Direktantwort: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (oder Belastung bei Eigentum), der 2026 nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich mehr Haushalten zusteht. Die Höhe hängt von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete ab. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag liegt bei rund 370 Euro pro Monat. Anspruch besteht, wenn das Einkommen zu niedrig für die Wohnkosten ist, aber zu hoch für Bürgergeld.
Geben Sie Ihre Haushaltsgröße, das monatliche Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder und Ihre Warmmiete ein. Der Rechner zeigt eine grobe Schätzung des möglichen Wohngeldanspruchs.
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Wohneigentum (Lastenzuschuss). Es wird an Haushalte mit niedrigem Einkommen gezahlt, die die Wohnkosten nicht allein tragen können, aber kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Das Wohngeld muss nicht zurückgezahlt werden. Seit der Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 wurde der Kreis der Berechtigten stark erweitert und die Leistungshöhe deutlich angehoben.
Seit 2023 wird die zuschussfähige Miete um zwei Komponenten erhöht:
Bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung erhöht sich die zuschussfähige Miete um 144 Euro pro Monat (60 x 2,40 Euro). Diese Komponenten sollen steigende Heizkosten und CO2-Kosten abfedern.
Die genauen Einkommensgrenzen hängen von der Mietstufe ab. Als grobe Orientierung gelten folgende Richtwerte für den maximalen Netto-Monatsverdienst, bis zu dem Wohngeld in Frage kommen kann:
| Haushaltsgröße | Max. Nettoeinkommen (ca.) |
|---|---|
| 1 Person | ca. 1.600 Euro |
| 2 Personen | ca. 2.100 Euro |
| 3 Personen | ca. 2.600 Euro |
| 4 Personen | ca. 3.400 Euro |
| 5 Personen | ca. 3.900 Euro |
Diese Richtwerte variieren je nach Mietstufe der Gemeinde und individuellen Freibeträgen erheblich.
Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietstufen zugeordnet, die das örtliche Mietpreisniveau widerspiegeln. Mietstufe I steht für die günstigsten, Mietstufe VII für die teuersten Mietmärkte. Die Mietstufe beeinflusst die Höchstbeträge der zuschussfähigen Miete. Großstädte wie München, Frankfurt oder Stuttgart liegen typischerweise in Mietstufe VI oder VII, kleinere Städte oft in Stufe II bis IV.
Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldstelle beantragt. Benötigte Unterlagen: Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Mietvertrag mit Mietbescheinigung, Personalausweise, gegebenenfalls Nachweise über Unterhalt oder Kindergeld. Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Ein Folgeantrag muss rechtzeitig vor Ablauf gestellt werden. Das Wohngeld wirkt ab dem Monat der Antragstellung.
Mieter und selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen, die kein Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Seit 2023 deutlich erweiterter Kreis durch Wohngeld-Plus.
Durchschnittlich rund 370 Euro/Monat. Individuell stark abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen und Miete.
Bei der örtlichen Wohngeldstelle. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Personalausweise mitbringen. Bewilligung meist für 12 Monate.
2,00 Euro (Heizkosten) + 0,40 Euro (Klima) pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich, die zur zuschussfähigen Miete addiert werden.
7 Stufen nach Mietpreisniveau der Gemeinde. Stufe I = günstig, Stufe VII = teuer (z.B. München). Bestimmt die Höchstmiete.
Ja, zählt zum Gesamteinkommen. Es gibt aber Freibeträge pro Kind, die das anrechenbare Einkommen reduzieren.
Verwandte Rechner: Bürgergeld-Rechner 2026 | Kinderzuschlag-Rechner 2026 | Mietrendite-Rechner 2026