Direktantwort: Für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude erhalten Eigentümer einen Steuerbonus von 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro begünstigten Kosten). Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen und von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Ein Eigentümer erneuert 2026 die Fenster seines Hauses (Baujahr 2005) für 50.000 Euro.
| Jahr | Prozentsatz | Steuerermäßigung |
|---|---|---|
| Jahr 1 (2026) | 7 % | 3.500 Euro |
| Jahr 2 (2027) | 7 % | 3.500 Euro |
| Jahr 3 (2028) | 6 % | 3.000 Euro |
| Gesamt | 20 % | 10.000 Euro |
Bei Kosten von 200.000 Euro oder mehr wird der Höchstbetrag von 40.000 Euro erreicht (14.000 + 14.000 + 12.000 Euro).
Eigentümer müssen sich pro Maßnahme zwischen dem Steuerbonus (§ 35c) und einer KfW- oder BAFA-Förderung entscheiden. Der Steuerbonus hat den Vorteil, dass kein vorheriger Antrag nötig ist und er über die Steuererklärung abgewickelt wird. KfW-Zuschüsse können dagegen sofort die Finanzierung erleichtern. Bei verschiedenen Maßnahmen am selben Objekt können unterschiedliche Förderwege gewählt werden.
20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Höchstbetrag 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro Kosten).
Wärmedämmung, Fenster/Türen, Heizung, Lüftung, digitale Optimierung. Mindestanforderungen der ESanMV müssen erfüllt sein.
Gebäude mind. 10 Jahre alt, Eigennutzung, Fachunternehmen, Bescheinigung, keine Doppelförderung mit KfW/BAFA.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Objekt ist eine Kombination möglich.
Über die Anlage Energetische Maßnahmen in der Steuererklärung. Bescheinigung des Fachunternehmens erforderlich.
Ja, bei Eigennutzung. Anteilige Kosten am Gemeinschaftseigentum werden berücksichtigt.
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