Direktantwort: Der aktuelle Rentenwert betraegt seit dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich 42,52 Euro. Ein Standardrentner mit 45 Entgeltpunkten erhaelt damit eine monatliche Bruttorente von 1.913,40 Euro. Geben Sie unten Ihre Entgeltpunkte oder Ihre bisherige Rente ein, um Ihre neue Rentenhoehe zu berechnen.
Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus der Rentenformel:
Monatsrente = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
| Faktor | Bedeutung | Wert (Standardfall) |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte (EP) | Summe der Beitragsleistung ueber das Berufsleben | Individuell (Renteninformation) |
| Zugangsfaktor (ZF) | Abschlag bei Fruehrente, Zuschlag bei Spaeteintritt | 1,0 (regulaer) |
| Rentenartfaktor (RAF) | Art der Rente | 1,0 (Altersrente) |
| Aktueller Rentenwert | Geldwert eines EP | 42,52 Euro (ab 1.7.2026) |
| Entgeltpunkte | Zugangsfaktor | Bruttorente/Monat | Bruttorente/Jahr |
|---|---|---|---|
| 30 EP | 1,0 | 1.275,60 Euro | 15.307,20 Euro |
| 35 EP | 1,0 | 1.488,20 Euro | 17.858,40 Euro |
| 40 EP | 1,0 | 1.700,80 Euro | 20.409,60 Euro |
| 45 EP (Standardrente) | 1,0 | 1.913,40 Euro | 22.960,80 Euro |
| 45 EP | 0,928 (2 J. frueher) | 1.775,64 Euro | 21.307,63 Euro |
Die Entgeltpunkte sind der wichtigste Faktor fuer die Rentenhoehe. Jeder Versicherte sammelt waehrend seines Berufslebens Entgeltpunkte, die seine Beitragsleistung widerspiegeln. Wer in einem Jahr genau das Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient hat, erhaelt einen vollen Entgeltpunkt. Bei einem hoeheren Einkommen gibt es mehr Punkte, bei einem niedrigeren entsprechend weniger. Die Beitragsbemessungsgrenze (8.450 Euro pro Monat in 2026) begrenzt die maximale Punktzahl nach oben.
Die eigenen Entgeltpunkte finden Sie in der jaehrlichen Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung jedem Versicherten ab dem 27. Lebensjahr automatisch zusendet. Darin stehen sowohl die bisher erworbenen Punkte als auch eine Hochrechnung der voraussichtlichen Rente. Falls Sie die Renteninformation nicht finden, koennen Sie bei der DRV eine Kontenklaeung und einen aktuellen Rentenausdruck anfordern. Die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen sind kostenlos.
Der Zugangsfaktor ist der zweite wichtige Hebel. Er betraegt 1,0 bei regulaerem Renteneintritt. Fuer jeden Monat vorzeitigen Rentenbezugs (Fruehrente) wird er um 0,003 gemindert, das sind 0,3 Prozent pro Monat oder 3,6 Prozent pro Jahr. Bei zwei Jahren Fruehrente ergibt sich ein Abschlag von 7,2 Prozent (Faktor 0,928). Umgekehrt erhoert sich der Zugangsfaktor um 0,005 pro Monat (0,5 Prozent oder 6 Prozent pro Jahr) fuer jeden Monat nach dem regulaeren Rentenalter. Wer ein Jahr laenger arbeitet, erhaelt 6 Prozent mehr Rente, zusaetzlich zu den weiteren Entgeltpunkten, die durch das laengere Arbeiten hinzukommen.
Von der Bruttorente gehen Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Rentner zahlt den vollen allgemeinen Beitragssatz zur KV (14,6 % plus Zusatzbeitrag) zur Haelfte, also rund 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag. Dazu kommt die Pflegeversicherung (3,4 % mit Kindern, 4,0 % kinderlos ab 23). Die Gesamtabzuege betragen rund 11 bis 12 Prozent. Bei einer Bruttorente von 1.700 Euro verbleiben netto rund 1.500 bis 1.520 Euro. Steuern kommen hinzu, wenn die Rente den Grundfreibetrag (12.348 Euro, 2026) uebersteigt, was bei den meisten Neurentnern der Fall ist.
Der aktuelle Rentenwert wird jaehrlich durch die Bundesregierung per Verordnung (Rentenwertbestimmungsverordnung) angepasst. Die Anpassung basiert auf drei Faktoren: der Lohnentwicklung (wie stark die Loehne der Beschaeftigten gestiegen sind), dem Nachhaltigkeitsfaktor (Verhaeltnis von Beitragszahlern zu Rentnern) und dem Beitragssatzfaktor (Aenderung des Rentenversicherungsbeitrags). In Jahren mit starkem Lohnwachstum steigt der Rentenwert staerker, in Jahren mit wirtschaftlicher Schwaeche faellt die Anpassung geringer aus. Eine Kuerzung des Rentenwerts ist durch die Rentengarantie seit 2009 ausgeschlossen: Der Rentenwert kann nur steigen oder gleich bleiben, nie sinken.
Jede Rentenerhoehung wird vollstaendig dem steuerpflichtigen Teil der Rente zugerechnet. Der steuerfreie Betrag wird im Jahr nach Rentenbeginn einmalig festgeschrieben und bleibt danach unveraendert. Das bedeutet: Rentenerhoehungen erhoehen die steuerpflichtige Rente und koennen dazu fuehren, dass erstmals Steuern anfallen oder die Steuerlast steigt. Rentner, die bisher keine Steuererklaerung abgeben mussten, sollten nach einer kraeftigen Anpassung pruefen, ob sie ueber dem Grundfreibetrag liegen.
Die Rentenanpassungen der letzten Jahre zeigen die Dynamik der Rentenentwicklung. Waehrend der Rentenwert 2021 kaum gestiegen ist (Nullrunde in den alten Bundeslaendern), gab es 2022 und 2023 deutliche Erhoehungen, die die Inflation und die Lohnentwicklung widerspiegelten. Die Angleichung Ost-West wurde 2024 abgeschlossen, sodass seit diesem Zeitpunkt ein einheitlicher Rentenwert fuer ganz Deutschland gilt. Fuer langfristige Rentenplanung ist wichtig zu wissen, dass die Rentenanpassungen historisch im Durchschnitt bei etwa 1 bis 3 Prozent pro Jahr lagen, in Ausnahmejahren aber auch deutlich darueber. Die jaehrliche Renteninformation der DRV zeigt dem Versicherten, wie hoch die voraussichtliche Rente bei weiter gleichbleibenden Verhaeltnissen ausfallen wird.
Ob die Rentenanpassung die Inflation ausgleicht, ist eine entscheidende Frage fuer Rentner. In Jahren mit hoher Inflation (wie 2022 und 2023 mit Raten ueber 5 Prozent) konnte die Rentenanpassung die Preissteigerung nicht vollstaendig kompensieren, da die Anpassung immer auf der Lohnentwicklung des Vorjahres basiert und zeitversetzt wirkt. Bei normaler Inflation von 1 bis 2 Prozent halten die Rentenanpassungen in der Regel die Kaufkraft. Wer im Alter auf die gesetzliche Rente allein angewiesen ist, sollte die Kaufkraftentwicklung seiner Rente regelmaessig pruefen und gegebenenfalls mit privater Vorsorge ergaenzen.
42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026, bundeseinheitlich fuer Ost und West. Die Angleichung Ost-West ist seit 2024 abgeschlossen.
Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal Rentenartfaktor mal 42,52 Euro. Bei 40 EP und regulaerem Eintritt: 40 x 1,0 x 1,0 x 42,52 = 1.700,80 Euro brutto.
Die prozentuale Erhoehung ergibt sich aus dem Verhaeltnis des neuen zum alten Rentenwert. Jeder Rentner erhaelt die gleiche prozentuale Erhoehung. Die Anpassung basiert auf der Lohnentwicklung.
Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst. Die Summe aller EP steht in der jaehrlichen Renteninformation der DRV.
1,0 bei regulaerem Eintritt. Minus 0,3 % pro Monat Fruehrente. Plus 0,5 % pro Monat nach regulaerem Alter. Zwei Jahre frueher: Faktor 0,928.
Zum 1. Juli jeden Jahres. Die erhoehte Rente wird erstmals mit der Juli-Auszahlung (Monatsende) gezahlt. Kein Antrag noetig.
Ja, die Erhoehung wird dem steuerpflichtigen Teil zugerechnet. Der steuerfreie Betrag bleibt nach dem ersten Anpassungsjahr festgeschrieben. Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro.
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