Grundrente Rechner 2026: Zuschlag berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 8 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Die Grundrente ist ein automatischer Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und durchschnittliche Entgeltpunkte zwischen 0,3 und unter 0,8 pro Jahr. Die niedrigen Entgeltpunkte werden verdoppelt (maximal auf 0,8 angehoben), davon werden 12,5 Prozent abgezogen. Mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (ab 1. Juli 2026) ergibt sich je nach Einzelfall ein Zuschlag von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro monatlich.

Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung des Grundrentenzuschlags. Die tatsächliche Berechnung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung anhand Ihrer individuellen Versicherungszeiten. Die Einkommensprüfung kann den Zuschlag zusätzlich mindern. Dies ist keine Rechts- oder Rentenberatung. Stand: Juli 2026.

Grundrentenzuschlag berechnen

Geben Sie Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr aus den Grundrentenzeiten und die Anzahl Ihrer Grundrentenjahre ein. Diese Angaben finden Sie in Ihrer Renteninformation oder Ihrem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der seit dem 1. Januar 2021 automatisch an Versicherte mit langer Beitragszeit und unterdurchschnittlichem Verdienst gezahlt wird. Rechtsgrundlage ist der 2020 eingefügte Paragraph 76g des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Der offizielle Name lautet Grundrentenzuschlag; er ist keine eigenständige Rentenart, sondern eine Aufstockung der bestehenden Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente.

Der Grundgedanke: Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, dabei aber wenig verdiente, soll im Alter mehr als die rechnerische Mindestrente erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.

Voraussetzungen: Wer bekommt die Grundrente?

Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

So wird der Zuschlag berechnet

Die Berechnung folgt vier Schritten:

  1. Durchschnitt ermitteln: Die Entgeltpunkte aller Grundrentenbewertungszeiten werden addiert und durch die Anzahl der Monate geteilt, um den monatlichen Durchschnitt zu erhalten.
  2. Verdoppeln und deckeln: Der Durchschnittswert wird verdoppelt, jedoch maximal auf den Höchstwert von 0,0667 Entgeltpunkten pro Monat (entspricht 0,8 pro Jahr) angehoben. Die Differenz zum ursprünglichen Durchschnitt ist der Zuschlag pro Monat.
  3. Hochrechnen: Der Zuschlag pro Monat wird mit der Anzahl der Grundrentenbewertungsmonate multipliziert (höchstens 420 Monate, also 35 Jahre). Bei 33 bis unter 35 Jahren wird der Zuschlag anteilig gekürzt.
  4. 12,5 Prozent abziehen: Vom Ergebnis werden pauschal 12,5 Prozent abgezogen. Danach erfolgt die Einkommensprüfung, die den Zuschlag weiter mindern kann.

Rechenbeispiel

Eine Versicherte hat 35 Jahre Grundrentenzeiten und durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erworben.

Dieses Ergebnis zeigt den maximalen Zuschlag vor Einkommensprüfung. In der Praxis ist der tatsächliche Zuschlag häufig niedriger, da viele Versicherte weniger als 35 volle Grundrentenjahre haben oder ihr Einkommen über dem Freibetrag liegt. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag liegt laut Deutscher Rentenversicherung bei rund 86 Euro pro Monat.

Tabelle: Zuschlag nach Entgeltpunkten (35 Jahre, vor Einkommensprüfung)

Durchschn. EP/JahrZuschlag-EP (gesamt)Monatl. Zuschlag (brutto)
0,3010,94465,05 Euro
0,4012,25520,87 Euro
0,5010,94465,05 Euro
0,607,66325,54 Euro
0,703,83162,77 Euro
0,751,9181,39 Euro

Der maximale Zuschlag ergibt sich bei einem Durchschnittswert um 0,4 EP/Jahr, da hier die Verdopplung noch unter dem Höchstwert 0,8 liegt und gleichzeitig die größte Differenz entsteht.

Grundrentenzeiten: Was zählt dazu?

Als Grundrentenzeiten gelten Pflichtbeitragszeiten aus versicherungspflichtiger Beschäftigung, Kindererziehungszeiten (bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes), Pflegezeiten, Zeiten des Krankengeldbezugs, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten sowie weitere vergleichbare Zeiten nach dem SGB VI. Nicht angerechnet werden Zeiten freiwilliger Beiträge, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zurechnungszeiten und Minijob-Beschäftigung ohne Aufstockungsoption.

Einkommensprüfung

Vor der Auszahlung prüft die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen anhand der Daten des Finanzamts. Liegt das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Kapitalerträge) über dem Freibetrag, wird der Zuschlag um 60 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt. Ab einem zweiten, höheren Schwellenwert wird der übersteigende Betrag vollständig angerechnet. Die Freibeträge werden jährlich angepasst. Für die aktuell geltenden Beträge empfehlen wir eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Rentenservice.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Der Zuschlag stockt die niedrigen Entgeltpunkte auf und wird seit 2021 automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berechnet und ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Wie viele Grundrentenzeiten brauche ich?

Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten sind erforderlich, um überhaupt einen Zuschlag zu erhalten. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag anteilig berechnet. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten des Krankengeldbezugs.

Wie hoch ist die Grundrente 2026?

Die Höhe hängt von den individuellen Entgeltpunkten und der Anzahl der Grundrentenzeiten ab. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro. Bei einem durchschnittlichen Entgeltpunktwert von 0,4 pro Jahr und 35 Grundrentenjahren ergibt sich ein Zuschlag von rund 125 Euro monatlich vor der Einkommensprüfung.

Welche Entgeltpunkte werden aufgestockt?

Aufgestockt werden Entgeltpunkte zwischen 0,3 und unter 0,8 pro Jahr. Liegt der Durchschnitt unter 0,3, besteht kein Anspruch. Liegt er bei 0,8 oder darüber, erfolgt keine Aufstockung. Die vorhandenen Entgeltpunkte werden verdoppelt, maximal jedoch auf 0,8 angehoben. Vom Zuschlag werden pauschal 12,5 Prozent abgezogen.

Wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?

Ja. Es findet eine Einkommensprüfung statt. Der Zuschlag wird gekürzt, wenn das monatliche Einkommen einen Freibetrag übersteigt. Für Alleinstehende und Paare gelten unterschiedliche Freibeträge, die jährlich angepasst werden. Die genauen Freibeträge für 2026 erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Die Grundrente wird seit 2021 automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und bei Anspruch ausgezahlt. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die Berechnung erfolgt anhand der gespeicherten Versicherungszeiten und der Daten der Finanzverwaltung zur Einkommensprüfung.