Lohnausweis-Rechner Schweiz 2026
Schweizer Lohnausweis 2026 - Übersicht
Der Lohnausweis (offizielle Bezeichnung: Lohnausweis Form 11) ist die jährliche Bescheinigung des Arbeitgebers über die ausgezahlten Löhne und Nebenleistungen. Rechtsgrundlage: Art. 127 DBG (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer). Er ist zentraler Bestandteil der Schweizer Steuerveranlagung und wird der Steuererklärung beigelegt.
Inhalte des Lohnausweises:
- Bruttolohn (Geld + Sachleistungen wie Geschäftsauto)
- Bonuszahlungen, 13. Monatslohn
- AHV/IV/EO-Beiträge (Arbeitnehmer-Anteil)
- ALV-Beiträge
- Beiträge zur 2. Säule (BVG)
- NBU-Prämie
- Quellensteuer-Abzüge bei Ausländern
- Verpflegungs- und Geschäftspauschalen
AHV/IV/EO 2026 - Erste Säule
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die staatliche Grundversicherung für Alter, Invalidität und Tod. Beitragssätze 2026 unverändert:
| Beitrag | Gesamt | Arbeitnehmer | Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| AHV (Alters- und Hinterlassenen) | 8,7 % | 4,35 % | 4,35 % |
| IV (Invalidität) | 1,4 % | 0,7 % | 0,7 % |
| EO (Erwerbsersatz / Mutterschaft) | 0,5 % | 0,25 % | 0,25 % |
| AHV/IV/EO Total | 10,6 % | 5,3 % | 5,3 % |
Keine Beitragsbemessungsgrenze - die Beiträge gelten linear auf den gesamten Lohn. Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
ALV - Arbeitslosenversicherung
Die ALV ist eine Sozialversicherung gegen Arbeitslosigkeit. Beitragssätze 2026:
- Bis CHF 148.200 (entspricht 12,4 × Maximalrente AHV): 2,2 Prozent gesamt (1,1 % AN + 1,1 % AG)
- CHF 148.200 - CHF 370.500: 1,0 Prozent Solidaritätsbeitrag (0,5 % AN + 0,5 % AG)
- Über CHF 370.500: keine ALV-Beiträge
Bezugsdauer: bei mindestens 12 Monaten Beitragszahlung 200 Tage Arbeitslosengeld (max. ALG 80 % des versicherten Verdienstes mit Kindern, 70 % ohne Kinder, gedeckelt bei CHF 148.200).
BVG - Zweite Säule (berufliche Vorsorge)
Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verpflichtet Arbeitnehmer ab einem Mindesteinkommen zur Versicherung in der zweiten Säule. Eintrittsschwelle 2026: CHF 22.680 Jahreslohn. Versicherter Lohn = Bruttolohn minus Koordinationsabzug (CHF 26.460).
Gesetzliche Mindestbeiträge gestaffelt nach Alter (paritätisch geteilt):
| Alter | Beitragssatz |
|---|---|
| 25-34 Jahre | 7 % vom koordinierten Lohn |
| 35-44 Jahre | 10 % |
| 45-54 Jahre | 15 % |
| 55-65 Jahre | 18 % |
Viele Arbeitgeber bieten überobligatorische BVG-Lösungen mit höheren Sparbeiträgen oder niedrigerem Koordinationsabzug. Diese überobligatorischen Beiträge sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig.
Quellensteuer für Ausländer
Quellensteuer wird direkt vom Lohn einbehalten und vom Arbeitgeber an den Kanton überwiesen. Pflichtig sind:
- Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C
- Grenzgänger
- Quasi-Ansässige (Kurzaufenthalter)
Tarife werden kantonal festgelegt. Beispiele Zürich 2026 (Tarif A, ledig):
- CHF 4.000/Monat: ca. 5,2 % Quellensteuer
- CHF 6.000/Monat: ca. 9,8 %
- CHF 8.000/Monat: ca. 13,5 %
- CHF 10.000/Monat: ca. 16,8 %
Bei Quasi-Ansässigen (Wohnsitz in CH < 90 Tage) ist die Quellensteuer abschließend. Bei Ansässigen kann eine ordentliche Veranlagung beantragt werden, wenn die Voraussetzungen (Bruttolohn > CHF 120.000) erfüllt sind.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen Lohnausweis CH 2026
Was ist Lohnausweis?
Form 11. Jährliche AG-Bescheinigung über Bruttolohn und Nebenleistungen. ESTV-Vorlage. Bis Ende Februar.
AHV-Beiträge 2026?
10,6 % gesamt (5,3 % AN). Keine BBG. Ab 1.1. nach 17. Geburtstag.
BVG 2026?
Ab CHF 22.680 Eintrittsschwelle. Koordinationsabzug 26.460. Sätze 7-18 % nach Alter.
Quellensteuer?
Bei Ausländern ohne C-Bewilligung. Kantonal. Tarife A/B/C/H nach Familienstand.
ALV 2026?
2,2 % bis CHF 148.200. 1,0 % Solidarität bis CHF 370.500. Darüber 0 %.
NBU?
Pflicht ab 8 h/Woche. AN trägt 1-2 % vom Lohn. AG trägt BUV.
Median-Lohn 2026?
CHF 6.800/Monat (BFS Stand 2024). Bank/Pharma/IT höher, Gastgewerbe/Detailhandel niedriger.
Absetzbare Abzüge?
AHV/IV/ALV/BVG voll. Säule 3a max. CHF 7.258 (BVG) / 36.288 (Selbständig). Berufsauslagen, Versicherungen.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.