Ehegattenunterhalt Rechner 2026 | Trennungsunterhalt berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-07-25

Der Ehegattenunterhalt Rechner 2026 berechnet den voraussichtlichen Trennungsunterhalt nach der 3/7-Methode. Geben Sie die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten ein und sehen Sie sofort den monatlichen Unterhaltsanspruch. Die Berechnung berücksichtigt den Selbstbehalt von 1.600 Euro (2026, erwerbstätig) und zeigt, ob der Pflichtige leistungsfähig ist.

Ehegattenunterhalt Rechner 2026

So funktioniert die 3/7-Methode

  1. Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Vom Nettoeinkommen werden berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent oder Nachweis) und vorrangiger Kindesunterhalt abgezogen.
  2. Differenz bilden: Bereinigtes Einkommen des Besserverdienenden minus bereinigtes Einkommen des Geringerverdienenden.
  3. 3/7 der Differenz: Der Unterhaltsanspruch beträgt 3/7 (ca. 42,9 Prozent) der Einkommensdifferenz.
  4. Selbstbehalt prüfen: Dem Pflichtigen müssen mindestens 1.600 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.475 Euro (nicht erwerbstätig) verbleiben.

Rechenbeispiel: 3.500 Euro vs. 800 Euro

SchrittBerechnungBetrag
Bereinigtes Netto Ehegatte 13.500 − 5 % (175)3.325 Euro
Bereinigtes Netto Ehegatte 2800 − 5 % (40)760 Euro
Differenz3.325 − 7602.565 Euro
Unterhalt (3/7)2.565 × 3/71.099 Euro
Verbleib Pflichtiger3.325 − 1.0992.226 Euro (> 1.600 Selbstbehalt)

Selbstbehalt 2026

StatusSelbstbehalt
Erwerbstätig gegenüber Ehegatten1.600 Euro
Nicht erwerbstätig gegenüber Ehegatten1.475 Euro

Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf), Anmerkungen zum Selbstbehalt.

Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt

Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) wird ab dem Tag der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Er kann nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden. Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) entsteht erst nach der Scheidung und erfordert einen gesetzlichen Grund – etwa Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit. Er kann zeitlich befristet und in einem Ehevertrag geregelt werden.

Steuerliche Behandlung: Realsplitting

Über das Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) kann der Unterhaltspflichtige bis zu 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung: Der Empfänger stimmt zu und versteuert den Unterhalt als sonstige Einkünfte. Bei hohem Einkommen des Pflichtigen und niedrigem des Empfängers spart das Realsplitting insgesamt Steuern. Der Pflichtige muss dem Empfänger die steuerlichen Nachteile erstatten.

Dieser Ehegattenunterhalt Rechner gibt eine vereinfachte Orientierung nach der 3/7-Methode. Die tatsächliche Unterhaltshöhe hängt von vielen Faktoren ab: eheliche Lebensverhältnisse, Wohnvorteil, Vermögen, Erwerbsobliegenheit und individuelle Abzüge. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Trennungsunterhalt nach der 3/7-Methode

Ehemann verdient 4.000 Euro netto, Ehefrau 1.500 Euro netto. Nach Abzug von 5 Prozent berufsbedingten Aufwendungen: Ehemann 3.800 Euro, Ehefrau 1.425 Euro. Differenz: 2.375 Euro. Unterhalt: 2.375 x 3/7 = 1.018 Euro pro Monat. Der Ehemann behält 4.000 - 1.018 = 2.982 Euro, die Ehefrau hat 1.500 + 1.018 = 2.518 Euro.

Beispiel 2: Ehefrau ohne eigenes Einkommen

Ehemann verdient 3.500 Euro netto. Bereinigt (minus 5 Prozent): 3.325 Euro. Da die Ehefrau kein Einkommen hat, beträgt der Unterhalt 3/7 von 3.325 = 1.425 Euro. Es verbleiben dem Ehemann 2.075 Euro. Sein Selbstbehalt gegenüber der Ehefrau liegt bei 1.510 Euro (2026). Da 2.075 Euro über dem Selbstbehalt liegen, wird der volle Unterhalt gezahlt.

Beispiel 3: Unterhaltsreduzierung bei vorrangigem Kindesunterhalt

Ehemann: 4.500 Euro netto. Kindesunterhalt für zwei Kinder (8 und 12 Jahre, Stufe 4 der Düsseldorfer Tabelle): zusammen ca. 1.072 Euro minus hälftiges Kindergeld (2 x 129,50 = 259 Euro) = 813 Euro. Bereinigtes Einkommen des Ehemanns: 4.500 - 813 = 3.687 Euro, minus 5 Prozent = 3.503 Euro. Ehefrau verdient 1.200 Euro (bereinigt 1.140 Euro). Differenz: 2.363 Euro. Trennungsunterhalt: 2.363 x 3/7 = 1.013 Euro.

Tabelle: Selbstbehalte 2026 (Düsseldorfer Tabelle)

Unterhaltspflicht gegenüberErwerbstätigerNicht erwerbstätiger
Ehegatten1.510 Euro1.385 Euro
Minderjährige Kinder / privilegierte Volljährige1.370 Euro1.120 Euro
Volljährige Kinder (nicht privilegiert)1.650 Euro1.650 Euro
Eltern2.650 Euro2.650 Euro

Trennungsunterhalt vs. nachehelicher Unterhalt

Steuerliche Behandlung: Realsplitting oder Sonderausgabenabzug

Beim Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) setzt der Unterhaltspflichtige bis zu 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgaben ab. Der Empfänger versteuert den Betrag als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1a EStG). Das Realsplitting lohnt sich, wenn der Grenzsteuersatz des Pflichtigen deutlich höher ist als der des Empfängers. Der Pflichtige muss dem Empfänger die steuerlichen Nachteile erstatten (Nachteilsausgleich). Alternativ kann der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung (§ 33a Abs. 1 EStG) bis zu 11.784 Euro abgesetzt werden, wenn der Empfänger dem Realsplitting nicht zustimmt.

Verfahren: So wird Unterhalt festgesetzt

  1. Auskunftsanspruch: Beide Ehegatten sind verpflichtet, Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu geben (§ 1605 BGB).
  2. Außergerichtliche Einigung: Idealerweise wird die Unterhaltshöhe einvernehmlich oder über Anwälte festgelegt.
  3. Jugendamt/Unterhaltsvorschuss: Bei Kindesunterhalt kann das Jugendamt eine Beistandschaft übernehmen und den Unterhalt titulieren.
  4. Gerichtliche Festsetzung: Wenn keine Einigung möglich ist, wird der Unterhalt durch das Familiengericht festgesetzt. Die Kosten trägt grundsätzlich jede Partei selbst.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie wird der Trennungsunterhalt berechnet?

Die gängige Methode ist die 3/7-Regelung: Vom bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten wird die Differenz gebildet. Der Unterhalt beträgt 3/7 dieser Differenz. Die Bereinigung umfasst Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 Prozent) und vorrangigen Kindesunterhalt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt 2026?

Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten beträgt 2026 für Erwerbstätige 1.600 Euro und für nicht Erwerbstätige 1.475 Euro monatlich (netto). Dieser Betrag muss dem Unterhaltspflichtigen mindestens verbleiben.

Wie lange muss Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Trennungsunterhalt wird ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung geschuldet. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen nachehelicher Unterhalt anfallen, etwa wegen Kinderbetreuung, Alter, Krankheit oder Ausbildung.

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Trennungsunterhalt besteht während der Trennungszeit bis zur Scheidung und kann nicht im Voraus verzichtet werden. Nachehelicher Unterhalt gilt nach der Scheidung und erfordert einen gesetzlichen Grund (z. B. Betreuung eines Kindes unter 3 Jahren). Er kann zeitlich befristet oder ausgeschlossen werden.

Wird Kindesunterhalt vor dem Ehegattenunterhalt berechnet?

Ja. Kindesunterhalt hat Vorrang. Der nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Kindesunterhalt wird vom Einkommen des Pflichtigen abgezogen, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet wird.

Kann der Ehegattenunterhalt steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, über das Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. Der Unterhaltspflichtige kann bis zu 13.805 Euro jährlich als Sonderausgaben abziehen, wenn der Empfänger zustimmt und die Zahlungen als sonstige Einkünfte versteuert.