13./14. Gehalt Rechner 2026 Österreich
"Sechstel-Regelung": Bis zu 1/6 der bisherigen Jahresbezüge mit 6 % besteuert. Darüber regulärer Tarif.
Sonderzahlungen in Österreich – Übersicht
In Österreich erhalten Arbeitnehmer üblicherweise 14 Monatsgehälter pro Jahr:
- 13. Gehalt (Urlaubszuschuss / Urlaubsgeld): typischerweise vor dem Urlaub im Mai/Juni
- 14. Gehalt (Weihnachtsgeld): vor Weihnachten im November/Anfang Dezember
Diese Sonderzahlungen sind in fast allen Kollektivverträgen (KV) vorgeschrieben (in Deutschland fakultativ). Häufig betragen sie je 1 Monatsgehalt (insgesamt 2 zusätzliche Gehälter pro Jahr).
Branchen mit höherem Sonderzahlungsanspruch (z.B. Bauwirtschaft, Maschinenbau): teilweise 13./14. + zusätzliche Bonuszahlungen.
Steuerliche Begünstigung – Sechstelregelung
Sonderzahlungen werden in Österreich begünstigt besteuert nach § 67 EStG (Sonstige Bezüge):
- Bis zum Jahressechstel (= 1/6 der bisherigen laufenden Bezüge im Kalenderjahr): 6 % Steuersatz
- Darüber: regulärer Tarif (bis 55 %)
Berechnung Jahressechstel:
- Summiere die laufenden Bezüge (Monatsgehälter) bis zum Auszahlungszeitpunkt der Sonderzahlung
- Multipliziere mit 12 / Anzahl Monate, dann durch 6 → Jahressechstel
Vereinfacht: Bei stabilem Monatsgehalt = 2 Monatsgehälter (das ist genau 1/6 von 12 Monatsgehältern). Sonderzahlungen 13.+14. Gehalt sind genau 2 Monatsgehälter → vollständig im Sechstel.
Sozialversicherung
Sonderzahlungen unterliegen der ASVG-Sozialversicherung wie laufender Bezug. Höchstbeitragsgrundlage 2026: 6.060 €/Monat (jährlich), aber bei Sonderzahlungen wird gesonderte Höchstbeitragsgrundlage angewendet (jährlich 11.120 € für SZ).
Brutto-Netto-Berechnung Sonderzahlung
Schritt 1: Sozialversicherung
Auf Sonderzahlung bis zur SV-Höchstbeitragsgrundlage (2026: 11.120 €/Jahr für SZ) werden Beiträge erhoben:
- Krankenversicherung 3,87 % AN-Anteil
- Pensionsversicherung 10,25 % AN-Anteil
- Unfallversicherung 0 % (AG-Anteil)
- Arbeitslosenversicherung 3,0 % AN-Anteil (gestaffelt)
- Wohnbauförderung 0,5 % AN-Anteil
Total ca. 17,12 % AN-Anteil auf SZ.
Schritt 2: Steuer
- Freibetrag erste 620 €: 0 % Steuer
- Bis Sechstelgrenze: 6 % Steuer
- Über Sechstel: regulärer Tarif
Beispiel
Monatsbrutto 3.000 €, Sonderzahlung 3.000 €:
- SV: 3.000 × 17,12 % = 513,60 €
- Bemessungsgrundlage: 3.000 - 513,60 = 2.486,40 €
- Freibetrag: 620 € → 0 € Steuer
- Rest 1.866,40 € × 6 % = 111,98 €
- Netto SZ: 3.000 - 513,60 - 111,98 = 2.374,42 €
Anspruch und Pflicht
In Österreich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf 13./14. Gehalt. Anspruchsgrundlage ist ausschließlich der Kollektivvertrag oder Einzelarbeitsvertrag.
Allerdings sind fast alle Branchen-KV mit 13./14. Gehalt ausgestattet. Wichtigste Ausnahmen: einzelne Vertragstypen (Werkverträge, freie Dienstverträge).
Anspruch bei unterjähriger Beschäftigung
- Eintritt im Lauf des Jahres: anteiliger Anspruch (pro rata)
- Beispiel: Eintritt 1.7. → 6/12 = 50 % der Sonderzahlung
- Auflösung im Lauf des Jahres: anteilige Auszahlung
Bei Krankheit / Karenz
Während Krankheit/Mutterschutz/Karenz ist Sonderzahlungsanspruch oft eingeschränkt. KV regelt Details. Manche KV: voller Anspruch bei Krankheit bis 6 Wochen, dann anteilig.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf 13./14. Gehalt?
In den meisten Branchen ja, durch Kollektivvertrag. Kein gesetzlicher Anspruch, aber faktisch fast überall verbreitet.
Wann werden 13./14. ausgezahlt?
13. (Urlaubsgeld) typisch Mai/Juni, 14. (Weihnachtsgeld) typisch November/Dezember.
Wie hoch ist die Steuer?
Bis zum Jahressechstel (1/6 der laufenden Bezüge) nur 6 %. Über Sechstel regulärer Tarif.
Was ist die Sechstelregelung?
§ 67 EStG: 1/6 der laufenden Bezüge im Jahr darf mit 6 % steuersatz besteuert werden (statt bis 55 %).
Werden SV-Beiträge auf SZ erhoben?
Ja, ca. 17 % AN-Anteil. Höchstbeitragsgrundlage 2026 für SZ: 11.120 €/Jahr.
Anteilig bei unterjähriger Beschäftigung?
Ja, pro rata. Beispiel Eintritt 1.7. → 50 % der SZ.
Karenz – Anspruch?
Während Karenz kein Anspruch (kein Erwerbseinkommen). Während Mutterschutz oft Anspruch laut KV.
Brutto-Netto-Quote SZ?
Bei 3.000 € SZ: ca. 79 % Netto (517 € SV + 112 € Steuer = 629 € Abzüge). Deutlich besser als laufender Bezug (ca. 65 %).
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.