Mit dem Krankenversicherung Selbstständige Beitrag Rechner ermitteln Sie sofort, wie viel Sie als Selbstständiger 2026 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung zahlen. Anders als Angestellte tragen Selbstständige den vollen Beitrag selbst – ohne Arbeitgeberanteil. Dieser GKV Beitrag Selbstständige Rechner 2026 berücksichtigt den allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz, den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, die Pflegeversicherung sowie den gesetzlichen Mindest- und Höchstbeitrag.
Der Krankenversicherung Selbstständige Beitrag wird auf den Gewinn (nicht den Umsatz) berechnet. Es gelten drei Komponenten:
Anders als Arbeitnehmer zahlen Selbstständige den vollen Beitrag allein, da kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
Auch bei sehr niedrigem oder schwankendem Gewinn unterstellt die Krankenkasse ein fiktives Mindesteinkommen. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei rund 1.248 € pro Monat. Daraus ergibt sich – unabhängig vom tatsächlichen Gewinn – ein Mindestbeitrag:
| Komponente | Beitragssatz | Mindestbeitrag/Monat (ca.) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (14,6 %) | 14,6 % | 182 € |
| Zusatzbeitrag (2,9 %) | 2,9 % | 36 € |
| Pflegeversicherung (3,6 %) | 3,6 % | 45 € |
| Mindestbeitrag gesamt | 21,1 % | ca. 263 € |
Nach oben ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Sie liegt 2026 bei rund 5.512 € pro Monat (66.150 € im Jahr). Gewinne darüber erhöhen den Beitrag nicht. Der Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt damit bei etwa 1.100 bis 1.170 € monatlich.
| Monatlicher Gewinn | Beitragsbasis | Beitrag KV+PV gesamt (ca.) |
|---|---|---|
| 1.000 € | 1.248 € (Mindest) | 263 € |
| 3.000 € | 3.000 € | 633 € |
| 5.000 € | 5.000 € | 1.055 € |
| 7.000 € | 5.512 € (Höchst) | 1.163 € |
Maßgeblich ist der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit laut Einkommensteuerbescheid – also Einnahmen minus Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Hinzugerechnet werden weitere beitragspflichtige Einnahmen wie Miet- und Kapitaleinkünfte. Die Krankenkasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest und korrigiert ihn rückwirkend, sobald der Steuerbescheid vorliegt. Daraus können Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen – planen Sie eine Rücklage ein.
Selbstständige haben die Wahl zwischen zwei Sätzen:
Wer auf Krankengeld verzichtet, kann stattdessen eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die oft flexibler und je nach Alter günstiger ist.
Selbstständige sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig und können zwischen GKV und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Die Entscheidung hängt von mehreren Faktoren ab:
| Kriterium | GKV vorteilhaft | PKV vorteilhaft |
|---|---|---|
| Einkommen | niedrig/schwankend | hoch und stabil |
| Familie | Kinder/Partner ohne Einkommen | allein, keine Familie |
| Gesundheit | Vorerkrankungen | jung und gesund |
| Leistungen | Standard, solidarisch | frei wählbar, höher |
In der GKV sind Kinder und nicht erwerbstätige Partner über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert – ein großer Vorteil für Familien.
Eine Besonderheit der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ist die vorläufige Beitragsfestsetzung. Da der tatsächliche Gewinn erst nach Ablauf des Jahres feststeht, setzt die Krankenkasse den Beitrag zunächst auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids oder einer Schätzung fest. Sobald der neue Steuerbescheid vorliegt, wird der Beitrag rückwirkend korrigiert. Liegt der tatsächliche Gewinn höher als geschätzt, kommt es zu einer Nachzahlung; war er niedriger, gibt es eine Erstattung. Für Selbstständige bedeutet das: Bilden Sie unbedingt eine Rücklage für mögliche Nachzahlungen, besonders in einem erfolgreichen Geschäftsjahr. Gründer sollten der Kasse einen realistischen voraussichtlichen Gewinn melden, um spätere böse Überraschungen zu vermeiden. Schwankt Ihr Einkommen stark, ist die laufende Kommunikation mit der Krankenkasse wichtig, um Beiträge zeitnah anzupassen.
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich, der Zusatzbeitrag jedoch nicht. Er reicht je nach Kasse von unter 1 % bis über 3,5 % und macht bei hohem Einkommen einen spürbaren Unterschied. Selbstständige mit Beiträgen nahe dem Höchstbeitrag können durch einen Kassenwechsel mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Ein Wechsel ist nach einer Mindestbindungsfrist möglich; bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf den Zusatzbeitrag, sondern auch auf Zusatzleistungen, Wahltarife und Servicequalität. Für Selbstständige sind Wahltarife mit Beitragsrückerstattung oder mit Krankengeldoptionen besonders interessant, weil sie den fehlenden Arbeitgeberanteil teilweise ausgleichen können.
Selbstständige tragen das Risiko eines Verdienstausfalls bei Krankheit allein. Wählen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %, haben Sie keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Es gibt drei Wege zur Absicherung: Erstens den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % mit Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche. Zweitens einen Wahltarif Ihrer Kasse, der den Beginn des Krankengeldes vorverlegen kann. Drittens eine private Krankentagegeldversicherung, die flexibel ab einem frei wählbaren Tag zahlt und sich besonders für jüngere, gesunde Selbstständige rechnet. Da der Verdienstausfall bei längerer Krankheit existenzbedrohend sein kann, sollte jeder Selbstständige bewusst entscheiden, wie er dieses Risiko absichert, statt es aus Kostengründen zu ignorieren.
Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen rund 14,6 % (ermäßigt 14,0 % ohne Krankengeld) plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich etwa 2,9 %) auf ihren Gewinn. Hinzu kommt die Pflegeversicherung von rund 3,6 % (kinderlos 4,2 %). Anders als Angestellte tragen Selbstständige den vollen Beitrag selbst.
Auch bei niedrigem Gewinn wird ein Mindesteinkommen unterstellt. Die fiktive Mindestbemessungsgrundlage liegt 2026 bei rund 1.248 € pro Monat. Daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von etwa 250 bis 270 € monatlich, je nach Zusatzbeitrag und Kinderlosigkeit.
Der Beitrag wird maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese liegt 2026 bei rund 5.512 € pro Monat. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von etwa 1.100 bis 1.170 € monatlich. Höhere Gewinne erhöhen den Beitrag nicht weiter.
Maßgeblich ist der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit laut Einkommensteuerbescheid, nicht der Umsatz. Hinzugerechnet werden weitere beitragspflichtige Einnahmen wie Mieteinkünfte oder Kapitalerträge. Die Krankenkasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest und korrigiert ihn nach Vorlage des Steuerbescheids.
Bei hohem Einkommen und ohne mitzuversichernde Familie kann die private Krankenversicherung (PKV) günstiger und leistungsstärker sein. Bei niedrigem Gewinn oder Familie mit Kindern ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit kostenloser Familienversicherung oft vorteilhafter. Im Alter steigen PKV-Beiträge tendenziell stärker.
Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % enthält keinen Anspruch auf Krankengeld. Wer als Selbstständiger Krankengeld ab der 7. Woche absichern will, wählt den allgemeinen Satz von 14,6 % oder schließt einen Wahltarif bzw. eine private Krankentagegeldversicherung ab.
Existenzgründer können in den ersten Monaten über den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit unterstützt werden. Künstler und Publizisten zahlen über die Künstlersozialkasse (KSK) nur den halben Beitrag, die andere Hälfte übernimmt die KSK. Sonst tragen Selbstständige den Beitrag voll selbst.
Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 2026 rund 3,6 % des beitragspflichtigen Einkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren rund 4,2 %. Für Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren gibt es Abschläge. Auch hier tragen Selbstständige den vollen Beitrag selbst.