Hinzuverdienst Rente Rechner 2026: Grenze berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 8 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Bei vorgezogenen Altersrenten gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin individuelle Grenzen. Mit diesem Rechner schätzen Sie die steuerliche Belastung Ihres Hinzuverdienstes neben der Rente 2026.

Dieser Rechner schätzt die steuerliche Gesamtbelastung von Rente und Hinzuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten sind individuell und werden von der Deutschen Rentenversicherung berechnet. Dies ist keine Steuer- oder Rentenberatung. Stand: Juli 2026.

Steuerbelastung Rente plus Hinzuverdienst berechnen

Geben Sie Ihre monatliche Bruttorente, den Besteuerungsanteil (abhängig vom Jahr des Rentenbeginns) und Ihren monatlichen Hinzuverdienst ein. Der Rechner ermittelt die ungefähre jährliche Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen.

Hinzuverdienstgrenzen im Überblick

RentenartHinzuverdienstgrenze 2026Rechtsgrundlage
Regelaltersrentekeine Grenze§ 34 SGB VI
Vorgezogene Altersrente (ab 63, langjährig Versicherte etc.)keine Grenze (seit 1.1.2023)§ 34 SGB VI, 8. SGB-IV-Änderungsgesetz
Volle Erwerbsminderungsrenteindividuell (mind. 3/8 der Bezugsgröße)§ 96a SGB VI
Teilweise Erwerbsminderungsrenteindividuell (mind. 6/8 der Bezugsgröße)§ 96a SGB VI

Vorgezogene Altersrente: Unbegrenzter Hinzuverdienst

Seit dem 1. Januar 2023 können Bezieher einer vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Regelung, eingeführt durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, macht die bis Ende 2022 geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr dauerhaft überflüssig. Das gilt für alle vorgezogenen Altersrentenarten: Altersrente für langjährig Versicherte, für besonders langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen.

Wichtig: Der Hinzuverdienst ist steuerpflichtig. Zusammen mit dem steuerpflichtigen Anteil der Rente kann das zu versteuernde Einkommen erheblich steigen, was zu einer spürbaren Steuerlast führen kann.

Erwerbsminderungsrente: Individuelle Grenzen

Bei voller Erwerbsminderungsrente wird die individuelle Hinzuverdienstgrenze auf Basis des höchsten Einkommens der letzten 15 Kalenderjahre vor der Erwerbsminderung berechnet. Die Grenze beträgt mindestens drei Achtel der jährlichen Bezugsgröße. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt die Mindestgrenze bei sechs Achtel der Bezugsgröße, da eine Teilzeitbeschäftigung erwartet wird.

Wird die Grenze überschritten, rechnet die Rentenversicherung 75 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente an. In bestimmten Fällen kann die Rente bei deutlicher Überschreitung ganz entfallen. Die genaue Grenze teilt Ihnen Ihr Rentenbescheid mit.

Besteuerung des Hinzuverdienstes

Der Hinzuverdienst aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit wird zusammen mit dem steuerpflichtigen Anteil der Rente besteuert. Für Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent (nach dem durch das Wachstumschancengesetz angepassten Zeitplan). Der Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgelegt und gilt dann lebenslang.

Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026) gilt für das gesamte zu versteuernde Einkommen. Liegt die Summe aus steuerpflichtiger Rente und Hinzuverdienst darunter, fällt keine Einkommensteuer an.

Sozialversicherung beim Hinzuverdienst

Ob auf den Hinzuverdienst Sozialversicherungsbeiträge anfallen, hängt von der Beschäftigungsform ab. Altersrentner nach der Regelaltersgrenze zahlen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zwar den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung, sind aber selbst versicherungsfrei in der Rentenversicherung. Vorgezogene Altersrentner sind hingegen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungspflichtig, wodurch zusätzliche Rentenansprüche entstehen. Bei einem Minijob bis 603 Euro monatlich fallen für den Beschäftigten keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge an (pauschale Beiträge trägt der Arbeitgeber).

Rechenbeispiel

Ein Rentner (Rentenbeginn 2026, Besteuerungsanteil 84 %) bezieht 1.200 Euro Bruttorente pro Monat und verdient 1.000 Euro monatlich hinzu.

Ohne den Hinzuverdienst läge das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, und es fiele keine Steuer an. Durch den Hinzuverdienst entsteht eine Steuerlast, die beim Lohnsteuerjahresausgleich oder der Einkommensteuererklärung festgesetzt wird.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich zur Rente hinzuverdienen?

Bei vorgezogenen Altersrenten gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei voller Erwerbsminderungsrente gelten individuelle Grenzen, die sich aus dem bisherigen Einkommen ableiten.

Gilt die unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeit auch bei Erwerbsminderungsrente?

Nein. Bei voller Erwerbsminderungsrente gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Diese berechnet sich als das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre vor der Erwerbsminderung, mindestens jedoch ein gesetzlicher Mindestbetrag. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze höher, weil eine Teilzeitbeschäftigung erwartet wird.

Muss ich den Hinzuverdienst versteuern?

Ja. Der Hinzuverdienst unterliegt der normalen Einkommensteuer. Zusammen mit dem steuerpflichtigen Anteil der Rente wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und nach dem ESt-Tarif 2026 besteuert. Zudem können Sozialversicherungsbeiträge anfallen, wenn die Beschäftigung versicherungspflichtig ist.

Muss ich den Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden?

Bei Altersrenten nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht keine Meldepflicht. Bei vorgezogenen Altersrenten entfällt die Meldepflicht seit 2023 ebenfalls. Bei Erwerbsminderungsrenten müssen Sie jeden Hinzuverdienst melden, da eine Überschreitung zur Kürzung oder zum Wegfall der Rente führen kann.

Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienstgrenze bei EM-Rente überschreite?

Bei Überschreitung wird die Erwerbsminderungsrente anteilig gekürzt. 75 Prozent des übersteigenden Betrags werden auf die Rente angerechnet. In schweren Fällen kann die Rente ganz wegfallen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dies im Rahmen der jährlichen Einkommensmeldung.