Direktantwort: Teilzeit-Gehalt = Vollzeit-Gehalt x (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden). Beispiel: 3.500 Euro bei 40 Stunden, Teilzeit 30 Stunden = 2.625 Euro brutto. Durch die progressive Steuer behalten Sie netto oft mehr als den entsprechenden Prozentsatz. Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro/Stunde.
| Stunden/Woche | Anteil | Brutto/Monat | ca. Netto (Stkl. I) |
|---|---|---|---|
| 40 h (Vollzeit) | 100 % | 3.500 € | ca. 2.330 € |
| 35 h | 87,5 % | 3.063 € | ca. 2.100 € |
| 30 h | 75 % | 2.625 € | ca. 1.860 € |
| 25 h | 62,5 % | 2.188 € | ca. 1.620 € |
| 20 h | 50 % | 1.750 € | ca. 1.370 € |
Die Netto-Werte sind grobe Richtwerte für Steuerklasse I ohne Kirchensteuer. Durch den progressiven Steuertarif behält man bei 75 Prozent Teilzeit netto rund 80 Prozent des Vollzeit-Nettos.
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Teilzeit (§ 8 TzBfG). Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Seit 2019 gibt es die Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG): befristete Teilzeit von ein bis fünf Jahren mit garantierter Rückkehr zur Vollzeit. Sie gilt in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern.
Bei Teilzeit sammeln Sie weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil das Bruttoeinkommen sinkt. Wer dauerhaft 50 Prozent Teilzeit arbeitet, erhält auch nur 50 Prozent der Entgeltpunkte einer vergleichbaren Vollzeitstelle. Bei einem Vollzeitgehalt von 3.500 Euro (rund 1,0 EP/Jahr) sammelt ein Arbeitnehmer in 30 Stunden Teilzeit nur 0,75 EP/Jahr. Über 10 Jahre fehlen 2,5 EP, was bei einem Rentenwert von 42,52 Euro monatlich 106,30 Euro weniger Rente bedeutet. Prüfen Sie Ihre Rentenlücke mit dem Rentenlücke-Rechner.
Vollzeitgehalt 4.000 Euro, Teilzeit 32 Stunden: 4.000 x 32/40 = 3.200 Euro brutto. Vollzeit-Netto (Stkl. I): ca. 2.600 Euro. Teilzeit-Netto: ca. 2.200 Euro. Der Arbeitnehmer reduziert um 20 Prozent der Stunden, verliert aber nur rund 15 Prozent des Nettos. Grund: Der progressive Steuertarif besteuert die oberen 800 Euro stärker als die unteren Einkommensteile.
Vollzeitgehalt 3.500 Euro, Teilzeit 20 Stunden: 1.750 Euro brutto. Vollzeit-Netto: ca. 2.330 Euro. Teilzeit-Netto: ca. 1.370 Euro. Bei halber Arbeitszeit erhält man netto rund 59 Prozent statt 50 Prozent des Vollzeit-Nettos. Der Progressionsvorteil ist bei stärkerer Reduktion besonders ausgeprägt.
| Kennzahl | Vollzeit (40 h, 3.500 €) | Teilzeit (30 h, 2.625 €) | Teilzeit (20 h, 1.750 €) |
|---|---|---|---|
| Entgeltpunkte/Jahr (ca.) | 1,00 EP | 0,75 EP | 0,50 EP |
| Rentenanspruch/Monat nach 35 Jahren | ca. 1.488 € | ca. 1.116 € | ca. 744 € |
| Arbeitslosengeld I (60 %) | ca. 1.398 € | ca. 1.113 € | ca. 822 € |
| Elterngeld (65 %) | ca. 1.515 € | ca. 1.209 € | ca. 891 € |
Alle Werte sind Näherungen für Steuerklasse I. Die Tabelle zeigt: Teilzeit wirkt sich nicht nur auf das aktuelle Gehalt aus, sondern auch auf Rente, Arbeitslosengeld und Elterngeld, da diese vom vorherigen Einkommen abhängen.
Vollzeit-Gehalt x (Teilzeit-Stunden / Vollzeit-Stunden). Beispiel: 3.500 Euro bei 40 Stunden, Teilzeit 30 Stunden: 3.500 x (30/40) = 2.625 Euro brutto.
Ja, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten nach sechs Monaten (§ 8 TzBfG). Brückenteilzeit (befristet, mit Rückkehrrecht) ab 45 Arbeitnehmern (§ 9a TzBfG).
Oft nicht. Durch die progressive Steuer behält man bei 75 % Teilzeit oft rund 80 % des Vollzeit-Nettos. Der genaue Effekt hängt von der Steuerklasse ab.
Befristete Teilzeit von ein bis fünf Jahren mit automatischer Rückkehr zur Vollzeit (§ 9a TzBfG). Gilt in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern. Antrag mindestens drei Monate vorher.
Weniger Bruttoeinkommen = weniger Entgeltpunkte. Bei 50 % Teilzeit sammeln Sie auch nur 50 % der Entgeltpunkte einer Vollzeitstelle.