Handwerkerleistungen Steuerbonus 2026: Bis 1.200 Euro sparen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 8 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt erhalten Sie 2026 eine direkte Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr (bei 6.000 Euro Arbeitskosten). Materialkosten zählen nicht. Die Ermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, nicht vom Einkommen. Voraussetzung: unbare Bezahlung und eine Rechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten.

Dieser Rechner liefert eine Schätzung. Die tatsächliche Steuerermäßigung hängt von Ihrer individuellen Steuerschuld ab. Dies ist keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage: § 35a Abs. 3 EStG. Stand: Juli 2026.

Handwerkerleistungen Steuerbonus berechnen

Geben Sie die Arbeitskosten (ohne Material) aus Ihren Handwerkerrechnungen ein. Der Rechner zeigt Ihre Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG.

Was sind Handwerkerleistungen nach § 35a EStG?

Der Gesetzgeber fördert handwerkliche Tätigkeiten im eigenen Haushalt durch eine direkte Steuerermäßigung. Begünstigt sind alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die in einer selbstgenutzten oder gemieteten Wohnung, einem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt werden. Typische Beispiele sind Malerarbeiten, Sanitärinstallationen, Dachdeckerarbeiten, Gartengestaltung, Schornsteinfeger oder der Austausch von Fenstern und Türen. Neubaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen, sind hingegen ausgeschlossen.

Nur Arbeitskosten, kein Material

Ausschließlich die Arbeitskosten sind absetzbar. Dazu zählen Lohnkosten, Fahrtkosten des Handwerkers und Maschinenkosten. Materialkosten wie Farbe, Fliesen, Holz oder Sanitärmaterial sind nicht begünstigt. Deshalb muss die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Weist die Rechnung nur einen Gesamtbetrag aus, wird das Finanzamt die Steuerermäßigung ablehnen.

Rechenbeispiel

Eine Familie lässt 2026 das Badezimmer renovieren. Die Handwerkerrechnung beträgt 8.000 Euro, davon 5.000 Euro Arbeitskosten und 3.000 Euro Materialkosten.

Tabelle: Steuerermäßigung nach Höhe der Arbeitskosten
Arbeitskosten20 % davonSteuerermäßigung (max. 1.200 Euro)
1.000 Euro200 Euro200 Euro
2.000 Euro400 Euro400 Euro
4.000 Euro800 Euro800 Euro
6.000 Euro1.200 Euro1.200 Euro (Maximum)
8.000 Euro1.600 Euro1.200 Euro (gedeckelt)

Voraussetzungen im Überblick

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen kombinieren

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro) und für haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 Euro) stehen nebeneinander. Zusammen können bis zu 5.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr erzielt werden. Wichtig ist die Abgrenzung: Handwerkerleistungen sind handwerkliche Arbeiten (Renovierung, Reparatur), haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die ein Haushaltsmitglied sonst selbst erledigen würde (Reinigung, Gartenpflege, Betreuung).

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Heizungswartung

Ein Eigenheimbesitzer lässt die Heizung warten. Rechnung: 250 Euro (200 Euro Arbeitskosten, 50 Euro Material). Steuerbonus: 20 % von 200 Euro = 40 Euro direkt von der Steuerschuld. Das Material ist nicht absetzbar.

Beispiel 2: Badezimmer-Renovierung

Komplettrenovierung: 12.000 Euro gesamt, davon 7.000 Euro Arbeitskosten, 5.000 Euro Material. Steuerbonus: 20 % von 6.000 Euro (Maximum) = 1.200 Euro. Da die Arbeitskosten (7.000 Euro) das Maximum (6.000 Euro) übersteigen, wird der Höchstbetrag angesetzt.

Beispiel 3: Dachreparatur und Gartenarbeit im selben Jahr

Dachreparatur: 4.000 Euro Arbeitskosten (Handwerkerleistung). Gartenarbeit: 2.000 Euro (haushaltsnahe Dienstleistung). Handwerker-Bonus: 20 % von 4.000 = 800 Euro. Garten-Bonus: 20 % von 2.000 = 400 Euro. Gesamtbonus: 1.200 Euro. Beide Kategorien haben getrennte Höchstbeträge.

Abgrenzung: Handwerker vs. haushaltsnahe Dienstleistung

Handwerkerleistung (§ 35a Abs. 3)Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Abs. 2)
Renovierung, Modernisierung, ReparaturReinigung, Gartenpflege, Winterdienst
Max. 1.200 Euro ErmäßigungMax. 4.000 Euro Ermäßigung
Fachliche HandwerksarbeitRoutinetätigkeiten im Haushalt

Voraussetzungen und häufige Fehler

Handwerkerrechnung korrekt ausstellen lassen

Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, muss die Rechnung folgende Anforderungen erfüllen: Vollständiger Name und Anschrift des Handwerkers, Steuernummer oder USt-IdNr., Art und Umfang der Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung, getrennte Ausweisung von Arbeitskosten und Materialkosten, sowie der Hinweis auf unbare Zahlung. Fehlt die Aufteilung, fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Viele Handwerker erstellen auf Wunsch eine separate Aufstellung der Arbeitskosten.

Schornsteinfeger: Sonderregelung seit 2014

Schornsteinfegerleistungen gelten seit 2014 als Handwerkerleistungen (nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen). Die Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie Kehrtätigkeiten werden mit 20 Prozent der Arbeitskosten (bis zum Höchstbetrag von 1.200 Euro insgesamt) als Steuerermäßigung berücksichtigt. Die Rechnung des Schornsteinfegers muss per Überweisung bezahlt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann man 2026 absetzen?

20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung (bei 6.000 Euro Arbeitskosten). Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Was zählt als Handwerkerleistung im Sinne von § 35a?

Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im eigenen Haushalt: Maler, Sanitär, Elektro, Dach, Garten, Schornsteinfeger, Fenster, Türen. Neubau ist ausgeschlossen.

Kann man Materialkosten beim Handwerker absetzen?

Nein, nur Arbeitskosten. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.

Muss man die Handwerkerrechnung bar bezahlen?

Nein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Die Bezahlung muss unbar erfolgen: Überweisung, Kartenzahlung oder Lastschrift.

Gilt der Steuerbonus auch für Mieter?

Ja. Mieter können selbst beauftragte Handwerkerleistungen absetzen. Außerdem können anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden.

Kann man Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen gleichzeitig absetzen?

Ja. Beide haben getrennte Höchstbeträge (1.200 Euro und 4.000 Euro). Zusammen sind bis zu 5.200 Euro Steuerermäßigung möglich.

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