Abfindung-Rechner mit Fünftelregelung 2026
Vergleicht Steuer mit und ohne Fünftelregelung. Effekt deutlich bei mittleren Einkommen.
Fünftelregelung § 34 EStG - Funktionsweise
Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Tarifvergünstigung für außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG. Sie wurde geschaffen, um zu verhindern, dass eine einmalige große Zahlung (z.B. Abfindung) in einem Jahr durch die Progression des Einkommensteuertarifs überproportional besteuert wird.
Berechnungsweise:
- Berechne die Einkommensteuer auf das normale zu versteuernde Einkommen (zvE) ohne Abfindung.
- Berechne die Einkommensteuer auf zvE plus 1/5 der Abfindung.
- Differenz aus Schritt 2 minus Schritt 1 = "Mehrsteuer" auf das eine Fünftel.
- Multipliziere die Mehrsteuer mit 5 = Steuer auf die gesamte Abfindung.
- Gesamtsteuer = Steuer aus Schritt 1 plus Schritt 4.
Effekt: Bei mittleren Einkommen reduziert die Fünftelregelung die Steuerlast auf die Abfindung um 20-40 Prozent gegenüber der Normalbesteuerung. Bei sehr hohen Einkommen (vor Abfindung schon im Spitzensteuersatz 42 %) ist der Effekt minimal oder null.
Voraussetzungen § 34 EStG
Damit die Fünftelregelung anwendbar ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG: Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit, Nutzungsvergütungen.
- Zusammenballung: Die Einkünfte müssen in einem Veranlagungszeitraum geballt zufließen. Streckung über zwei Jahre verbietet die Anwendung.
- Bei Abfindung: Die Abfindung muss im selben Jahr zugeflossen sein, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Sonderregel: bei "schädlicher Schenkung" innerhalb 6 Wochen nach Rentenbeginn fällt Steuervergünstigung weg.
- Mindesthöhe: Implizit muss die Zusammenballung den entgangenen Lebensunterhalt überschreiten. BMF-Schreiben 2008.
Reform 2025 - Wegfall automatischer Lohnsteuer-Berücksichtigung
Bis Ende 2024 wendete der Arbeitgeber die Fünftelregelung automatisch beim Lohnsteuerabzug auf der Abfindung an (§ 39b Abs. 3 EStG a.F.). Seit dem 1.1.2025 ist diese Regelung weggefallen. Der Arbeitgeber zieht die volle Lohnsteuer ab; die Begünstigung wird erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung (Steuererklärung des Folgejahres) gewährt.
Auswirkung: Wer 2026 eine Abfindung erhält, hat im Auszahlungsjahr eine erhöhte Steuerbelastung und erhält die Erstattung erst über die Steuererklärung 2026 (Bescheid 2027). Wichtig: Liquidität entsprechend planen.
Berechnungsbeispiele 2026
Häufige Fragen Abfindung Fünftelregelung 2026
Was ist Fünftelregelung?
Tarifvergünstigung § 34 EStG. Verhindert Progressions-Sprung bei einmaliger Zahlung. Verteilt rechnerisch auf 5 Jahre.
Berechnung?
Differenz Steuer (zvE + 1/5 Abfindung) - Steuer (zvE) × 5 = Steuer auf Abfindung.
Wann lohnt sich?
Bei mittleren Einkommen unter Spitzensteuersatz. Faustregel: zvE unter 60.000 € (Single) / 120.000 € (Splitting).
Was ist Abfindung steuerrechtlich?
Entschädigung für entgangenes Arbeitsentgelt § 24 Nr. 1 EStG. ESt-pflichtig, sozialversicherungsfrei.
Zusammenballung?
Pflicht: Geballtes Zufließen in einem Veranlagungszeitraum. Streckung verbietet Fünftelregelung.
Sozialabgaben?
Grundsätzlich nicht, da keine Vergütung für tatsächliche Arbeit. Ausnahme Vorruhestand.
Reform 2025?
Seit 1.1.2025 nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug. Nur noch bei Veranlagung.
Mindesthöhe?
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr (Faustregel). Bei höherem Alter 0,75-1,0.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung.