Erbschaftssteuer Immobilie für Kinder – Rechner mit 400.000 € Freibetrag und Selbstnutzung

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-01

Der Erbschaftssteuer Immobilie Kinder Rechner berechnet, wie viel Erbschaftssteuer anfällt, wenn ein Kind ein Haus oder eine Wohnung erbt. Entscheidend sind zwei Hebel: der persönliche Freibetrag von 400.000 € je Kind und die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim nach §13 ErbStG (bis 200 m² Wohnfläche). Mit diesem Haus erben Steuer Kind Freibetrag 400000 Rechner sehen Sie sofort den steuerpflichtigen Betrag, die Erbschaftssteuer in Steuerklasse I und die ersparte Steuer durch die Selbstnutzungs-Befreiung.

Erbschaftssteuer Immobilie Kinder Rechner

Haus erben Steuer Kind Freibetrag 400000: der wichtigste Hebel

Beim Haus erben mit dem Steuer Kind Freibetrag von 400000 Euro liegt der größte Vorteil im hohen persönlichen Freibetrag. Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 €. Erbt ein Kind eine Immobilie im Wert von bis zu 400.000 €, fällt – sofern kein weiteres Vermögen hinzukommt – regelmäßig keine Erbschaftssteuer an. Enkel haben 200.000 €, Ehegatten 500.000 €. Der Freibetrag lässt sich zudem alle zehn Jahre erneut nutzen, was lebzeitige Schenkungen attraktiv macht.

Die Grundlogik des Rechners lautet:

Steuerpflichtiger Erwerb = (steuerbarer Immobilienwert + weiteres Erbe) − Freibetrag

Erbschaftssteuer Haus selbstgenutzt Befreiung nach §13 ErbStG

Die Erbschaftssteuer Haus selbstgenutzt Befreiung ist der zweite große Hebel. Erbt ein Kind das Familienheim und zieht unverzüglich ein, um es mindestens zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt der Immobilienwert nach §13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG steuerfrei. Bei Kindern gilt allerdings eine Begrenzung auf 200 m² Wohnfläche. Ist die Wohnung größer, bleibt nur der auf 200 m² entfallende Anteil steuerfrei; auf den überschießenden Teil des Verkehrswerts wird anteilig Erbschaftssteuer fällig. Bei Ehegatten gibt es diese Flächengrenze nicht.

Immobilie erben Steuer berechnen – Rechenbeispiel

Ein Kind erbt das Elternhaus mit einem Verkehrswert von 600.000 € und einer Wohnfläche von 150 m². Zwei Szenarien:

PositionMit Selbstnutzung (≥10 J.)Ohne Selbstnutzung
Verkehrswert der Immobilie600.000 €600.000 €
Steuerbefreiung §13 ErbStG (150 m² ≤ 200 m²)− 600.000 €0 €
Steuerbarer Immobilienwert0 €600.000 €
− Freibetrag Kind− 400.000 €− 400.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb0 €200.000 €
Steuersatz Klasse I (bis 300.000 €)11 %
Erbschaftssteuer0 €22.000 €

Die Selbstnutzung über zehn Jahre spart in diesem Fall 22.000 € Erbschaftssteuer. Genau diesen Vergleich – steuerpflichtiger Betrag, Steuer und ersparte Steuer durch die Befreiung – rechnet der Rechner oben für Ihre Werte aus.

Erbschaftssteuersätze Steuerklasse I 2026

Kinder, Enkel und Ehegatten gehören zur günstigsten Steuerklasse I. Die folgende Tabelle zeigt die gestaffelten Sätze, die auf den steuerpflichtigen Erwerb (nach Abzug des Freibetrags) angewendet werden.

Steuerpflichtiger Erwerb bisSteuersatz Klasse I
75.000 €7 %
300.000 €11 %
600.000 €15 %
6.000.000 €19 %
13.000.000 €23 %
26.000.000 €27 %
über 26.000.000 €30 %

Wie viel Erbschaftssteuer auf ein Haus – Beispiele ohne Selbstnutzung

Die Frage „wie viel Erbschaftssteuer auf ein Haus" lässt sich für ein Kind ohne Selbstnutzungs-Befreiung leicht beziffern. Die Tabelle zeigt die Steuer bei verschiedenen Immobilienwerten (kein weiteres Erbe, Freibetrag 400.000 €).

Verkehrswert HausSteuerpflichtiger ErwerbErbschaftssteuer (Klasse I)
400.000 €0 €0 €
500.000 €100.000 €11.000 €
600.000 €200.000 €22.000 €
800.000 €400.000 €60.000 €
1.000.000 €600.000 €90.000 €

Beachten Sie den Sprung: Sobald der steuerpflichtige Erwerb eine Tarifstufe überschreitet, wird der gesamte Erwerb mit dem höheren Satz besteuert (kein Stufengrenzausgleich im Detail dargestellt). Deshalb lohnt sich oft die Aufteilung über mehrere Erben oder lebzeitige Schenkungen.

Erbschaftssteuer Kind Freibetrag 2026: alle zehn Jahre nutzbar

Der Erbschaftssteuer Kind Freibetrag 2026 von 400.000 € ist nicht nur im Erbfall, sondern auch bei Schenkungen relevant – und er steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Eltern können daher zu Lebzeiten Vermögen schrittweise auf ihre Kinder übertragen und dabei jeweils den Freibetrag ausschöpfen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Bei Immobilien lässt sich so über zwei oder drei Jahrzehnte ein erheblicher Wert steuerfrei übertragen. Auch eine Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt ist möglich, bei der die Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen bleiben.

Zehn-Jahres-Frist: Verkauf führt zur Nachversteuerung

Die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim ist an die zehnjährige Selbstnutzung gebunden. Wird das Haus innerhalb dieser Frist verkauft, vermietet oder steht es leer, entfällt die Befreiung rückwirkend und das Finanzamt erhebt die Erbschaftssteuer nach. Eine Ausnahme gilt nur, wenn zwingende Gründe die Selbstnutzung objektiv unmöglich machen – etwa wenn das erbende Kind selbst pflegebedürftig wird und in ein Heim ziehen muss. Ein bloßer Umzug aus beruflichen oder persönlichen Gründen reicht nicht aus. Wer eine Veräußerung innerhalb von zehn Jahren plant, sollte daher genau kalkulieren, ob die Befreiung überhaupt sinnvoll in Anspruch genommen werden kann.

Verkehrswert prüfen – Bewertung kann zu hoch sein

Maßgeblich für die Erbschaftssteuer ist der Verkehrswert der Immobilie, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz typisierend ermittelt (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Seit der Reform der Grundbesitzbewertung fallen diese Werte häufig höher aus als der tatsächlich erzielbare Marktpreis. Erbinnen und Erben haben das Recht, mit einem qualifizierten Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Liegt der Marktwert nachweislich unter dem Finanzamtswert, sinkt die Bemessungsgrundlage und damit die Erbschaftssteuer. Bei hochwertigen oder schwer bewertbaren Objekten kann sich ein Gutachten schnell lohnen.

Mehrere Kinder erben gemeinsam: Erbengemeinschaft

Erben mehrere Kinder gemeinsam ein Haus, entsteht eine Erbengemeinschaft. Jedes Kind nutzt seinen eigenen Freibetrag von 400.000 €, sodass sich das steuerfreie Volumen vervielfacht: Bei zwei Kindern bleiben bis zu 800.000 € des Nachlasses steuerfrei. Erbschaftssteuerlich wird der Erwerb jedes Kindes einzeln betrachtet. Praktisch heikel ist jedoch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – also die Aufteilung des Hauses. Wird die Immobilie von einem Kind übernommen, das die anderen auszahlt, oder gemeinsam verkauft, sind die zivilrechtlichen Folgen sorgfältig zu regeln. Die Selbstnutzungs-Befreiung nach §13 ErbStG kann nur das Kind in Anspruch nehmen, das tatsächlich einzieht und die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt; die anderen Miterben versteuern ihren Anteil regulär nach Abzug ihres Freibetrags.

Schenkung zu Lebzeiten als Alternative zur Vererbung

Statt die Immobilie zu vererben, können Eltern sie bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder übertragen. Der Vorteil: Der Freibetrag von 400.000 € je Kind und Elternteil steht alle zehn Jahre erneut zur Verfügung, sodass sich über mehrere Übertragungen erhebliche Werte steuerfrei weitergeben lassen. Häufig wird dabei ein Nießbrauchsrecht vorbehalten: Die Eltern übertragen das Eigentum, behalten aber das lebenslange Wohn- oder Nutzungsrecht. Der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs mindert zusätzlich den steuerpflichtigen Schenkungswert, was die Steuerlast weiter senkt. Solche Gestaltungen sind komplex und notariell zu beurkunden; eine frühzeitige Planung mit fachkundiger Beratung kann die Steuerbelastung für die nächste Generation jedoch deutlich reduzieren. Der Rechner bildet den Erbfall ab; die Grundlogik aus Freibetrag und Steuerklasse-I-Sätzen gilt für Schenkungen entsprechend.

Dieser Erbschaftssteuer Immobilie Kinder Rechner liefert eine Orientierung nach dem Rechtsstand 2026 (ErbStG, Steuerklasse I). Vereinfachungen: Die anteilige Befreiung über 200 m² wird flächenproportional berechnet; Nachlassverbindlichkeiten und Pflegefreibeträge sind nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Steuer hängt von der Bewertung, Vorschenkungen innerhalb von zehn Jahren und individuellen Befreiungen ab. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Freibetrag, wenn ein Kind ein Haus erbt?

Kinder haben bei der Erbschaftssteuer einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € je Elternteil. Erbt ein Kind eine Immobilie im Wert von bis zu 400.000 €, fällt regelmäßig keine Erbschaftssteuer an. Enkel haben 200.000 €, Ehegatten 500.000 €. Der Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Ist ein selbstgenutztes Haus für Kinder erbschaftssteuerfrei?

Ja, unter Bedingungen. Erbt ein Kind das Familienheim und nutzt es unverzüglich mindestens zehn Jahre lang selbst zu eigenen Wohnzwecken, bleibt der Wert nach §13 ErbStG steuerfrei – allerdings nur bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Auf die Fläche darüber hinaus wird anteilig Erbschaftssteuer fällig.

Wie viel Erbschaftssteuer fällt auf ein Haus an?

Maßgeblich ist der Verkehrswert abzüglich des Freibetrags. Erbt ein Kind ein Haus für 600.000 € ohne Selbstnutzung, sind nach Abzug von 400.000 € noch 200.000 € steuerpflichtig. In Steuerklasse I beträgt der Satz dafür 11 %, also 22.000 € Erbschaftssteuer. Bei Selbstnutzung über zehn Jahre entfällt diese Steuer.

Wie sind die Erbschaftssteuersätze in Steuerklasse I 2026?

In Steuerklasse I (Kinder, Enkel, Ehegatten) gelten gestaffelte Sätze: 7 % bis 75.000 €, 11 % bis 300.000 €, 15 % bis 600.000 €, 19 % bis 6 Mio. €, 23 % bis 13 Mio. €, 27 % bis 26 Mio. € und 30 % darüber. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug des Freibetrags.

Was passiert, wenn ich das geerbte Haus vor Ablauf von zehn Jahren verkaufe?

Wird das selbstgenutzte Familienheim innerhalb von zehn Jahren verkauft, vermietet oder anderweitig nicht mehr selbst bewohnt, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend und die Erbschaftssteuer wird nacherhoben. Eine Ausnahme gilt nur bei zwingenden Gründen, etwa Pflegebedürftigkeit, die eine Selbstnutzung objektiv unmöglich machen.

Gilt die 200-Quadratmeter-Grenze für jedes Kind?

Die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim ist bei Kindern auf 200 m² Wohnfläche begrenzt. Übersteigt die Wohnfläche 200 m², bleibt nur der auf 200 m² entfallende Anteil steuerfrei; der überschießende Anteil des Verkehrswerts ist steuerpflichtig. Bei Ehegatten gibt es diese Flächenbegrenzung nicht.

Welcher Wert wird für die geerbte Immobilie angesetzt?

Das Finanzamt setzt den Verkehrswert (gemeiner Wert) der Immobilie an, ermittelt nach dem Bewertungsgesetz im Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Liegt der so ermittelte Wert über dem tatsächlichen Marktwert, kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einen niedrigeren Wert nachweisen und die Steuer senken.