Direktantwort: Die Grundrente ist ein automatischer Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten und durchschnittliche Entgeltpunkte zwischen 0,3 und unter 0,8 pro Jahr. Die niedrigen Entgeltpunkte werden verdoppelt (maximal auf 0,8 angehoben), davon werden 12,5 Prozent abgezogen. Mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (ab 1. Juli 2026) ergibt sich je nach Einzelfall ein Zuschlag von wenigen Euro bis zu mehreren hundert Euro monatlich.
Geben Sie Ihre durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr aus den Grundrentenzeiten und die Anzahl Ihrer Grundrentenjahre ein. Diese Angaben finden Sie in Ihrer Renteninformation oder Ihrem Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, der seit dem 1. Januar 2021 automatisch an Versicherte mit langer Beitragszeit und unterdurchschnittlichem Verdienst gezahlt wird. Rechtsgrundlage ist der 2020 eingefügte Paragraph 76g des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI). Der offizielle Name lautet Grundrentenzuschlag; er ist keine eigenständige Rentenart, sondern eine Aufstockung der bestehenden Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente.
Der Grundgedanke: Wer jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, dabei aber wenig verdiente, soll im Alter mehr als die rechnerische Mindestrente erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:
Die Berechnung folgt vier Schritten:
Eine Versicherte hat 35 Jahre Grundrentenzeiten und durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erworben.
Dieses Ergebnis zeigt den maximalen Zuschlag vor Einkommensprüfung. In der Praxis ist der tatsächliche Zuschlag häufig niedriger, da viele Versicherte weniger als 35 volle Grundrentenjahre haben oder ihr Einkommen über dem Freibetrag liegt. Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag liegt laut Deutscher Rentenversicherung bei rund 86 Euro pro Monat.
| Durchschn. EP/Jahr | Zuschlag-EP (gesamt) | Monatl. Zuschlag (brutto) |
|---|---|---|
| 0,30 | 10,94 | 465,05 Euro |
| 0,40 | 12,25 | 520,87 Euro |
| 0,50 | 10,94 | 465,05 Euro |
| 0,60 | 7,66 | 325,54 Euro |
| 0,70 | 3,83 | 162,77 Euro |
| 0,75 | 1,91 | 81,39 Euro |
Der maximale Zuschlag ergibt sich bei einem Durchschnittswert um 0,4 EP/Jahr, da hier die Verdopplung noch unter dem Höchstwert 0,8 liegt und gleichzeitig die größte Differenz entsteht.
Als Grundrentenzeiten gelten Pflichtbeitragszeiten aus versicherungspflichtiger Beschäftigung, Kindererziehungszeiten (bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes), Pflegezeiten, Zeiten des Krankengeldbezugs, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten sowie weitere vergleichbare Zeiten nach dem SGB VI. Nicht angerechnet werden Zeiten freiwilliger Beiträge, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Zurechnungszeiten und Minijob-Beschäftigung ohne Aufstockungsoption.
Vor der Auszahlung prüft die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen anhand der Daten des Finanzamts. Liegt das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Kapitalerträge) über dem Freibetrag, wird der Zuschlag um 60 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt. Ab einem zweiten, höheren Schwellenwert wird der übersteigende Betrag vollständig angerechnet. Die Freibeträge werden jährlich angepasst. Für die aktuell geltenden Beträge empfehlen wir eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung oder dem Rentenservice.
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente für Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Der Zuschlag stockt die niedrigen Entgeltpunkte auf und wird seit 2021 automatisch von der Deutschen Rentenversicherung berechnet und ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten sind erforderlich, um überhaupt einen Zuschlag zu erhalten. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag anteilig berechnet. Zu den Grundrentenzeiten zählen Pflichtbeitragszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten des Krankengeldbezugs.
Die Höhe hängt von den individuellen Entgeltpunkten und der Anzahl der Grundrentenzeiten ab. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro. Bei einem durchschnittlichen Entgeltpunktwert von 0,4 pro Jahr und 35 Grundrentenjahren ergibt sich ein Zuschlag von rund 125 Euro monatlich vor der Einkommensprüfung.
Aufgestockt werden Entgeltpunkte zwischen 0,3 und unter 0,8 pro Jahr. Liegt der Durchschnitt unter 0,3, besteht kein Anspruch. Liegt er bei 0,8 oder darüber, erfolgt keine Aufstockung. Die vorhandenen Entgeltpunkte werden verdoppelt, maximal jedoch auf 0,8 angehoben. Vom Zuschlag werden pauschal 12,5 Prozent abgezogen.
Ja. Es findet eine Einkommensprüfung statt. Der Zuschlag wird gekürzt, wenn das monatliche Einkommen einen Freibetrag übersteigt. Für Alleinstehende und Paare gelten unterschiedliche Freibeträge, die jährlich angepasst werden. Die genauen Freibeträge für 2026 erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Nein. Die Grundrente wird seit 2021 automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und bei Anspruch ausgezahlt. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Die Berechnung erfolgt anhand der gespeicherten Versicherungszeiten und der Daten der Finanzverwaltung zur Einkommensprüfung.