Direktantwort: Der Kinderzuschlag beträgt 2026 bis zu 250 Euro pro Kind und Monat. Er richtet sich an Familien, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber nicht genug für den Bedarf der Kinder. Voraussetzung: mindestens 900 Euro brutto bei Paaren (600 Euro bei Alleinerziehenden). Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt und mit Wohngeld kombiniert oft eine Alternative zum Bürgergeld.
Der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG (Bundeskindergeldgesetz) ist eine Leistung der Familienkasse, die Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Er soll verhindern, dass Familien allein wegen der Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Zusammen mit Wohngeld können Familien ihren Bedarf oft ohne Bürgergeld decken.
Ein Paar mit zwei Kindern verdient 2.500 Euro brutto, die Warmmiete beträgt 700 Euro.
Der tatsächliche Kinderzuschlag kann niedriger ausfallen, wenn das Einkommen teilweise angerechnet wird.
| Kinder | Max. Kinderzuschlag/Monat | Plus Kindergeld/Monat | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 250 Euro | 259 Euro | 505 Euro |
| 2 Kinder | 500 Euro | 510 Euro | 1.010 Euro |
| 3 Kinder | 750 Euro | 765 Euro | 1.515 Euro |
| 4 Kinder | 1.000 Euro | 1.020 Euro | 2.020 Euro |
Wer Kinderzuschlag erhält, hat automatisch Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT): kostenloses Mittagessen, Schulbedarf (195 Euro/Jahr), Lernförderung, Zuschüsse für Klassenfahrten und 15 Euro monatlich für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder Sport.
Maximal 250 Euro pro Kind und Monat. Der genaue Betrag hängt vom Einkommen ab. Der Höchstbetrag kann sich durch Anpassungen verändert haben.
Familien mit mindestens 900 Euro brutto (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende), die nicht genug für den Bedarf der Kinder verdienen.
Ja, beides zusammen soll Bürgergeld vermeiden.
Bei der Familienkasse, am besten online. Bewilligung meist für 6 Monate.
Ja, eigenes Einkommen des Kindes wird teilweise angerechnet. Kindergeld nicht.
Automatischer Anspruch bei Kinderzuschlag: Mittagessen, Schulbedarf, Lernförderung, Ausflüge, 15 Euro für Sport/Musik.
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