Pflichtteil Rechner 2026: Pflichtteil berechnen nach BGB

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am

Direktantwort: Der Pflichtteil betraegt nach Paragraf 2303 BGB die Haelfte des gesetzlichen Erbteils. Er schuetzt Kinder, Ehepartner und Eltern vor vollstaendiger Enterbung. Bei einem Nachlasswert von 400.000 Euro und einem einzigen Kind im Gueterstand der Zugewinngemeinschaft erhaelt der ueberlebende Ehepartner einen Pflichtteil von 100.000 Euro (1/4 gesetzlicher Erbteil erhoert um 1/4 Zugewinnausgleich = 1/2, davon die Haelfte = 1/4), das Kind einen Pflichtteil von 50.000 Euro (1/2 gesetzlich, davon die Haelfte = 1/4).

Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schaetzung des Pflichtteils. Die genaue Berechnung haengt von vielen Faktoren ab, insbesondere der korrekten Nachlassbewertung und dem Gueterstand. Bei Pflichtteilsfragen empfiehlt sich anwaltliche Beratung. Dies ist keine Rechtsberatung.

Pflichtteil-Rechner: Anspruch sofort berechnen

Geben Sie den geschaetzten Nachlasswert, die Anzahl der Kinder und den Gueterstand ein. Der Rechner ermittelt den Pflichtteil fuer die verschiedenen Berechtigten nach den Regeln des Buergerlichen Gesetzbuches.

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehoerigen zusteht, selbst wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Er betraegt die Haelfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Der Pflichtteilsberechtigte erhaelt keine Nachlassgegenstaende, sondern hat einen Zahlungsanspruch gegen die Erben. Die Rechtsgrundlage findet sich in den Paragrafen 2303 bis 2338 BGB.

Pflichtteilsquoten auf einen Blick

Tabelle: Pflichtteilsquoten bei Zugewinngemeinschaft
KonstellationGesetzl. Erbteil EhepartnerPflichtteil EhepartnerGesetzl. Erbteil je KindPflichtteil je Kind
Ehepartner + 1 Kind1/21/41/21/4
Ehepartner + 2 Kinder1/21/41/41/8
Ehepartner + 3 Kinder1/21/41/61/12
Nur 1 Kind, kein Ehepartner1/11/2
Nur 2 Kinder1/21/4
Ehepartner, keine Kinder3/43/8

Bei Zugewinngemeinschaft erhoert sich der gesetzliche Erbteil des Ehepartners pauschal um ein Viertel (Paragraf 1371 BGB). Bei Guetertrennung richtet sich der Erbteil nach der Anzahl der Kinder: Bei einem Kind erbt der Ehepartner die Haelfte, bei zwei Kindern ein Drittel.

Rechenbeispiel: Enterbtes Kind fordert Pflichtteil

Ein Vater hinterlaesst ein Vermoegen von 600.000 Euro. Er war in Zugewinngemeinschaft verheiratet und hat drei Kinder. Im Testament setzt er nur seine Ehefrau als Alleinerbin ein. Die Kinder sind enterbt.

Die Ehefrau erbt 600.000 Euro, muss aber 150.000 Euro an die drei Kinder auszahlen. Ihr verbleibt ein Netto-Erbe von 450.000 Euro.

Pflichtteilsergaenzungsanspruch bei Schenkungen

Hat der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod Vermoegen verschenkt, koennen die Pflichtteilsberechtigten einen Pflichtteilsergaenzungsanspruch nach Paragraf 2325 BGB geltend machen. Die Schenkung wird dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet, wobei der anrechenbare Betrag jaehrlich um 10 Prozent abschmilzt:

Jahre vor dem TodAnrechnung
1. Jahr100 %
2. Jahr90 %
3. Jahr80 %
4. Jahr70 %
5. Jahr60 %
6.-10. Jahr50-10 %
Ueber 10 Jahre0 %

Wichtig: Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die Zehn-Jahres-Frist erst mit der Aufloesung der Ehe (Scheidung oder Tod). Schenkungen an den Ehegatten werden daher immer voll angerechnet.

Pflichtteilsquoten bei Guetertrennung

Bei Guetertrennung entfaellt der pauschale Zugewinnausgleich von einem Viertel. Der gesetzliche Erbteil des Ehepartners richtet sich dann direkt nach der Anzahl der Kinder und ist in der Regel niedriger als bei Zugewinngemeinschaft:

KonstellationGesetzl. Erbteil EhepartnerPflichtteil EhepartnerGesetzl. Erbteil je KindPflichtteil je Kind
Ehepartner + 1 Kind1/21/41/21/4
Ehepartner + 2 Kinder1/31/61/31/6
Ehepartner + 3+ Kinder1/41/8anteiliganteilig

Bei Guetertrennung und einem Kind erbt der Ehepartner also nur die Haelfte (statt drei Viertel bei Zugewinngemeinschaft), der Pflichtteil betraegt ein Viertel. Der Gueterstand hat damit erheblichen Einfluss auf die Pflichtteilshoehe und sollte bei der Erbplanung beruecksichtigt werden.

Pflichtteilsstrafklausel im Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils. Die Kinder werden beim Tod des ersten Elternteils faktisch enterbt und haben einen Pflichtteilsanspruch. Um die Kinder davon abzuhalten, den Pflichtteil schon beim Tod des ersten Elternteils zu fordern, enthaelt das Berliner Testament haeufig eine Strafklausel: Wer beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, wird auch beim Tod des zweiten Elternteils nur auf den Pflichtteil gesetzt. Diese Klausel ist wirksam und soll die Kinder motivieren, auf den Pflichtteil zu verzichten, um beim Tod des zweiten Elternteils das volle Erbe zu erhalten. In der Praxis sollte jedes Kind individuell abwaegen, ob der sofortige Pflichtteil oder das spaetere volle Erbe finanziell vorteilhafter ist.

Nachlasswert korrekt ermitteln

Die Hoehe des Pflichtteils haengt direkt vom Nachlasswert ab. Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Auskunftsanspruch nach Paragraf 2314 BGB und kann vom Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen, notfalls durch einen Notar. Der Verkehrswert der Nachlassgegenstaende ist massgeblich, nicht der Steuer- oder Einheitswert. Bei Immobilien kann ein Sachverstaendigengutachten erforderlich sein. Schulden, Beerdigungskosten und Kosten der Nachlassabwicklung werden abgezogen.

Sonderfaelle

Pflichtteil und Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder werden beim Tod des ersten Elternteils enterbt und haben daher einen Pflichtteilsanspruch. Wer diesen geltend macht, wird haeufig durch eine sogenannte Strafklausel auch beim Tod des zweiten Elternteils auf den Pflichtteil beschraenkt.

Pflichtteil und Erbschaftsteuer

Der Pflichtteil unterliegt der Erbschaftsteuer. Der Pflichtteilsberechtigte muss den erhaltenen Betrag in seiner Erbschaftsteuererklaerung angeben. Die Freibetraege nach dem Erbschaftsteuergesetz gelten: 500.000 Euro fuer Ehepartner, 400.000 Euro je Kind. Der Pflichtteil mindert den steuerpflichtigen Erwerb des Erben.

Haeufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil betraegt die Haelfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Hoehe haengt vom Verwandtschaftsgrad, der Anzahl der Erben und dem Gueterstand ab. Bei einem Kind und Ehepartner in Zugewinngemeinschaft betraegt der Pflichtteil des Kindes ein Viertel des Nachlasses.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Kinder (auch adoptierte und nichteheliche), Ehepartner/Lebenspartner und Eltern des Erblassers (nur wenn keine Kinder vorhanden). Geschwister und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie wird der Nachlasswert ermittelt?

Der Verkehrswert aller Vermoegensgegenstaende zum Todeszeitpunkt abzueglich Schulden und Nachlassverbindlichkeiten. Bei Immobilien gilt der Verkehrswert, nicht der Einheitswert. Schenkungen der letzten zehn Jahre koennen ueber den Ergaenzungsanspruch hinzugerechnet werden.

Kann man den Pflichtteil durch ein Testament umgehen?

Nein. Der Pflichtteil schuetzt nahe Angehoerige vor vollstaendiger Enterbung. Eine Entziehung ist nur in extremen Ausnahmefaellen nach Paragraf 2333 BGB moeglich (Verbrechen gegen den Erblasser, grobe Unterhaltsverletzung).

Was ist der Pflichtteilsergaenzungsanspruch?

Schenkungen der letzten zehn Jahre werden dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet, abschmelzend um 10 Prozent pro Jahr. Bei Schenkungen an den Ehepartner beginnt die Frist erst mit der Aufloesung der Ehe.

Muss der Pflichtteil in bar ausgezahlt werden?

Ja, der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch. Kein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstaende. Bei Zahlungsschwierigkeiten kann der Erbe eine gerichtliche Stundung beantragen.

Innerhalb welcher Frist muss der Pflichtteil geltend gemacht werden?

Drei Jahre ab Kenntnis von Erbfall und Enterbung (Regelverjaehrung). Absolute Verjaehrungsfrist: 30 Jahre ab dem Erbfall. Ein Nachlassverzeichnis sollte zuegig angefordert werden.

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