Direktantwort: Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt erhalten Sie 2026 eine direkte Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr (bei 6.000 Euro Arbeitskosten). Materialkosten zählen nicht. Die Ermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, nicht vom Einkommen. Voraussetzung: unbare Bezahlung und eine Rechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Materialkosten.
Geben Sie die Arbeitskosten (ohne Material) aus Ihren Handwerkerrechnungen ein. Der Rechner zeigt Ihre Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG.
Der Gesetzgeber fördert handwerkliche Tätigkeiten im eigenen Haushalt durch eine direkte Steuerermäßigung. Begünstigt sind alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten, die in einer selbstgenutzten oder gemieteten Wohnung, einem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt werden. Typische Beispiele sind Malerarbeiten, Sanitärinstallationen, Dachdeckerarbeiten, Gartengestaltung, Schornsteinfeger oder der Austausch von Fenstern und Türen. Neubaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen, sind hingegen ausgeschlossen.
Ausschließlich die Arbeitskosten sind absetzbar. Dazu zählen Lohnkosten, Fahrtkosten des Handwerkers und Maschinenkosten. Materialkosten wie Farbe, Fliesen, Holz oder Sanitärmaterial sind nicht begünstigt. Deshalb muss die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Weist die Rechnung nur einen Gesamtbetrag aus, wird das Finanzamt die Steuerermäßigung ablehnen.
Eine Familie lässt 2026 das Badezimmer renovieren. Die Handwerkerrechnung beträgt 8.000 Euro, davon 5.000 Euro Arbeitskosten und 3.000 Euro Materialkosten.
| Arbeitskosten | 20 % davon | Steuerermäßigung (max. 1.200 Euro) |
|---|---|---|
| 1.000 Euro | 200 Euro | 200 Euro |
| 2.000 Euro | 400 Euro | 400 Euro |
| 4.000 Euro | 800 Euro | 800 Euro |
| 6.000 Euro | 1.200 Euro | 1.200 Euro (Maximum) |
| 8.000 Euro | 1.600 Euro | 1.200 Euro (gedeckelt) |
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (max. 1.200 Euro) und für haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 Euro) stehen nebeneinander. Zusammen können bis zu 5.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr erzielt werden. Wichtig ist die Abgrenzung: Handwerkerleistungen sind handwerkliche Arbeiten (Renovierung, Reparatur), haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die ein Haushaltsmitglied sonst selbst erledigen würde (Reinigung, Gartenpflege, Betreuung).
Ein Eigenheimbesitzer lässt die Heizung warten. Rechnung: 250 Euro (200 Euro Arbeitskosten, 50 Euro Material). Steuerbonus: 20 % von 200 Euro = 40 Euro direkt von der Steuerschuld. Das Material ist nicht absetzbar.
Komplettrenovierung: 12.000 Euro gesamt, davon 7.000 Euro Arbeitskosten, 5.000 Euro Material. Steuerbonus: 20 % von 6.000 Euro (Maximum) = 1.200 Euro. Da die Arbeitskosten (7.000 Euro) das Maximum (6.000 Euro) übersteigen, wird der Höchstbetrag angesetzt.
Dachreparatur: 4.000 Euro Arbeitskosten (Handwerkerleistung). Gartenarbeit: 2.000 Euro (haushaltsnahe Dienstleistung). Handwerker-Bonus: 20 % von 4.000 = 800 Euro. Garten-Bonus: 20 % von 2.000 = 400 Euro. Gesamtbonus: 1.200 Euro. Beide Kategorien haben getrennte Höchstbeträge.
| Handwerkerleistung (§ 35a Abs. 3) | Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Abs. 2) |
|---|---|
| Renovierung, Modernisierung, Reparatur | Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst |
| Max. 1.200 Euro Ermäßigung | Max. 4.000 Euro Ermäßigung |
| Fachliche Handwerksarbeit | Routinetätigkeiten im Haushalt |
Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung anerkennt, muss die Rechnung folgende Anforderungen erfüllen: Vollständiger Name und Anschrift des Handwerkers, Steuernummer oder USt-IdNr., Art und Umfang der Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung, getrennte Ausweisung von Arbeitskosten und Materialkosten, sowie der Hinweis auf unbare Zahlung. Fehlt die Aufteilung, fordern Sie eine korrigierte Rechnung an. Viele Handwerker erstellen auf Wunsch eine separate Aufstellung der Arbeitskosten.
Schornsteinfegerleistungen gelten seit 2014 als Handwerkerleistungen (nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen). Die Mess- und Überprüfungsarbeiten sowie Kehrtätigkeiten werden mit 20 Prozent der Arbeitskosten (bis zum Höchstbetrag von 1.200 Euro insgesamt) als Steuerermäßigung berücksichtigt. Die Rechnung des Schornsteinfegers muss per Überweisung bezahlt werden.
20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung (bei 6.000 Euro Arbeitskosten). Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im eigenen Haushalt: Maler, Sanitär, Elektro, Dach, Garten, Schornsteinfeger, Fenster, Türen. Neubau ist ausgeschlossen.
Nein, nur Arbeitskosten. Die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen.
Nein, Barzahlung wird nicht anerkannt. Die Bezahlung muss unbar erfolgen: Überweisung, Kartenzahlung oder Lastschrift.
Ja. Mieter können selbst beauftragte Handwerkerleistungen absetzen. Außerdem können anteilige Handwerkerkosten aus der Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden.
Ja. Beide haben getrennte Höchstbeträge (1.200 Euro und 4.000 Euro). Zusammen sind bis zu 5.200 Euro Steuerermäßigung möglich.
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