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Aktualisiert am 2026-05-08 · Autor: Mustafa Bilgic · Stand 2026

Abfertigung Neu Rechner 2026 Österreich: BV-Beitrag, Auszahlung

Berechnen Sie Ihre Abfertigung Neu in Österreich 2026 nach BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz). Seit 1.1.2003 zahlt der Arbeitgeber 1,53 % des Bruttoentgelts in eine Vorsorgekasse. Auszahlung nach mindestens 36 Beitragsmonaten + Auflösung des Arbeitsverhältnisses (außer durch Selbstkündigung). Steuerliche Vergünstigung: 6 % Steuersatz statt regulärer ESt.

Hinweis: Diese Seite ist eine Modellrechnung und ersetzt keine Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Behördenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen ausschließlich Finanzämter, Steuerberater nach § 3 StBerG, Rechtsanwälte oder ELSTER. Stand der Daten: 2026-05-08. Quellen: BMF, gesetze-im-internet.de, Statistisches Bundesamt, Deutsche Rentenversicherung, GKV-Spitzenverband.

Abfertigung Neu Rechner 2026

BV-Beitrag 1,53 % auf 14× Brutto/Jahr (inkl. 13./14. Monatsgehalt). Auszahlung nach 36 ML Beitragszeit + qualifizierter Auflösungsgrund.

Abfertigung Neu vs. Abfertigung Alt

In Österreich gibt es zwei Systeme:

Abfertigung Alt (vor 1.1.2003)

  • Direkter Anspruch gegen Arbeitgeber bei Auflösung
  • Höhe: 2-12 Monatsentgelte je nach Dienstzeit
  • Voraussetzung: 3 Jahre Beschäftigung und Auflösung durch AG/aus berechtigtem Grund
  • Verlust bei Selbstkündigung (in den meisten Fällen)

Abfertigung Neu (ab 1.1.2003)

  • Beitragsorientiertes System ("Mitarbeitervorsorgekassen")
  • 1,53 % des Bruttoentgelts in Vorsorgekasse
  • Übertragbar bei Jobwechsel (kein Verfall)
  • Auszahlung nach 36 ML Beitragszeit + qualifiziertem Auflösungsgrund

Wer 2003 oder später eingestellt wurde, ist automatisch im neuen System. Wer vor 2003 angestellt war, blieb im alten System – Übertritt nur einvernehmlich.

BV-Beitrag und Vorsorgekassen

Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des bruttozusatzentgelts (also bis zur Höchstbeitragsgrundlage 6.060 €/Monat 2026 in der ASVG). Bei 13./14. Monatsgehalt wird auch darauf eingezahlt.

Hochrechnung: 1,53 % × 14 Monatsgehälter = 21,42 % eines Bruttomonatsgehalts pro Jahr.

Vorsorgekassen 2026

Beitragsempfänger sind 8 Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Kassen):

  • Allianz Vorsorgekasse
  • BAWAG Allianz Vorsorgekasse
  • BONUS Vorsorgekasse
  • fairfinance Vorsorgekasse
  • Niederösterreichische Vorsorgekasse
  • Valida Plus Mitarbeitervorsorgekasse
  • VBV-Vorsorgekasse
  • Wiener Vorsorgekasse

Veranlagungsmix: ca. 60 % Anleihen, 30 % Aktien, 10 % Sonstige. Durchschnittsrendite 2015-2024: ca. 2,8-3,5 % p.a. Verwaltungsgebühren ca. 0,5-1,0 %.

Anspruchsvoraussetzungen

Auszahlungsanspruch besteht nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

1. Mindest-Beitragszeit

  • 36 Monate (= 3 Jahre) Beitragszahlungen in Vorsorgekasse
  • Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden Zeiten addiert (kassenübergreifend bei Übertragung)

2. Qualifizierter Auflösungsgrund

Anspruch besteht bei:

  • Kündigung durch Arbeitgeber
  • Einvernehmliche Auflösung
  • Befristungsablauf
  • Berechtigte vorzeitige Auflösung durch AN
  • Eigenständige Pension/Vorruhestand
  • Tod des AN (Auszahlung an Erben)

Kein Anspruch auf sofortige Auszahlung bei:

  • Selbstkündigung (Arbeitnehmer-Kündigung) – Anspruch ruht
  • Verschuldensentlassung (z.B. Diebstahl)

In diesen Fällen bleibt das Guthaben in der Vorsorgekasse und wird bei späterer qualifizierter Auflösung ausgezahlt.

Steuerliche Behandlung

Die Abfertigung Neu wird mit dem begünstigten Steuersatz von 6 % besteuert (§ 67 EStG). Im Vergleich zur regulären Lohnsteuer (bis 50 %) erhebliche Ersparnis.

Sozialversicherung: KEINE Beiträge auf Abfertigungs-Auszahlung.

Auszahlungswahl

  • Sofort-Auszahlung: 6 % Steuer, voller Betrag
  • Übertragung in private Pensionsversicherung: steuerfrei (KESt-frei) bis zur Pensionsauszahlung
  • Übertragung in nächste Vorsorgekasse: bei neuem Arbeitsverhältnis automatisch (steuerfrei)
  • Auszahlung als Pensionszuschuss: Verrentung lebenslang

Bei Übertragung in Pensionsversicherung sind die späteren Pensionsauszahlungen ESt-pflichtig (§ 25 EStG), oft mit Hälftesteuersatz vorteilhaft.

Beispielrechnungen 2026

Beispiel 1: 3.000 € Brutto, 10 Jahre Beitragszeit, 3 % Rendite. Jahresbeitrag: 3.000 × 14 × 1,53 % = 642,60 €. 10 Jahre Beiträge: 6.426 €. Mit Zinseszins 3 % ca. 7.500 €. Steuer 6 % = 450 €. Netto-Auszahlung: 7.050 €.
Beispiel 2: 4.500 € Brutto, 25 Jahre, 3,5 % Rendite. Jahresbeitrag 963,90 €. Endkapital ca. 36.500 €. Steuer 2.190 €. Netto 34.310 €.
Beispiel 3: 6.000 € Brutto (über Höchstbeitrag), 15 Jahre. Beitrag nur bis HBG 6.060 €/Monat 2026. Jahresbeitrag 1.297,93 €. 15 Jahre × Zinseszins 3 % ca. 25.000 €. Steuer 1.500 €. Netto 23.500 €.
Beispiel 4: Selbstkündigung nach 5 Jahren. Guthaben ca. 4.500 €. Kein sofortiger Auszahlungsanspruch. Bleibt in Vorsorgekasse. Bei nächster qualifizierter Auflösung Auszahlung mit dann höherem Wert.
Beispiel 5: Übertragung in Pensionsversicherung. 50.000 € Endkapital. Übertragung steuerfrei. Bei Pensionsantritt (z.B. 65 J) Verrentung lebenslang ca. 200-280 €/Monat (je nach Tafel und Lebenserwartung).

Häufige Fragen

Was ist Abfertigung Neu?

Beitragsorientiertes Vorsorgesystem in Österreich. AG zahlt 1,53 % des Brutto in Vorsorgekasse. Anspruch nach 36 ML + qualifizierter Auflösung.

Wer hat Anspruch?

Alle ab 1.1.2003 in Österreich begründeten Arbeitsverhältnisse. Vor 2003: Abfertigung Alt (Anspruch gegen AG).

Wann bekomme ich Abfertigung?

Nach 36 ML Beitragszeit + qualifiziertem Auflösungsgrund (AG-Kündigung, einvernehmlich, Pension).

Verlust bei Selbstkündigung?

Nein, kein Verlust – Guthaben bleibt in Vorsorgekasse. Aber kein sofortiger Auszahlungsanspruch.

Wie hoch ist die Steuer?

Begünstigter Satz 6 % nach § 67 EStG. Bei Übertragung in Pensionsversicherung steuerfrei.

Welche Vorsorgekasse?

8 Anbieter in Österreich. Wahl trifft AG. Wechsel bei Jobwechsel automatisch oder einvernehmlich.

Wie hoch ist Rendite?

Durchschnitt 2015-2024: 2,8-3,5 % p.a. Veranlagung 60% Anleihen, 30% Aktien, 10% Sonstige.

Hochrechnung typisches Endkapital?

Bei 3.000 € Brutto über 30 Jahre mit 3 % Rendite: ca. 35.000-40.000 €.

Quellen

Autor

Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.