Kurzarbeitergeld-Rechner 2026
Vereinfachte Berechnung. Tatsächliches KUG basiert auf der pauschalen Nettoentgelt-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist Kurzarbeitergeld 2026?
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung nach §§ 95–110 SGB III. Es wird gezahlt, wenn der Arbeitgeber wegen erheblichen Arbeitsausfalls die Arbeitszeit (und damit das Entgelt) der Beschäftigten vorübergehend reduzieren muss, statt zu kündigen.
Höhe:
- 60 % der Netto-Entgeltdifferenz (Soll-Netto minus Ist-Netto), wenn keine Kinder
- 67 % wenn mindestens ein Kind im Haushalt (steuerlich anerkannt) lebt
Bezugsdauer: 12 Monate (§ 104 SGB III), kann durch Rechtsverordnung des BMAS verlängert werden (z.B. während Corona-Pandemie auf 24 Monate erhöht).
Voraussetzungen für KUG
Drei Voraussetzungssätze müssen kumulativ erfüllt sein:
1. Erheblicher Arbeitsausfall (§ 96 SGB III)
- Mindestens 1/3 der Beschäftigten von Entgeltausfall > 10 % betroffen
- Vorübergehend (nicht dauerhaft)
- Unvermeidbar (Urlaub, Überstundenabbau, Arbeitszeitkonten geleert)
- Wirtschaftliche Ursachen oder unabwendbares Ereignis
2. Betriebliche Voraussetzungen (§ 97 SGB III)
- Mindestens 1 Beschäftigter
- Anzeige bei Bundesagentur für Arbeit vor Beginn der Kurzarbeit
- Zustimmung Betriebsrat oder einzelvertragliche Vereinbarung
3. Persönliche Voraussetzungen (§ 98 SGB III)
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigt
- Nicht gekündigt
- Nicht von Kurzarbeit ausgenommen (Auszubildende geschützt für 6 Wochen)
Berechnungsformel KUG 2026
Schritt-für-Schritt:
- Soll-Entgelt: pauschaliertes Netto bei voller Arbeitszeit (aus Tabelle BA)
- Ist-Entgelt: pauschaliertes Netto bei reduzierter Arbeitszeit
- Differenz: Soll-Netto minus Ist-Netto
- KUG-Satz: 60 % oder 67 % × Differenz
Wichtig: Die Bundesagentur verwendet pauschale Netto-Tabellen, nicht das individuelle Netto. Steuerklasse, Kinderfreibetrag und Kirchensteuermerkmal werden berücksichtigt.
Sozialversicherung: Während Kurzarbeit zahlt der Arbeitgeber 80 % der SV-Beiträge auf das ausgefallene Entgelt selbst (volle Beiträge auf Ist-Entgelt + 80 % auf Differenz). Seit 2022 keine Erstattung der SV-Beiträge mehr durch BA (Sonderregel war nur Corona).
Steuerliche Behandlung
KUG ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG. Aber: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet: Das KUG erhöht den Steuersatz, der auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte anzuwenden ist.
Folge: Wer KUG bezogen hat, ist zur Einkommensteuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, sofern KUG > 410 € im Jahr). Praktisch führt der Progressionsvorbehalt zu einer Steuernachzahlung im Folgejahr.
Beispiel: 30.000 € regulärer Lohn + 5.000 € KUG. Statt Steuersatz für 30.000 € (ca. 18 %) wird der Steuersatz für 35.000 € (ca. 19,5 %) auf die 30.000 € angewendet. Mehrsteuer ca. 450 €.
Beispielrechnungen 2026
Häufige Fragen
Wie hoch ist KUG 2026?
60 % der Netto-Entgeltdifferenz, 67 % mit Kind. Bemessung nach pauschalierter Netto-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit.
Wie lange wird KUG gezahlt?
Maximal 12 Monate (§ 104 SGB III). Verlängerung auf 24 Monate per Rechtsverordnung möglich (zuletzt Corona).
Ist KUG steuerfrei?
Ja nach § 3 Nr. 2 EStG. Aber Progressionsvorbehalt: Übrige Einkünfte werden mit höherem Steuersatz besteuert. Pflichtveranlagung.
Wer beantragt KUG?
Der Arbeitgeber. Anzeige + Antrag bei zuständiger Agentur für Arbeit. Beschäftigte erhalten KUG über Lohn vom AG ausgezahlt.
Bekomme ich auch ohne Kündigung KUG?
Genau dafür ist KUG da: Schutz vor Kündigung bei vorübergehendem Arbeitsausfall.
Was ist mit Sozialversicherungsbeiträgen?
AG zahlt 80 % der SV-Beiträge auf das ausgefallene Entgelt selbst. Voller Versicherungsschutz bleibt erhalten.
Darf der Arbeitgeber kündigen während KUG?
Ja, betriebsbedingte Kündigung bleibt möglich. Aber dann fällt KUG-Bezug weg (kein doppelter Schutz).
Was ist der Unterschied zu ALG I?
ALG I bei Arbeitslosigkeit (Kündigung), KUG bei vorübergehender Arbeitszeitreduzierung im bestehenden Arbeitsverhältnis.
Quellen
Autor
Autor: Mustafa Bilgic, Adıyaman, Türkei. Stand . NICHT als Steuerberatung – verbindliche Auskünfte erteilt nur das Finanzamt oder ein Steuerberater nach § 3 StBerG.