Mindestlohn netto Rechner 2026: Was bleibt von 13,90 Euro/Stunde?

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 7 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Der Mindestlohn 2026 beträgt 13,90 Euro brutto pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 2.409 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer) bleiben netto etwa 1.750 Euro.

Vereinfachte Netto-Berechnung mit pauschalen SV-Beiträgen. Der tatsächliche Nettolohn hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenversicherung und Bundesland ab. Keine Steuerberatung. Stand: Juli 2026.

Mindestlohn netto berechnen

Mindestlohn-Tabelle: Brutto und Netto nach Wochenstunden (Steuerklasse I, 2026)

WochenstundenMonatsbruttoca. Netto (Stkl. I)Jahresbrutto
40 h (Vollzeit)2.409 €ca. 1.750 €28.912 €
35 h2.108 €ca. 1.575 €25.298 €
30 h1.807 €ca. 1.400 €21.684 €
20 h1.204 €ca. 1.000 €14.456 €
10 h (Minijob-Grenze)603 €603 € (steuerfrei)7.228 €

Minijob-Grenze 2026: 603 Euro

Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Bei 13,90 Euro pro Stunde und 10 Wochenstunden ergibt sich: 13,90 x 10 x 4,33 = 602,87 Euro, aufgerundet 603 Euro pro Monat. Bei einem Minijob zahlen Sie als Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer (pauschale Abgaben trägt der Arbeitgeber).

Abzüge vom Mindestlohn-Bruttogehalt

Zwei weitere Rechenbeispiele

Beispiel: Mindestlohn in Steuerklasse III (verheiratet)

Ein verheirateter Arbeitnehmer (Steuerklasse III, 40 Stunden) verdient 2.409 Euro brutto. Durch den doppelten Grundfreibetrag in Klasse III fällt deutlich weniger Lohnsteuer an. SV-Abzüge: 2.409 x 20,85 % = 502,28 Euro. Lohnsteuer: bei Klasse III und diesem Brutto fällt kaum Lohnsteuer an, da das Jahresbrutto von 28.912 Euro abzüglich Werbungskosten und Vorsorge unter dem doppelten Grundfreibetrag (24.696 Euro) liegt. Netto: rund 1.880 bis 1.900 Euro, also etwa 150 Euro mehr als in Klasse I.

Beispiel: Mindestlohn bei 30 Stunden Teilzeit

Bei 30 Wochenstunden: 13,90 x 30 x 4,33 = 1.806,81 Euro brutto. Jahresbrutto: 21.682 Euro. SV-Abzüge: ca. 377 Euro/Monat. Lohnsteuer (Klasse I): Da das zu versteuernde Einkommen (nach Abzug von SV und Werbungskosten) nur knapp über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt, beträgt die Lohnsteuer nur rund 40 bis 60 Euro/Monat. Netto: ca. 1.370 bis 1.400 Euro.

Entwicklung des Mindestlohns

ZeitraumMindestlohn brutto/hMonatsbrutto (40 h)
01.01.20158,50 €1.473 €
01.01.20199,19 €1.593 €
01.07.20219,60 €1.664 €
01.10.202212,00 €2.080 €
01.01.202412,41 €2.151 €
01.01.202512,82 €2.222 €
01.01.202613,90 €2.409 €

Ausnahmen vom Mindestlohn

Was tun bei Mindestlohnverstoß?

Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlt, haben Sie folgende Möglichkeiten: Zunächst den Arbeitgeber schriftlich zur Nachzahlung auffordern. Bleibt dies erfolglos, können Sie sich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls wenden, die für die Kontrolle des Mindestlohns zuständig ist. Ein Verstoß gegen das MiLoG ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro. Der Anspruch auf Nachzahlung des Differenzbetrags verjährt nach drei Jahren. Führen Sie eigene Aufzeichnungen über Ihre Arbeitszeiten als Nachweis.

Midijob: Der Übergangsbereich ab 603,01 Euro

Wer zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro brutto verdient, befindet sich im Midijob-Übergangsbereich. Hier gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer, die stufenweise bis zum vollen Beitragssatz bei 2.000 Euro ansteigen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt normal. Bei Mindestlohn-Vollzeit (2.409 Euro) liegt das Gehalt über der Midijob-Grenze, sodass volle SV-Beiträge anfallen. Bei Teilzeit (z. B. 25 Stunden = 1.505 Euro) profitieren Mindestlohn-Empfänger dagegen vom reduzierten SV-Beitrag im Übergangsbereich.

Verwandte Rechner

Mindestlohn und Steuererklärung

Arbeitnehmer, die das ganze Jahr zum Mindestlohn bei einem Arbeitgeber in Steuerklasse I arbeiten und keine weiteren Einkünfte haben, sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dennoch lohnt sie sich oft: Durch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro und absetzbare Vorsorgeaufwendungen kann eine Erstattung von mehreren hundert Euro möglich sein. Besonders bei Pendlern, die mehr als 16 km zur Arbeit fahren, übersteigt die Pendlerpauschale den Pauschbetrag schnell.

Branchen-Mindestlöhne: höher als der allgemeine Mindestlohn

In einigen Branchen gelten tarifliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn von 13,90 Euro liegen. Beispiele: Elektrohandwerk (ca. 14,50 Euro), Gebäudereinigung (14,25 Euro Innenreinigung), Pflege (ab 16,10 Euro für Pflegefachkräfte), Maler und Lackierer (15,40 Euro Geselle). Diese Branchen-Mindestlöhne werden durch Tarifverträge festgelegt und gelten auch für nicht tarifgebundene Betriebe, wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt wurden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 netto?

13,90 Euro brutto/Stunde. Bei 40 Wochenstunden ca. 2.409 Euro brutto, ca. 1.750 Euro netto (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer).

Wie hoch ist das Mindestlohn-Monatsgehalt bei 40 Stunden?

2.409 Euro brutto (13,90 x 40 x 4,33). Jahresbrutto rund 28.912 Euro.

Muss ich bei Mindestlohn Steuern zahlen?

Ja, in den meisten Steuerklassen. Das Jahresbrutto liegt über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. In Steuerklasse III kann die Steuerlast geringer ausfallen.

Was ist die Minijob-Grenze 2026?

603 Euro pro Monat, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Bei einem Minijob fallen keine eigenen SV-Beiträge und keine Lohnsteuer an.

Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeit?

Ja, 13,90 Euro/Stunde gilt für jede Arbeitsstunde. Bei 20 Stunden ca. 1.204 Euro brutto, bei 30 Stunden ca. 1.807 Euro brutto.