Direktantwort: Von der Bruttorente werden Krankenversicherung (ca. 8,55 %), Pflegeversicherung (3,4 % bzw. 4,0 % ohne Kinder) und gegebenenfalls Einkommensteuer abgezogen. Für Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent steuerpflichtig. Liegt der steuerpflichtige Anteil unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, fällt keine Steuer an.
| Abzug | Satz (Rentneranteil) | Bei 1.500 € Bruttorente |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (halber allg. Satz) | 7,3 % | 109,50 € |
| KV-Zusatzbeitrag (halber Satz, z. B. 2,5 %) | 1,25 % | 18,75 € |
| Pflegeversicherung (mit Kindern) | 3,4 % | 51,00 € |
| Einkommensteuer | individuell | je nach Besteuerungsanteil |
| Sozialabzüge gesamt | ca. 11,95 % | 179,25 € |
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
|---|---|---|
| 2005 oder früher | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83,0 % | 17,0 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84,0 % | 16,0 % |
Der Zeitplan wurde durch das Wachstumschancengesetz 2024 angepasst: Ab 2023 steigt der Besteuerungsanteil nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr (statt 1 Prozentpunkt). 100 Prozent werden voraussichtlich 2058 erreicht.
Ein Rentner mit Rentenbeginn 2026, 1.500 Euro Bruttorente, KV-Zusatzbeitrag 2,5 %, mit Kindern:
Besteuerungsanteil 80 Prozent. Steuerpflichtiger Rentenanteil: 1.200 x 12 x 80 % = 11.520 Euro/Jahr. Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag (102 Euro): 11.418 Euro. Das liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, also fällt keine Einkommensteuer an. Abzüge nur für KV (7,3 % + 1,25 % Zusatz = 8,55 %) und PV (3,4 %): 1.200 x 11,95 % = 143,40 Euro. Nettorente: 1.056,60 Euro.
Besteuerungsanteil 84 Prozent. Steuerpflichtiger Anteil: 2.000 x 12 x 84 % = 20.160 Euro. Abzüglich 102 Euro: 20.058 Euro. ESt 2026 (Grundtarif): ca. 1.856 Euro/Jahr = 155 Euro/Monat. KV+PV: 2.000 x 11,95 % = 239 Euro. Nettorente: 2.000 - 239 - 155 = ca. 1.606 Euro/Monat.
Gesetzliche Rente 1.400 Euro plus Betriebsrente 400 Euro = 1.800 Euro Gesamtrente. Die Betriebsrente wird voll besteuert (100 Prozent). KV-Beitrag auf Betriebsrente: voller Beitragssatz 16,3 % (seit 2020 teilt sich AG/AN den KV-Beitrag nicht, der Rentner zahlt voll auf die Betriebsrente, allerdings mit Freibetrag von 176,75 Euro). Die Gesamtabzüge sind höher als bei reiner gesetzlicher Rente.
| Bruttorente | Rentenbeginn 2010 (60 %) | Rentenbeginn 2020 (80 %) | Rentenbeginn 2026 (84 %) |
|---|---|---|---|
| 1.000 Euro | ca. 880 Euro | ca. 880 Euro | ca. 880 Euro |
| 1.500 Euro | ca. 1.310 Euro | ca. 1.280 Euro | ca. 1.260 Euro |
| 2.000 Euro | ca. 1.700 Euro | ca. 1.640 Euro | ca. 1.606 Euro |
| 2.500 Euro | ca. 2.060 Euro | ca. 1.970 Euro | ca. 1.920 Euro |
Die Nettorente sinkt mit steigendem Besteuerungsanteil. Bei niedrigen Renten unter ca. 1.200 Euro fällt bei Rentenbeginn 2026 oft keine Steuer an, da der steuerpflichtige Anteil unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt.
Beiträge zur Krankenversicherung (halber allgemeiner Satz plus halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (voller Satz, Zuschlag für Kinderlose) und gegebenenfalls Einkommensteuer. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Für Rentenbeginn 2026 beträgt er 84 Prozent. 16 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Dieser Freibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr berechnet und gilt betragsmäßig lebenslang. Der Zeitplan wurde durch das Wachstumschancengesetz 2024 angepasst.
Nur wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegt. Viele Rentner mit ausschließlich gesetzlicher Rente liegen darunter. Bei höheren Renten oder Zusatzeinkünften wird eine Steuererklärung erforderlich.
Pflichtversicherte Rentner zahlen den halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 %) plus den halben Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,5 %, sodass der Rentneranteil rund 8,55 % beträgt.
Der allgemeine Satz beträgt 3,4 %. Kinderlose ab 23 zahlen 4,0 %. Ab zwei Kindern unter 25 verringert sich der Satz um 0,25 % je Kind.