Direktantwort: Den Stundenlohn berechnen Sie mit der Formel: Monatsgehalt / (Wochenstunden x 4,33). Bei 3.000 Euro brutto und 40 Wochenstunden ergibt das 17,31 Euro/Stunde. Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Die korrekte Umrechnung verwendet den Faktor 4,33 (52 Wochen / 12 Monate), um die unterschiedliche Länge der Monate auszugleichen:
| Monatsgehalt brutto | Stundenlohn brutto | Jahresgehalt brutto |
|---|---|---|
| 2.409 € (Mindestlohn) | 13,90 € | 28.912 € |
| 2.500 € | 14,42 € | 30.000 € |
| 3.000 € | 17,31 € | 36.000 € |
| 3.500 € | 20,19 € | 42.000 € |
| 4.000 € | 23,08 € | 48.000 € |
| 4.500 € | 25,96 € | 54.000 € |
| 5.000 € | 28,85 € | 60.000 € |
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Stunde (Mindestlohngesetz, § 1 MiLoG). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt das ein Mindestbruttogehalt von rund 2.409 Euro pro Monat (13,90 x 40 x 4,33). Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre. Ausnahmen gelten unter anderem für Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und bestimmte Pflichtpraktika.
Bei Teilzeitbeschäftigung gilt dieselbe Formel, nur mit den tatsächlichen Wochenstunden. Beispiel: 2.000 Euro brutto bei 30 Wochenstunden = 2.000 / (30 x 4,33) = 15,40 Euro/Stunde. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten. Der Stundenlohn muss also dem einer vergleichbaren Vollzeitkraft entsprechen.
Monatsgehalt: 2.800 Euro brutto. Monatsstunden: 38 x 4,33 = 164,67. Stundenlohn: 2.800 / 164,67 = 17,01 Euro. Bei einer Gehaltserhöhung auf 3.000 Euro steigt der Stundenlohn auf 18,22 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 7,1 Prozent, obwohl das Monatsgehalt nur um 200 Euro (7,1 Prozent) gestiegen ist, da die Arbeitsstunden gleich bleiben.
Monatsgehalt: 5.500 Euro brutto, plus 13. Monatsgehalt. Effektives Jahresgehalt: 5.500 x 13 = 71.500 Euro. Effektiver Monatslohn: 71.500 / 12 = 5.958 Euro. Stundenlohn: 5.958 / 173,33 = 34,39 Euro. Ohne Berücksichtigung des 13. Gehalts wäre der Stundenlohn nur 31,73 Euro. Sonderzahlungen erhöhen den effektiven Stundenlohn deutlich.
Monatsgehalt: 600 Euro bei 10 Wochenstunden. Stundenlohn: 600 / (10 x 4,33) = 13,86 Euro. Dieser liegt knapp unter dem Mindestlohn von 13,90 Euro. Der Arbeitgeber müsste entweder das Gehalt auf mindestens 603 Euro erhöhen oder die Stundenzahl auf unter 10 reduzieren, um den Mindestlohn einzuhalten.
Viele Arbeitnehmer erhalten neben dem Grundgehalt Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder leistungsabhängige Prämien. Für den tatsächlichen Stundenlohn ist es sinnvoll, diese einzubeziehen:
Der Unterschied kann erheblich sein: Bei 3.000 Euro Monatsgehalt plus einem halben 13. Gehalt (1.500 Euro) und einem halben Urlaubsgeld (1.500 Euro) steigt der effektive Jahreslohn von 36.000 auf 39.000 Euro. Der Stundenlohn steigt von 17,31 auf 18,75 Euro, also um 8,3 Prozent.
| Brutto-Stundenlohn | Brutto/Monat (40 h) | ca. Netto/Monat (Stkl. I) | Netto-Stundenlohn |
|---|---|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 2.409 € | ca. 1.750 € | ca. 10,10 € |
| 18,00 € | 3.120 € | ca. 2.130 € | ca. 12,29 € |
| 25,00 € | 4.333 € | ca. 2.780 € | ca. 16,04 € |
| 35,00 € | 6.067 € | ca. 3.600 € | ca. 20,77 € |
Der Netto-Stundenlohn liegt je nach Steuerklasse bei 55 bis 72 Prozent des Brutto-Stundenlohns. Bei höherem Einkommen sinkt der Netto-Anteil durch den progressiven Steuertarif.
Teilen Sie Ihr Monatsgehalt durch (Wochenstunden x 4,33). Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Stunden pro Monat. Beispiel: 3.000 Euro / 173,33 = 17,31 Euro pro Stunde.
13,90 Euro brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026. Bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 2.409 Euro Mindestbruttogehalt pro Monat.
Der Median-Bruttostundenlohn liegt bei etwa 22 bis 24 Euro. Über 30 Euro gilt als überdurchschnittlich, unter 15 Euro als niedrig. Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro.
Jahresgehalt / 12 / (Wochenstunden x 4,33). Beispiel: 45.000 Euro / 12 / 173,33 = 21,63 Euro/Stunde.
Ein Monat hat durchschnittlich 4,33 Wochen (52/12). Mit 4 käme man auf nur 48 Wochen statt 52 und würde den Stundenlohn zu hoch berechnen.