Energetische Sanierung Steuerbonus § 35c Rechner 2026

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 8 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude erhalten Eigentümer einen Steuerbonus von 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro begünstigten Kosten). Voraussetzung: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.

Dieser Rechner zeigt eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Steuerermäßigung prüft Ihr Finanzamt. Rechtsgrundlage: § 35c EStG. Stand: Juli 2026.

Steuerbonus berechnen

Welche Maßnahmen sind begünstigt?

Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllen und von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

Rechenbeispiel: Fenstertausch 50.000 Euro

Ein Eigentümer erneuert 2026 die Fenster seines Hauses (Baujahr 2005) für 50.000 Euro.

JahrProzentsatzSteuerermäßigung
Jahr 1 (2026)7 %3.500 Euro
Jahr 2 (2027)7 %3.500 Euro
Jahr 3 (2028)6 %3.000 Euro
Gesamt20 %10.000 Euro

Bei Kosten von 200.000 Euro oder mehr wird der Höchstbetrag von 40.000 Euro erreicht (14.000 + 14.000 + 12.000 Euro).

Voraussetzungen

§ 35c vs. KfW-Förderung

Eigentümer müssen sich pro Maßnahme zwischen dem Steuerbonus (§ 35c) und einer KfW- oder BAFA-Förderung entscheiden. Der Steuerbonus hat den Vorteil, dass kein vorheriger Antrag nötig ist und er über die Steuererklärung abgewickelt wird. KfW-Zuschüsse können dagegen sofort die Finanzierung erleichtern. Bei verschiedenen Maßnahmen am selben Objekt können unterschiedliche Förderwege gewählt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Steuerbonus für energetische Sanierung?

20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre (7 % + 7 % + 6 %). Höchstbetrag 40.000 Euro pro Objekt (bei 200.000 Euro Kosten).

Welche Maßnahmen sind nach § 35c begünstigt?

Wärmedämmung, Fenster/Türen, Heizung, Lüftung, digitale Optimierung. Mindestanforderungen der ESanMV müssen erfüllt sein.

Welche Voraussetzungen gelten?

Gebäude mind. 10 Jahre alt, Eigennutzung, Fachunternehmen, Bescheinigung, keine Doppelförderung mit KfW/BAFA.

Kann man § 35c und KfW-Förderung kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme. Für verschiedene Maßnahmen am selben Objekt ist eine Kombination möglich.

Wie wird der Steuerbonus geltend gemacht?

Über die Anlage Energetische Maßnahmen in der Steuererklärung. Bescheinigung des Fachunternehmens erforderlich.

Gilt der Steuerbonus für Eigentumswohnungen?

Ja, bei Eigennutzung. Anteilige Kosten am Gemeinschaftseigentum werden berücksichtigt.

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