Arbeitslosengeld-Rechner 2026
ALG I 2026 - Berechnung und Bezugsdauer
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (§§ 136-164 SGB III). Anspruchsberechtigt ist, wer in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war (Anwartschaftszeit), arbeitslos gemeldet ist und sich der Vermittlung zur Verfügung stellt.
Die Höhe richtet sich nach § 149 SGB III: 60 Prozent des pauschalisierten Nettoentgelts ohne Kind, 67 Prozent mit mindestens einem Kind im Sinne des EStG. Das Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttogehalt der letzten 12 Monate vor Anspruchsentstehung, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze (96.600 €/Jahr West 2026 = 8.050 €/Monat).
Bezugsdauer nach § 147 SGB III gestaffelt:
- 12 Monate Versicherung → 6 Monate ALG
- 16 Monate → 8 Monate ALG
- 20 Monate → 10 Monate
- 24 Monate → 12 Monate
- Ab 50 Jahre + 30 Monate → 15 Monate
- Ab 55 Jahre + 36 Monate → 18 Monate
- Ab 58 Jahre + 48 Monate → 24 Monate
Pauschalisiertes Nettoentgelt
Vom Bruttoentgelt werden pauschal abgezogen:
- Lohnsteuer nach Steuerklasse (Steuerklasse zu Beginn des Bemessungszeitraums)
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (pauschal 9 %, unabhängig vom Bundesland)
- Sozialversicherung pauschal 21 Prozent (auch wenn der tatsächliche Beitrag niedriger ist)
Faustformel ohne Kind: ALG I ≈ 40-44 % des Bruttoentgelts. Mit Kind: ≈ 45-49 %. Bei Steuerklasse III (verheiratet, hauptverdienend) etwas mehr, bei V deutlich weniger.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen zum ALG I 2026
Wie hoch ALG I?
60 % ohne Kind, 67 % mit Kind. Vom pauschalisierten Nettoentgelt der letzten 12 Monate.
Wie lange?
6 Monate (12 M. Versicherung) bis 24 Monate (58 J. + 48 M. Versicherung) je nach Alter und Versicherungspflicht.
Voraussetzungen?
Arbeitslos (< 15 Std./Woche), persönliche Meldung Arbeitsagentur, Anwartschaft 12 Monate in 30 Monaten.
Sperrzeit?
12 Wochen bei Eigenkündigung ohne Grund, Vertragsverletzung, Ablehnung zumutbarer Arbeit (§ 159 SGB III).
Pauschalisiertes Netto?
Brutto - Lohnsteuer (nach Klasse) - Soli - 9 % KiSt pauschal - 21 % SV.
ALG II / Bürgergeld?
SGB II Grundsicherung. 2026 Regelbedarf 563 € + Wohnen. Bedürftig, Vermögensprüfung.
Nebenverdienst?
Bis 165 €/Monat anrechnungsfrei. Darüber voller Abzug. Über 15 Std./Woche kein ALG mehr.
Wann anmelden?
Spätestens am ersten Arbeitslosen-Tag. Bei Kündigung 3 Monate vor Ende arbeitsuchend melden, sonst Sperrzeit.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.