Abfertigung Neu Rechner 2026
BV-Beitrag 1,53 % auf 14× Brutto/Jahr (inkl. 13./14. Monatsgehalt). Auszahlung nach 36 ML Beitragszeit + qualifizierter Auflösungsgrund.
Abfertigung Neu vs. Abfertigung Alt
In Österreich gibt es zwei Systeme:
Abfertigung Alt (vor 1.1.2003)
- Direkter Anspruch gegen Arbeitgeber bei Auflösung
- Höhe: 2-12 Monatsentgelte je nach Dienstzeit
- Voraussetzung: 3 Jahre Beschäftigung und Auflösung durch AG/aus berechtigtem Grund
- Verlust bei Selbstkündigung (in den meisten Fällen)
Abfertigung Neu (ab 1.1.2003)
- Beitragsorientiertes System ("Mitarbeitervorsorgekassen")
- 1,53 % des Bruttoentgelts in Vorsorgekasse
- Übertragbar bei Jobwechsel (kein Verfall)
- Auszahlung nach 36 ML Beitragszeit + qualifiziertem Auflösungsgrund
Wer 2003 oder später eingestellt wurde, ist automatisch im neuen System. Wer vor 2003 angestellt war, blieb im alten System – Übertritt nur einvernehmlich.
BV-Beitrag und Vorsorgekassen
Der Arbeitgeber zahlt monatlich 1,53 % des bruttozusatzentgelts (also bis zur Höchstbeitragsgrundlage 6.060 €/Monat 2026 in der ASVG). Bei 13./14. Monatsgehalt wird auch darauf eingezahlt.
Hochrechnung: 1,53 % × 14 Monatsgehälter = 21,42 % eines Bruttomonatsgehalts pro Jahr.
Vorsorgekassen 2026
Beitragsempfänger sind 8 Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Kassen):
- Allianz Vorsorgekasse
- BAWAG Allianz Vorsorgekasse
- BONUS Vorsorgekasse
- fairfinance Vorsorgekasse
- Niederösterreichische Vorsorgekasse
- Valida Plus Mitarbeitervorsorgekasse
- VBV-Vorsorgekasse
- Wiener Vorsorgekasse
Veranlagungsmix: ca. 60 % Anleihen, 30 % Aktien, 10 % Sonstige. Durchschnittsrendite 2015-2024: ca. 2,8-3,5 % p.a. Verwaltungsgebühren ca. 0,5-1,0 %.
Anspruchsvoraussetzungen
Auszahlungsanspruch besteht nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:
1. Mindest-Beitragszeit
- 36 Monate (= 3 Jahre) Beitragszahlungen in Vorsorgekasse
- Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden Zeiten addiert (kassenübergreifend bei Übertragung)
2. Qualifizierter Auflösungsgrund
Anspruch besteht bei:
- Kündigung durch Arbeitgeber
- Einvernehmliche Auflösung
- Befristungsablauf
- Berechtigte vorzeitige Auflösung durch AN
- Eigenständige Pension/Vorruhestand
- Tod des AN (Auszahlung an Erben)
Kein Anspruch auf sofortige Auszahlung bei:
- Selbstkündigung (Arbeitnehmer-Kündigung) – Anspruch ruht
- Verschuldensentlassung (z.B. Diebstahl)
In diesen Fällen bleibt das Guthaben in der Vorsorgekasse und wird bei späterer qualifizierter Auflösung ausgezahlt.
Steuerliche Behandlung
Die Abfertigung Neu wird mit dem begünstigten Steuersatz von 6 % besteuert (§ 67 EStG). Im Vergleich zur regulären Lohnsteuer (bis 50 %) erhebliche Ersparnis.
Sozialversicherung: KEINE Beiträge auf Abfertigungs-Auszahlung.
Auszahlungswahl
- Sofort-Auszahlung: 6 % Steuer, voller Betrag
- Übertragung in private Pensionsversicherung: steuerfrei (KESt-frei) bis zur Pensionsauszahlung
- Übertragung in nächste Vorsorgekasse: bei neuem Arbeitsverhältnis automatisch (steuerfrei)
- Auszahlung als Pensionszuschuss: Verrentung lebenslang
Bei Übertragung in Pensionsversicherung sind die späteren Pensionsauszahlungen ESt-pflichtig (§ 25 EStG), oft mit Hälftesteuersatz vorteilhaft.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen
Was ist Abfertigung Neu?
Beitragsorientiertes Vorsorgesystem in Österreich. AG zahlt 1,53 % des Brutto in Vorsorgekasse. Anspruch nach 36 ML + qualifizierter Auflösung.
Wer hat Anspruch?
Alle ab 1.1.2003 in Österreich begründeten Arbeitsverhältnisse. Vor 2003: Abfertigung Alt (Anspruch gegen AG).
Wann bekomme ich Abfertigung?
Nach 36 ML Beitragszeit + qualifiziertem Auflösungsgrund (AG-Kündigung, einvernehmlich, Pension).
Verlust bei Selbstkündigung?
Nein, kein Verlust – Guthaben bleibt in Vorsorgekasse. Aber kein sofortiger Auszahlungsanspruch.
Wie hoch ist die Steuer?
Begünstigter Satz 6 % nach § 67 EStG. Bei Übertragung in Pensionsversicherung steuerfrei.
Welche Vorsorgekasse?
8 Anbieter in Österreich. Wahl trifft AG. Wechsel bei Jobwechsel automatisch oder einvernehmlich.
Wie hoch ist Rendite?
Durchschnitt 2015-2024: 2,8-3,5 % p.a. Veranlagung 60% Anleihen, 30% Aktien, 10% Sonstige.
Hochrechnung typisches Endkapital?
Bei 3.000 € Brutto über 30 Jahre mit 3 % Rendite: ca. 35.000-40.000 €.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.