/IV/EO und ALV oft zusammen geprüft. Die ALV ist aber eine eigene Versicherung und wird separat bis zur massgebenden Lohnobergrenze berechnet.

Gilt der Rechner für Selbständige?

Nein, diese Seite modelliert Lohnbeiträge bei unselbständiger Erwerbstätigkeit. Selbständige haben andere Beitragsskalen und Verwaltungskosten, die bei der Ausgleichskasse zu prüfen sind.

Sind Verwaltungskosten enthalten?

Nein. Verwaltungskosten der Ausgleichskassen und kantonale Familienausgleichskassenbeiträge sind nicht enthalten, weil sie je nach Kasse und Kanton unterschiedlich sind.

Was passiert bei Jahreslohn über CHF 148'200?

Der ALV-Beitrag wird nur bis zur massgebenden Obergrenze modelliert. AHV, IV und EO werden weiterhin auf dem AHV-pflichtigen Lohn berechnet.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Es ist eine Orientierung für Plausibilität und Budget. Verbindlich sind die Abrechnung der Ausgleichskasse, das Gesetz und die jeweils zuständige Stelle.

Welche Quellen nutzt der Rechner?

Der Rechner verweist auf AHV/IV Informationsstelle und SECO. Diese Quellen dokumentieren die offiziellen Sätze und erläutern die hälftige Tragung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Kann ich Monatslohn und 13. Monatslohn rechnen?

Ja. Tragen Sie den Monatslohn und die Anzahl Monatszahlungen ein. Der Rechner bildet daraus den Jahreslohn und verteilt die Beiträge als Orientierung.

Weitere Praxisnotiz 1

Für AHV, IV und EO Lohnbeiträge ist eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung sinnvoll, wenn mehrere Stellen mit unterschiedlichen Begriffen arbeiten. Vergleichen Sie den Betrag aus dem Rechner mit der Originalquelle, mit der Abrechnung oder mit dem kantonalen Dokument. Achten Sie darauf, ob ein Satz als Gesamtsatz, Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil, Monatswert oder Jahreswert gemeint ist. Genau diese Unterscheidung verhindert, dass eine formal korrekte Rechnung im konkreten Schweizer Fall falsch interpretiert wird.

Weitere Praxisnotiz 2

Für AHV, IV und EO Lohnbeiträge ist eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung sinnvoll, wenn mehrere Stellen mit unterschiedlichen Begriffen arbeiten. Vergleichen Sie den Betrag aus dem Rechner mit der Originalquelle, mit der Abrechnung oder mit dem kantonalen Dokument. Achten Sie darauf, ob ein Satz als Gesamtsatz, Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil, Monatswert oder Jahreswert gemeint ist. Genau diese Unterscheidung verhindert, dass eine formal korrekte Rechnung im konkreten Schweizer Fall falsch interpretiert wird.

Weitere Praxisnotiz 3

Für AHV, IV und EO Lohnbeiträge ist eine zusätzliche Plausibilitätsprüfung sinnvoll, wenn mehrere Stellen mit unterschiedlichen Begriffen arbeiten. Vergleichen Sie den Betrag aus dem Rechner mit der Originalquelle, mit der Abrechnung oder mit dem kantonalen Dokument. Achten Sie darauf, ob ein Satz als Gesamtsatz, Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil, Monatswert oder Jahreswert gemeint ist. Genau diese Unterscheidung verhindert, dass eine formal korrekte Rechnung im konkreten Schweizer Fall falsch interpretiert wird.

Wie der AHV/IV/EO-Beitragsrechner funktioniert — die offizielle Formel

Der Rechner setzt das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10), das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20) und das Erwerbsersatzgesetz (EOG, SR 834.1) für das Beitragsjahr 2026 um. Maßgeblich ist der gesamte AHV-pflichtige Bruttolohn ohne obere Plafonierung. Der Beitragssatz beträgt 2026 unverändert:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): 8,70 % gesamt — je 4,35 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • IV (Invalidenversicherung): 1,40 % gesamt — je 0,70 % AN/AG
  • EO (Erwerbsersatzordnung): 0,50 % gesamt — je 0,25 % AN/AG
  • Summe AHV/IV/EO: 10,60 % — je 5,30 % paritätisch

Für die Arbeitslosenversicherung (ALV), geregelt im Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIG, SR 837.0), gilt 2026 weiterhin: 2,2 % bis zum versicherten Höchstlohn von CHF 148.200 jährlich (je 1,1 % AN/AG), darüber 1 % Solidaritätsbeitrag (je 0,5 %). Selbstständige zahlen keine ALV-Beiträge, sind dort aber auch nicht versichert.

Für Selbstständige gilt ein degressiver Tarif: Bei einem Erwerbseinkommen von CHF 9.800 oder weniger jährlich der Mindestbeitrag von CHF 530 (2026), bei Einkommen ab CHF 60.500 der volle Satz von 10,0 % (AHV/IV/EO). Dazwischen sinkende Sätze nach AHV-Beitragsverordnung Art. 21. Quelle: ahv-iv.ch Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge, BSV Beträge 2026 (PDF).

Beispielrechnungen AHV/IV/EO/ALV Schweiz 2026

Beispiel 1 — Angestellter Zürich, Bruttolohn CHF 80.000 p. a.

AHV (4,35 %): CHF 3.480. IV (0,70 %): CHF 560. EO (0,25 %): CHF 200. Summe AN AHV/IV/EO: CHF 4.240. ALV (1,1 %, voll im Höchstlohn): CHF 880. Summe AN Sozialbeiträge: CHF 5.120. Der Arbeitgeber leistet die gleichen Beträge, also Gesamtbelastung CHF 10.240 (12,8 % des Bruttolohnes), zuzüglich BVG, BU/NBU und FAK.

Beispiel 2 — Spitzenverdiener, Bruttolohn CHF 250.000 p. a.

AHV/IV/EO unlimitiert: CHF 250.000 × 5,3 % AN = CHF 13.250. ALV bis CHF 148.200: CHF 1.630,20 (1,1 %); ALV-Solidaritätsbeitrag auf CHF 101.800 (Differenz zu Höchstlohn): CHF 509 (0,5 %). Summe ALV AN: CHF 2.139,20. Gesamt AN-Sozialabgaben: CHF 15.389 (6,16 % der Bruttosumme — sinkende Effektivbelastung bei höheren Lohnteilen über ALV-Höchstlohn).

Beispiel 3 — Selbstständiger Treuhänder, Erwerbseinkommen CHF 120.000

AHV/IV/EO 2026 voller Satz 10,0 % über CHF 60.500: CHF 12.000 (Beiträge auf das Erwerbseinkommen). Keine ALV-Pflicht. Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse (typisch 1–2,5 %) zusätzlich: CHF 120–300. Gesamtbelastung AHV/IV/EO: rund CHF 12.300. Selbstständige sollten zusätzlich freiwillig in Säule 3a (Maximum 2026: CHF 36.288 ohne Pensionskasse) einzahlen, da die 1. Säule allein keine angemessene Altersvorsorge bietet.

Beispiel 4 — Geringverdiener / Studentenjob, Bruttolohn CHF 12.000

AHV/IV/EO werden bereits ab dem 1. Franken geschuldet — keine Geringfügigkeitsgrenze für die 1. Säule. AHV (4,35 %): CHF 522. IV (0,70 %): CHF 84. EO (0,25 %): CHF 30. ALV (1,1 %): CHF 132. Summe AN: CHF 768. Wichtig: Im Haushalt beschäftigte Personen mit Lohn unter CHF 750 pro Arbeitgeber jährlich können auf die AHV-Beitragspflicht verzichten (Art. 14 AHVG); im Künstler-/Medienbereich Sonderregeln.

Beitragssätze und Grenzwerte 2026 — Schnellreferenz

VersicherungGesamtArbeitnehmerArbeitgeberPlafond
AHV8,70 %4,35 %4,35 %unbegrenzt
IV1,40 %0,70 %0,70 %unbegrenzt
EO0,50 %0,25 %0,25 %unbegrenzt
AHV/IV/EO Summe10,60 %5,30 %5,30 %
ALV (1)2,20 %1,10 %1,10 %CHF 148.200
ALV-Solidarität1,00 %0,50 %0,50 %über CHF 148.200
BU (Berufsunfall)variabel0 %100 %CHF 148.200
NBU (Nichtberufsunfall)~1,2–1,8 %100 %0 %CHF 148.200

Spezialwerte und Schwellen 2026

Wert2026Rechtsgrundlage
BVG-EintrittsschwelleCHF 22.680BVG Art. 2
BVG-KoordinationsabzugCHF 26.460BVG Art. 8
BVG versicherter HöchstlohnCHF 90.720BVG Art. 8
BVG Mindestzinssatz1,25 %BVV2 Art. 12
Säule 3a max. mit PKCHF 7.258BVG Art. 82
Säule 3a max. ohne PKCHF 36.288 (20 % EE)BVG Art. 82
ALV-HöchstlohnCHF 148.200AVIG Art. 22a
AHV-Mindestbeitrag SelbstständigeCHF 530 p. a.AHVG Art. 8 Abs. 2
AHV-Maximalrente EinzelpersonCHF 2.520 mtl.AHVG Art. 34
AHV-Mindestrente EinzelpersonCHF 1.260 mtl.AHVG Art. 34

Quellen: BSV — Beträge 2026 (PDF), ahv-iv.ch Merkblätter AHV/IV/EO/ALV.

Häufige Fehler beim AHV/IV/EO-Beitragsrechnen

Fehler 1 — AHV-Plafonierung annehmen: Anders als ALV haben AHV/IV/EO keine obere Lohngrenze. Auch bei einem Bruttolohn von CHF 500.000 oder CHF 1 Mio. werden 5,3 % AN-Anteil voll geschuldet. Wer den ALV-Höchstlohn (CHF 148.200) fälschlich auf die AHV überträgt, unterschätzt die Beiträge massiv.

Fehler 2 — Selbstständige zahlen den Arbeitnehmer-Satz: Selbstständige tragen den vollen Satz von 10,0 % AHV/IV/EO selbst (ohne Arbeitgeberanteil), bis CHF 60.500 mit degressivem Tarif. Wer mit 5,3 % rechnet, halbiert versehentlich die Beiträge.

Fehler 3 — ALV-Solidaritätsbeitrag vergessen: Über CHF 148.200 (Höchstlohn) entfallen 0,5 % AN-Anteil als Solidaritätsbeitrag (ohne Plafond). Bei einem Lohn von CHF 300.000 sind das CHF 759 zusätzlich AN-Anteil (auf den Lohnteil 148.200–300.000).

Fehler 4 — 13. Monatslohn separat behandeln: In der Schweiz unterliegt der 13. Monatslohn der vollen AHV/IV/EO/ALV-Beitragspflicht. Anders als in Österreich (Sechstelregelung) gibt es keinen ermäßigten Tarif für Boni oder Gratifikationen.

Fehler 5 — Arbeitgeber-Anteil als Lohnabzug einrechnen: Der AG-Anteil (5,3 % AHV/IV/EO + 1,1 % ALV + BU + FAK) ist zusätzliche Personalkosten — er wird nicht vom Bruttolohn abgezogen. Falsche Bruttolohn-Definitionen können bei Vertragsverhandlungen leicht zu CHF 5.000–10.000 Differenzen führen.

Wann ist welche Variante optimal? Entscheidungsrahmen Sozialversicherung Schweiz 2026

Angestelltenstatus vs. Selbstständigkeit: Bei Einkommen unter CHF 60.500 sind Selbstständige durch den degressiven AHV-Tarif beitraglich begünstigt; ab CHF 60.500 voller Satz 10,0 %. Allerdings entfällt der Arbeitgeberanteil — Angestellte zahlen effektiv nur 5,3 % (AHV/IV/EO) AN-Anteil. Selbstständige sind zudem nicht ALV-versichert (kein Schutz bei Auftragsverlust); das ist der gewichtigste Nachteil.

Einkauf in die Pensionskasse: Wer in der 2. Säule eine Beitragslücke hat (z. B. nach Mutterschaft oder Auslandsaufenthalt), kann freiwillig einkaufen. Einkäufe sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig — Wirkungshebel deutlich größer als Säule 3a (CHF 7.258/Jahr). Sperrfrist 3 Jahre vor Kapitalbezug.

Säule 3a-Strategie: Mit Pensionskasse maximal CHF 7.258 (2026) einzahlen — Steuerersparnis je nach Kanton und Einkommen CHF 1.500–2.500. Mehrere 3a-Konten anlegen (3–5), um beim Bezug gestaffelt jährlich zu ziehen und Progressionssprünge zu vermeiden. Ohne Pensionskasse (Selbstständige) bis CHF 36.288 — größerer Hebel.

AHV-Vorbezug oder -Aufschub: Frauen können die AHV-Rente ab 63, Männer ab 64 Jahren vorziehen — pro Vorbezugsjahr 6,8 % Rentenkürzung lebenslang. Aufschub bis 70 mit Rentenerhöhung von 5,2 % (1 Jahr) bis 31,5 % (5 Jahre). Lohnt sich aus reiner Verzinsungssicht ab einer Lebenserwartung um 80–82.

Beitragsjahre prüfen: Volle AHV-Rente erfordert 44 Beitragsjahre. Fehlt ein Jahr, beträgt die Kürzung 1/44 (rund 2,3 %). Lücken aus Frühpensionierung oder Auslandsaufenthalten können bis zum 65. Lebensjahr durch freiwillige Beiträge geschlossen werden — Antrag bei der Ausgleichskasse.

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FAQ — AHV/IV/EO/ALV Schweiz 2026

Wie hoch ist der AHV-Beitrag 2026 für Angestellte?

4,35 % Arbeitnehmer-Anteil, 4,35 % Arbeitgeber-Anteil, gesamt 8,70 % des AHV-pflichtigen Bruttolohnes ohne obere Limite. Unverändert seit der AHV21-Reform. Quelle: ahv-iv.ch Merkblatt 2.01.

Sind die AHV/IV/EO-Beiträge nach oben plafoniert?

Nein. Anders als bei der ALV (Höchstlohn CHF 148.200) gibt es bei der AHV/IV/EO keine obere Lohngrenze. Auch Millionengehälter unterliegen voll dem Satz von 10,60 %.

Wie hoch ist der ALV-Beitrag 2026 in der Schweiz?

2,2 % bis Höchstlohn CHF 148.200 (je 1,1 % AN/AG). Über CHF 148.200 Solidaritätsbeitrag 1 % (je 0,5 %). Quelle: SECO.

Was zahlen Selbstständige 2026 an AHV?

Voller Satz 10,0 % AHV/IV/EO ab Einkommen CHF 60.500. Darunter degressiver Tarif gemäß AHV-Beitragsverordnung Art. 21. Mindestbeitrag CHF 530 pro Jahr. Keine ALV-Pflicht und kein ALV-Schutz.

Wer zahlt die Unfallversicherung in der Schweiz?

BU (Berufsunfall) zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. NBU (Nichtberufsunfall) zahlt der Arbeitnehmer (rund 1,2–1,8 % je nach Branche). Voraussetzung NBU-Pflicht: Wochenarbeitszeit ab 8 Stunden bei einem Arbeitgeber.

Wie wirkt sich der 13. Monatslohn auf die Beiträge aus?

Der 13. Monatslohn unterliegt der vollen AHV/IV/EO/ALV-Beitragspflicht — anders als in Österreich (Sechstelregelung) gibt es keinen ermäßigten Tarif. Auch Boni und Gratifikationen sind voll beitragspflichtig.

Was bedeutet die BVG-Eintrittsschwelle 2026?

CHF 22.680. Erst ab diesem Jahreslohn besteht 2. Säule-Pflicht. Pensionskassen können tiefere Eintrittsschwellen anbieten (überobligatorischer Bereich), aber nicht höhere als gesetzlich.

Wie hoch ist die AHV-Rente 2026?

Maximale AHV-Rente Einzelperson CHF 2.520 monatlich; minimale Vollrente CHF 1.260. Maximales Ehepaar plafond 150 % der maximalen Einzelrente, also CHF 3.780. Quelle: BSV.

Wann lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Wer im Spitzentarif (über CHF 100.000 Einkommen, Steuersatz 25–30 %) eine Beitragslücke aufweist, spart bei einem Einkauf von CHF 30.000 sofort CHF 7.500–9.000 Steuern. Sperrfrist: 3 Jahre vor Kapitalbezug zur Pensionierung.

Können Grenzgänger AHV-Beiträge zurückfordern?

EU-/EFTA-Bürger erhalten ihre AHV-Beiträge nicht zurück, sondern Rente nach mindestens einem vollen Beitragsjahr (auch wenn nur 12 Monate in der Schweiz gearbeitet). Drittstaatler ohne Sozialversicherungsabkommen können ihre AHV-Beiträge nach Wegzug einmalig auszahlen lassen.

Was ist die Mindestbeitragsdauer für eine AHV-Rente?

Ein volles Beitragsjahr (12 Monate) genügt für einen Rentenanspruch. Die Höhe richtet sich nach den Beitragsjahren (44 für volle Rente) und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen.

Wo finde ich die offiziellen Werte für 2026?

BSV-Broschüre „Beträge 2026" (PDF): bsv.admin.ch. Merkblätter zu AHV/IV/EO/ALV: ahv-iv.ch. Lohnstrukturerhebung: BFS.