Österreichische Rechner 2026

De-AT Rechner mit österreichischen Behördenquellen, Euro-Beträgen und Betreiberangabe Mustafa Bilgic.

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Wie unsere Österreich-Rechner funktionieren — die offizielle Methodik

Alle Rechner auf rechnerkalkulator.de/de-at/ bilden den österreichischen Rechtsstand für das Veranlagungsjahr 2026 ab. Maßgeblich sind dafür drei Quellen: das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG), insbesondere § 33 EStG (Steuersätze und Absetzbeträge) und § 33a EStG (jährliche Inflationsanpassung), das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) mit den Beitragsgrundlagen sowie die jährliche Inflationsanpassungsverordnung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Für das Jahr 2026 hat das BMF mit Verordnung vom Dezember 2025 die Tarifgrenzen und Absetzbeträge um 1,733 % (zwei Drittel der ermittelten Inflationsrate von 2,6 %) angehoben — die Auswirkung der „kalten Progression" wird so teilweise neutralisiert.

Für die Lohnsteuer-Berechnung verwenden wir den Stufentarif gemäß § 33 Abs. 1 EStG mit den sieben Stufen 0 %, 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 % und 55 % (Spitzensteuersatz, befristet bis Veranlagungsjahr 2025 nicht angepasst). Die Sozialversicherungsbeiträge ergeben sich aus dem ASVG-Beitragsrecht der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit einer monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von 6.930,00 € (2026) bzw. 13.860,00 € für Sonderzahlungen. Familienleistungen folgen dem Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG); die Grunderwerbsteuer dem GrEStG 1987; die Umsatzsteuer dem UStG 1994. Quellen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, BMF, ÖGK.

Beispielrechnungen für Österreich 2026 (Real-World Cases)

  1. Beispiel 1 — Angestellter in Wien, 3.200 € Monatsbrutto (14×): Bruttojahreseinkommen 44.800 €. Sozialversicherung (Dienstnehmeranteil rund 18,12 % auf laufende Bezüge bis Höchstbeitragsgrundlage) etwa 6.957 € auf laufende Bezüge zuzüglich SV auf 13. und 14. Bezug. Lohnsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage rund 33.500 €. Stufentarif 2026: erste 13.539 € steuerfrei, 13.539–21.992 € zu 20 % (1.690 €), 21.992–33.500 € zu 30 % (3.452 €). Lohnsteuer rund 5.142 € abzüglich Verkehrsabsetzbetrag 487 €. Sonderzahlungen (13./14.) nach festem Tarif gemäß § 67 EStG (6 % nach Freigrenze 620 €). Netto monatlich rund 2.380 € auf laufende Bezüge.
  2. Beispiel 2 — Familie in Graz mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre): Familienbeihilfe 2026 etwa 138,40 € (Kind unter 10) und 165,40 € (Kind ab 10), Kinderabsetzbetrag 70,90 € pro Kind und Monat. Familienbonus Plus 2.000 € pro Kind und Jahr (verteilt auf 12 Lohnsteuerabrechnungen). Wird bei einem Erwerbseinkommen unter 25.000 € der Bonus nicht voll wirksam, kommt der Kindermehrbetrag (700 € je Kind) ergänzend zur Anwendung.
  3. Beispiel 3 — Wohnungskauf 320.000 € in Linz: Grunderwerbsteuer 3,5 % bei entgeltlicher Übertragung außerhalb des Familienverbands: 11.200 €. Eintragungsgebühr 1,1 % im Grundbuch: 3.520 €. Bei Erwerb von Eltern auf Kinder kommt der dreistufige Familientarif (0,5 %/2 %/3,5 %) zur Anwendung. Wohnkredit über 250.000 €, 20 Jahre, Zinssatz 4,1 % fix: Annuität rund 1.530 € pro Monat — die Gesamtbelastung gemäß VKrG (Verbraucherkreditgesetz) ist im effektiven Jahreszins (TPA, „Total Performance Annual") auszuweisen.
  4. Beispiel 4 — Selbstständiger Webentwickler, Honorarumsatz 60.000 €: Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer beträgt 2026 55.000 € netto (UStG § 6 Abs. 1 Z 27). Über der Grenze ist 20 % USt zu verrechnen, bis zur Grenze kann optional darauf verzichtet werden. SVS-Beiträge auf vorläufiger Beitragsgrundlage, später Nachveranlagung. Einkommensteuer nach § 33 EStG mit Gewinnfreibetrag bis 15 % auf die ersten 33.000 € Gewinn.

Tarifstufen Lohn- und Einkommensteuer Österreich 2026 — Schnellreferenz

StufeEinkommen (jährlich)GrenzsteuersatzHinweis
1bis 13.539 €0 %Grundfreibetrag (1,733 % erhöht ggü. 2025)
213.539 – 21.992 €20 %Eingangssteuersatz
321.992 – 36.458 €30 %Mittelstands­stufe
436.458 – 70.365 €40 %
570.365 – 104.859 €48 %
6104.859 – 1.000.000 €50 %
7über 1.000.000 €55 %Spitzensteuersatz, nicht inflationsangepasst

Quelle: BMF — Steuertarif und Steuerabsetzbeträge, Inflationsanpassungsverordnung BGBl. II 2025.

Wichtige Absetzbeträge 2026

AbsetzbetragWert 2026Rechtsgrundlage
Verkehrsabsetzbetrag487 €/Jahr§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG
Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag (geringes Einkommen)bis 790 €/Jahr§ 33 Abs. 5 Z 2 EStG
Familienbonus Plus pro Kind2.000 €/Jahr (unter 18); 700 €/Jahr (ab 18)§ 33 Abs. 3a EStG
Kindermehrbetrag700 €/Jahr je Kind§ 33 Abs. 7 EStG
Alleinverdienerabsetzbetrag (1 Kind)601 €/Jahr§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG
Pensionistenabsetzbetrag (max.)1.020 €/Jahr§ 33 Abs. 6 EStG
Negativsteuer Arbeitnehmer (max.)1.236 €/Jahr§ 33 Abs. 8 EStG

ASVG-Sozialversicherung 2026 (ÖGK)

Wert2026
Geringfügigkeitsgrenze (monatlich)551,10 €
Höchstbeitragsgrundlage (monatlich, lfd. Bezüge)6.930,00 €
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen (jährlich)13.860,00 €
Höchstbeitragsgrundlage freie Dienstnehmer (mtl. ohne SZ)8.085,00 €
Grenzwert Dienstgeberabgabe (mtl.)826,65 €
Dienstnehmer-Beitrag KV+PV+UV+AV (Arbeiter/Angestellte gesamt, ca.)18,12 %
Dienstgeber-Beitrag (gesamt, ca.)20,98 %

Quelle: ÖGK — Veränderliche Werte 2026, WKO Beitragswesen 2026.

Häufige Fehler beim Rechnen mit Österreich-Rechnern

Fehler 1 — 13. und 14. Bezug wie laufenden Lohn versteuern: Urlaubs- und Weihnachtsgeld unterliegen der Sechstelregelung gemäß § 67 EStG (sechs Prozent feste Lohnsteuer nach Freigrenze 620 €) und nicht dem allgemeinen Tarif. Wer das ignoriert, überschätzt die Steuerlast um mehrere Hundert Euro pro Jahr.

Fehler 2 — Familienbonus Plus doppelt geltend machen: Der Bonus kann nur einmal pro Kind beansprucht werden. Bei getrennt lebenden Eltern ist die Aufteilung 50/50 oder 100/0 möglich, aber niemals 100/100. Doppelnutzung führt zu Nachzahlung samt Anspruchsverzinsung.

Fehler 3 — Pendlerpauschale ohne digitalen Pendlerrechner ansetzen: Seit 2014 ist nur der amtliche BMF-Pendlerrechner bindend. Eigene Routen-Schätzungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Fehler 4 — Kleinunternehmergrenze brutto interpretieren: Die Grenze von 55.000 € (2026) ist eine Netto-Umsatzgrenze; bis dahin kann zur Umsatzsteuer optiert oder darauf verzichtet werden. Maßgeblich ist der fiktive Nettobetrag, nicht der vereinnahmte Bruttobetrag.

Fehler 5 — ASVG-Höchstbeitragsgrundlage über alle Bezüge zusammenlegen: Höchstbeitragsgrundlage gilt getrennt für laufende Bezüge (6.930 € mtl.) und für Sonderzahlungen (13.860 € p. a.). Wer beides addiert, errechnet eine falsche Beitragsdeckelung.

Wann ist welche Variante steueroptimal? Ein Entscheidungsrahmen

Für Arbeitnehmer mit Einkommen unter 13.539 € pro Jahr lohnt fast immer eine Arbeitnehmerveranlagung — die Negativsteuer erstattet bis zu 1.236 € (bzw. 723 € für Pensionisten). Steuerpflichtige zwischen 21.000 € und 36.000 € sollten den Familienbonus Plus prüfen; bei mehreren Kindern und niedrigem Einkommen aktiviert sich zusätzlich der Kindermehrbetrag (700 € pro Kind). Wer in eine höhere Tarifstufe rutscht (über 36.458 € oder 70.365 €), prüft die Sonderausgaben für freiwillige Pensionsversicherung gemäß § 18 EStG sowie ein Kalenderjahres-Splitting (z. B. Abfertigung NEU auf zwei Jahre verteilen).

Selbstständige unter der Kleinunternehmergrenze (55.000 € netto) entscheiden zwischen Option zur Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug, bessere Außenwirkung) und Befreiung (geringerer Verwaltungsaufwand). Wer regelmäßig in EU-Länder fakturiert, kommt um die UID-Nummer und das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 196 MwStSyst-RL nicht herum.

Bei Immobilienerwerb innerhalb der Familie wechselt die Grunderwerbsteuer auf den Stufentarif (0,5 % / 2 % / 3,5 %), wodurch sich gegenüber dem entgeltlichen Erwerb spürbar Steuern sparen lassen. Wichtig: Eintragungsgebühr von 1,1 % bleibt bestehen, ebenso die Gerichtsgebühren.

Pensionisten profitieren 2026 von der Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags auf 1.020 € (Einschleifgrenze 21.614 € Pensionseinkünfte). Ergibt sich daraus eine negative Steuer, werden Sozialversicherungsbeiträge bis 723 € rückerstattet.

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FAQ — Häufige Fragen zu Österreich-Rechnern 2026

Welche Tarifstufen gelten 2026 für die Lohnsteuer in Österreich?

Für 2026 wurden die Grenzen um 1,733 % angepasst: 0 % bis 13.539 €, 20 % bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % bis 1.000.000 € und 55 % darüber. Quelle: Inflationsanpassungsverordnung 2026 (BMF).

Wie hoch ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage 2026?

Monatlich 6.930,00 € (täglich 231,00 €) für laufende Bezüge, jährlich 13.860,00 € für Sonderzahlungen (13./14. Gehalt). Bei freien Dienstnehmern ohne Sonderzahlungen 8.085,00 € monatlich. Quelle: ÖGK.

Was ändert sich beim Familienbonus Plus 2026?

Der Familienbonus Plus bleibt bei 2.000 € pro Jahr und Kind (unter 18 Jahre); für volljährige Kinder mit Familienbeihilfeanspruch 700 € pro Jahr. Bei geringem Einkommen unter der Steuergrenze greift ergänzend der Kindermehrbetrag von 700 € pro Kind.

Wer hat 2026 Anspruch auf die Negativsteuer?

Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerpflicht erhalten bis zu 55 % ihrer SV-Beiträge zurück, maximal 1.236 € (2026). Pendler mit Pendlerpauschale-Anspruch erhalten bis zu 790 € zusätzlich über den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag. Pensionisten: bis 723 € als SV-Rückerstattung.

Wie wird die Grunderwerbsteuer 2026 in Österreich berechnet?

3,5 % bei entgeltlichem Erwerb (Kauf, Tausch). Im Familienverband (Eltern, Ehegatten, Kinder, Enkel) gilt ein dreistufiger Tarif: 0,5 % bis 250.000 €, 2 % bis 400.000 €, 3,5 % darüber — auf den Grundstückswert berechnet. Plus 1,1 % Eintragungsgebühr ins Grundbuch.

Was ist die Kleinunternehmergrenze 2026 in Österreich?

55.000 € Netto-Jahresumsatz (UStG § 6 Abs. 1 Z 27). Unter dieser Grenze ist die Umsatzsteuer-Befreiung möglich; eine Option zur Regelbesteuerung ist freiwillig und bindet 5 Jahre. Lieferungen in andere EU-Länder können davon abweichende Regeln auslösen.

Wie funktioniert die Pendlerpauschale 2026?

Berechnung ausschließlich über den BMF-Pendlerrechner. Es gibt die kleine Pendlerpauschale (öffentlicher Verkehr zumutbar) und die große (unzumutbar). Zusätzlich Pendlereuro: 2 € pro Kilometer einfache Strecke und Jahr. Werte 2026 inflationsangepasst.

Welche Sozialversicherungsbeiträge zahlt ein Dienstgeber 2026?

Rund 20,98 % auf das beitragspflichtige Entgelt (Krankenversicherung 3,78 %, Pensionsversicherung 12,55 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 %, Unfallversicherung 1,1 %, IESG-Zuschlag 0,1 %, Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 %, plus DZ und DB-FLAG). Quelle: WKO 2026.

Was kostet die Eintragung ins Grundbuch?

1,1 % vom Kaufpreis (Eintragungsgebühr Eigentumsrecht) plus 1,2 % bei einer Hypothek auf das Pfandrecht (gerechnet vom Hypothekenbetrag). Gerichtsgebühren sind im GGG geregelt.

Was bringt der Gewinnfreibetrag 2026 für Selbstständige?

15 % auf die ersten 33.000 € Gewinn als Grundfreibetrag automatisch, darüber gestaffelt bis maximal 13 %, abhängig von Investitionen (investitionsbedingter Gewinnfreibetrag). Wert für 2026 nicht angehoben.

Wer haftet für die Lohnverrechnung — Dienstgeber oder Lohnverrechner?

Lohnverrechnung-Haftung liegt grundsätzlich beim Dienstgeber (§ 82 EStG); der Lohnverrechner haftet nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. ÖGK und Finanzamt führen monatliche Beitragsgrundlagenprüfung (GPLA) durch.

Was ist die Sechstelregelung bei Sonderzahlungen?

Sonderzahlungen (13./14. Bezug) werden nach § 67 EStG mit einem festen, ermäßigten Lohnsteuersatz versteuert: erste 620 € steuerfrei, dann 6 % bis zur „Jahressechstelgrenze" (entspricht einem Sechstel der laufenden Jahresbezüge). Darüber Tarif.

Sind die Werte 2026 endgültig oder vorläufig?

Die Sozialversicherungswerte 2026 wurden von der ÖGK im November 2025 veröffentlicht; die endgültige Aufwertungszahl bestätigt die Sozialversicherungsanstalt im Bundesgesetzblatt. Tarifstufen 2026 sind durch die Inflationsanpassungsverordnung BGBl. II 2025 verbindlich.