Wie der Lohnsteuer-Rechner funktioniert — die offizielle Formel
Der Rechner setzt den österreichischen Stufentarif gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 für das Veranlagungsjahr 2026 um. Maßgeblich ist die Lohnsteuerbemessungsgrundlage: Bruttojahresbezug abzüglich Sozialversicherungs-Dienstnehmeranteil (ASVG-pflichtig bis zur Höchstbeitragsgrundlage 6.930 € monatlich, Stand 2026), Werbungskostenpauschale (132 €), Sonderausgabenpauschale (60 €) und allfälliger Freibeträge (§ 35 EStG außergewöhnliche Belastungen, § 18 EStG Sonderausgaben). Auf diese Bemessungsgrundlage wenden wir den siebenstufigen Tarif an: 0 % bis 13.539 €, dann 20 %, 30 %, 40 %, 48 %, 50 % und 55 % Spitzensteuersatz (siehe Tabelle unten). Anschließend kommt der lineare Absetzbetragsabzug: Verkehrsabsetzbetrag 487 € (bzw. Zuschlag bis 790 € bei geringem Einkommen), Familienbonus Plus, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag oder Mehrkindzuschlag, je nach Anspruch.
Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug — Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden gemäß § 67 EStG gesondert besteuert: erste 620 € steuerfrei, dann 6 % feste Lohnsteuer bis zur „Jahressechstelgrenze" (entspricht einem Sechstel der laufenden Jahresbruttobezüge). Übersteigen die Sonderzahlungen das Jahressechstel, fällt der überschreitende Teil unter den Tariflohnsteuersatz. Die Inflationsanpassungsverordnung 2026 (BGBl. II vom Dezember 2025) hat sämtliche Tarifgrenzen und Absetzbeträge um 1,733 % erhöht, um die kalte Progression zu zwei Dritteln zu neutralisieren — Rechtsgrundlage ist § 33a EStG. Quellen: RIS Bundesgesetzblatt, BMF Steuertarif.
Beispielrechnungen Lohnsteuer Österreich 2026
Beispiel 1 — Angestellter Wien, 2.400 € Monatsbrutto (14×)
Jahresbrutto 33.600 €. ASVG-Dienstnehmeranteil (rund 18,12 % auf laufende Bezüge): ca. 5.220 €. Bemessungsgrundlage laufende Lohnsteuer: 33.600 − 4.800 (SV laufend, 12×) − 132 − 60 = rund 28.608 €. Tarif: 13.539 € × 0 % + 8.453 × 20 % (1.690,60 €) + (28.608 − 21.992) × 30 % (1.984,80 €) = 3.675,40 € Tariflohnsteuer minus Verkehrsabsetzbetrag 487 € = 3.188,40 € Lohnsteuer p. a. Sonderzahlungen (13./14. Bezug 4.800 €) gesondert: 620 € steuerfrei + 4.180 × 6 % = 250,80 €. Gesamte Lohnsteuer 2026: rund 3.439 €. Netto rund 1.840 € monatlich (laufende Bezüge).
Beispiel 2 — Familie mit zwei Kindern, 3.500 € Monatsbrutto Alleinverdiener
Jahresbrutto 49.000 € (14×). ASVG-SV rund 7.611 €. Bemessungsgrundlage laufend rund 36.110 €. Tarif: 1.690 € (Stufe 2) + 4.340 € (Stufe 3) = rund 6.030 € Tariflohnsteuer. Abzüglich Verkehrsabsetzbetrag 487 €, Alleinverdienerabsetzbetrag 802 € (zwei Kinder), Familienbonus Plus 2 × 2.000 = 4.000 €. Lohnsteuer p. a.: rund 741 €. Nicht ausschöpfbare Beträge des Familienbonus werden als Kindermehrbetrag erstattet, falls die Bemessungsgrundlage zu gering wäre.
Beispiel 3 — Geringverdiener mit Pendlerstrecke, 1.500 € Monatsbrutto
Jahresbrutto 21.000 € (14×). ASVG rund 3.262 €. Bemessungsgrundlage rund 14.546 €. Tarif: 1.007 € × 20 % = 201,40 € minus Verkehrsabsetzbetrag 487 € minus Pendlereuro (z. B. 80 km × 2 € = 160 €) → ergibt rechnerisch negative Lohnsteuer. Der Geringverdiener erhält über die Arbeitnehmerveranlagung die Negativsteuer: 55 % der SV-Beiträge, höchstens 1.236 € — hier wirken Pendlerzuschlag bis 790 € zusätzlich.
Beispiel 4 — Spitzenverdiener Geschäftsführer, 12.000 € Monatsbrutto
Jahresbrutto 168.000 € (14×). ASVG gedeckelt auf Höchstbeitragsgrundlage. Tariflohnsteuer: erst 0 % bis 13.539 €, 20 % bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % auf den Rest. Effektive Steuerlast laufend rund 35 %. Spitzensteuersatz 55 % greift erst über 1 Mio. €. Lohnsteuer p. a.: rund 53.000 € auf laufende Bezüge, plus 6 % Festsatz auf Sonderzahlungen (Jahressechstel ausgeschöpft).
Tarifstufen Lohnsteuer Österreich 2026 — Schnellreferenz
| Stufe | Jahreseinkommen | Grenzsteuersatz | Max. Steuerbetrag |
| 1 | 0 – 13.539 € | 0 % | 0 € |
| 2 | 13.539 – 21.992 € | 20 % | 1.690,60 € |
| 3 | 21.992 – 36.458 € | 30 % | 5.030,40 € kumuliert |
| 4 | 36.458 – 70.365 € | 40 % | 18.593,20 € kumuliert |
| 5 | 70.365 – 104.859 € | 48 % | 35.150,32 € kumuliert |
| 6 | 104.859 – 1.000.000 € | 50 % | 482.720,82 € kumuliert |
| 7 | über 1.000.000 € | 55 % | — |
Quelle: BMF Steuertarif, RIS — Inflationsanpassungsverordnung 2026, USP.gv.at Tarifstufen.
Absetzbeträge 2026 — vollständige Liste
| Absetzbetrag | Wert 2026 | Anspruch |
| Verkehrsabsetzbetrag | 487 € | aktive Arbeitnehmer |
| Zuschlag Verkehrsabsetzbetrag | bis 790 € | geringes Einkommen, Pendlerpauschale-Anspruch |
| Familienbonus Plus (Kind unter 18) | 2.000 € | pro Kind mit Familienbeihilfe |
| Familienbonus Plus (Kind ab 18) | 700 € | volljähriges Kind mit Familienbeihilfe |
| Kindermehrbetrag | 700 € | pro Kind, bei nicht ausschöpfbarem Bonus Plus |
| Alleinverdienerabsetzbetrag (1 Kind) | 601 € | Partner unter 7.122 € Einkommen |
| Alleinverdienerabsetzbetrag (2 Kinder) | 814 € | |
| Alleinverdienerabsetzbetrag (jedes weitere Kind) | +268 € | |
| Alleinerzieherabsetzbetrag (1 Kind) | 601 € | ohne (Ehe-)Partner |
| Pensionistenabsetzbetrag (max.) | 1.020 € | Pensionseinkünfte bis 21.614 € |
| Pensionistenabsetzbetrag (Einschleifgrenze) | bis 30.967 € | |
| Negativsteuer Arbeitnehmer (max.) | 1.236 € | 55 % der SV-Beiträge |
| Negativsteuer Pendlerzuschlag | bis 790 € | Pendlerpauschale-Anspruch |
| Negativsteuer Pensionisten | 723 € | SV-Rückerstattung |
Quelle: BMF — Absetzbeträge und Negativsteuer.
Häufige Fehler beim Lohnsteuer-Rechnen
Fehler 1 — Sechstelregelung ignorieren: Wer 13. und 14. Bezug mit dem Tariflohnsteuersatz versteuert (statt 6 % nach § 67 EStG), zahlt jährlich bis zu 1.500 € zu viel. Die Sechstelregelung gilt automatisch, sofern die Sonderzahlungen das Jahressechstel der laufenden Bezüge nicht überschreiten.
Fehler 2 — SV-Höchstbeitragsgrundlage falsch deckeln: Höchstbeitragsgrundlage 2026 = 6.930 € monatlich für laufende Bezüge UND 13.860 € jährlich für Sonderzahlungen (eigene Deckelung). Wer beide Grenzen addiert, errechnet einen falschen SV-Anteil.
Fehler 3 — Familienbonus Plus ohne Aufteilung beanspruchen: Bei getrennt lebenden Eltern kann der Familienbonus 50/50 oder 100/0 aufgeteilt werden — niemals 100/100. Doppelnutzung führt zur Nachzahlung samt Anspruchsverzinsung gemäß § 205 BAO.
Fehler 4 — Pendlerpauschale ohne BMF-Pendlerrechner: Seit 2014 ist ausschließlich der amtliche Pendlerrechner unter pendlerrechner.bmf.gv.at bindend. Eigene Routen-Schätzungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt; das BMF stellt einen Abfrageprotokoll-Ausdruck als Nachweis bereit.
Fehler 5 — Negativsteuer nicht beantragen: Arbeitnehmer mit Einkommen unter 13.539 € müssen aktiv eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen, um die SV-Rückerstattung (max. 1.236 €) zu erhalten. Ohne Antrag verfällt der Anspruch nach 5 Jahren (Verjährung § 207 BAO).
Wann ist welche Variante steueroptimal? Entscheidungsrahmen Lohnsteuer 2026
Einkommen unter 13.539 €: Pflicht zur Arbeitnehmerveranlagung — Negativsteuer von bis zu 1.236 € (55 % SV-Beiträge) wird nur auf Antrag ausgezahlt. Bei Pendlerpauschale-Anspruch zusätzliche 790 € möglich.
Einkommen zwischen 13.539 € und 36.458 €: Familienbonus Plus und Verkehrsabsetzbetrag stehen voll zu — der Bonus reduziert die Lohnsteuer um 2.000 € pro Kind. Bei mehreren Kindern und geringem Einkommen aktiviert sich der Kindermehrbetrag (700 € pro Kind ergänzend).
Einkommen zwischen 36.458 € und 70.365 € (40 %-Stufe): Prüfen, ob freiwillige Pensionsversicherung (§ 18 EStG) oder Bausparen sich rechnet. Sonderausgaben für Wohnraumschaffung sind eingeschränkt seit der Reform 2016, aber Beiträge zu freiwilligen Pensionskassen weiterhin abzugsfähig (Topf-Sonderausgaben gestrichen seit 2021).
Einkommen zwischen 70.365 € und 104.859 € (48 %-Stufe): Abfertigung NEU prüfen — Steuerbegünstigung 6 % auf Abfertigung. Bei Sonderzahlungen Höchstbeitragsgrundlage 13.860 € jährlich strikt einhalten.
Einkommen über 104.859 € (50 %-Stufe): Splitting-Möglichkeiten über Sonderausgaben prüfen, freiwillige Pensionsvorsorge, Vermietungs-AfA, Gewinnfreibetrag falls selbstständig.
Pensionisten: Pensionistenabsetzbetrag bis 1.020 € (Einschleifgrenze 21.614 € Pensionseinkünfte). Negative Steuer wird als SV-Rückerstattung bis 723 € ausgezahlt.
FAQ — Lohnsteuer Österreich 2026
Wie viel Steuern zahlt man bei 2.500 € brutto monatlich in Österreich 2026?
Bei einem laufenden Monatsbrutto von 2.500 € (14× = 35.000 € p. a.) fallen rund 5.430 € SV-Dienstnehmeranteil und rund 3.460 € Tariflohnsteuer (Tarif 2026, Verkehrsabsetzbetrag berücksichtigt) an. Netto monatlich rund 1.928 € auf laufende Bezüge.
Wann muss ich eine Arbeitnehmerveranlagung machen?
Pflichtveranlagung bei mehreren Arbeitgebern, Krankengeld oder Bezug von Pensionen über 730 €. Antragsveranlagung freiwillig, wenn Sonderausgaben, Werbungskosten oder Negativsteuer beansprucht werden — Frist 5 Jahre rückwirkend (§ 41 EStG).
Wie hoch ist die Negativsteuer 2026 maximal?
1.236 € für Arbeitnehmer (55 % der SV-Beiträge), zusätzlich bis zu 790 € Pendlerzuschlag bei Pendlerpauschale-Anspruch, für Pensionisten bis zu 723 € SV-Rückerstattung. Auszahlung über die Arbeitnehmerveranlagung.
Was bedeutet die 1,733-Prozent-Inflationsanpassung 2026?
Gemäß § 33a EStG werden Tarifstufen und Absetzbeträge jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht (1,733 % bei 2,6 % Inflation für 2026), um die kalte Progression abzumildern. Das Budgetbegleitgesetz 2025 hat die volle Anpassung des restlichen Drittels für 2025–2028 ausgesetzt.
Wie wird das 13. und 14. Gehalt besteuert?
Sonderzahlungen nach § 67 EStG: erste 620 € steuerfrei, dann 6 % Festsatz bis zur Jahressechstelgrenze (Jahressechstel = ein Sechstel der laufenden Jahresbruttobezüge). Übersteigender Teil mit dem Tariflohnsteuersatz.
Was ist der Familienbonus Plus?
Direkter Steuerabzug pro Kind: 2.000 € pro Jahr für Kinder unter 18 mit Familienbeihilfeanspruch, 700 € pro Jahr für volljährige Kinder mit Familienbeihilfe. Aufteilbar 50/50 oder 100/0 zwischen Elternteilen. § 33 Abs. 3a EStG.
Welche Sozialversicherungsbeiträge zahlt ein Dienstnehmer 2026?
Rund 18,12 % auf laufende Bezüge bis zur Höchstbeitragsgrundlage 6.930 €: Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (ggf. degressiv), Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 %, Arbeiterkammerumlage 0,5 %.
Wer hat 2026 Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag?
(Ehe-)Partner mit eigenen Einkünften unter 7.122 € pro Jahr UND mindestens einem Kind mit Familienbeihilfeanspruch. Beträge: 601 € (1 Kind), 814 € (2 Kinder), je weiteres Kind +268 €. § 33 Abs. 4 EStG.
Wie funktioniert der Pensionistenabsetzbetrag?
Bis 1.020 € (2026, gegenüber 2025 erhöht) bei Pensionseinkünften unter 21.614 €. Einschleifgrenze: Bei Einkünften zwischen 21.614 € und 30.967 € wird der Betrag linear gekürzt. Negative Lohnsteuer wird als SV-Rückerstattung bis 723 € ausgezahlt.
Was ist die Pendlerpauschale 2026 in Österreich?
Kleine Pendlerpauschale (öffentlicher Verkehr zumutbar) und große Pendlerpauschale (unzumutbar). Zusätzlich Pendlereuro: 2 € pro Kilometer einfache Strecke und Jahr. Berechnung über den amtlichen BMF-Pendlerrechner. Werte 2026 nach Inflationsanpassungsverordnung erhöht.
Wo finde ich die offizielle Lohnsteuertabelle 2026?
Das vollständige Steuerbuch 2026 mit allen Tarifen, Absetzbeträgen und Beispielen veröffentlicht das BMF unter bmf.gv.at — Steuerbuch 2026 PDF.
Können Sonderausgaben für freiwillige Pensionsversicherung abgezogen werden?
Ja, gemäß § 18 EStG sind Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung als Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig (im Gegensatz zur 2021 abgeschafften Topf-Sonderausgabe). Kirchenbeiträge bis 600 € jährlich, Beiträge an staatlich geförderte Pensionsvorsorge ebenfalls.