Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuer 2026: Bis 4.000 Euro sparen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 8 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Sie 2026 eine direkte Steuerermäßigung von 20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr (bei 20.000 Euro Kosten). Dazu zählen Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Kinderbetreuung im Haushalt und Pflege von Angehörigen. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Dieser Rechner liefert eine Schätzung. Die tatsächliche Steuerermäßigung hängt von Ihrer individuellen Steuerschuld ab. Dies ist keine Steuerberatung. Rechtsgrundlage: § 35a Abs. 2 EStG. Stand: Juli 2026.

Haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerersparnis berechnen

Geben Sie die Gesamtkosten Ihrer haushaltsnahen Dienstleistungen ein. Der Rechner ermittelt Ihre Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG.

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden und die ein Dienstleister im Haushalt des Steuerpflichtigen erbringt. Im Unterschied zu Handwerkerleistungen handelt es sich nicht um fachliche Handwerksarbeiten, sondern um alltägliche Haushaltsaufgaben.

Begünstigte Tätigkeiten

Rechenbeispiel: Kombination beider Steuerermäßigungen

Ein Ehepaar hat 2026 folgende Ausgaben: 6.000 Euro für eine Haushaltshilfe (wöchentliche Reinigung) und 4.000 Euro Arbeitskosten für die Renovierung des Badezimmers.

Tabelle: Steuerermäßigung nach Kosten (§ 35a Abs. 2 EStG)
Kosten20 % davonSteuerermäßigung
2.000 Euro400 Euro400 Euro
5.000 Euro1.000 Euro1.000 Euro
10.000 Euro2.000 Euro2.000 Euro
15.000 Euro3.000 Euro3.000 Euro
20.000 Euro4.000 Euro4.000 Euro (Maximum)

Nebenkostenabrechnung für Mieter

Mieter können ihren Anteil an haushaltsnahen Dienstleistungen aus der Betriebskostenabrechnung in der Steuererklärung angeben. Typische Positionen sind Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Winterdienst und Aufzugswartung. Der Vermieter muss diese Kosten in der Abrechnung gesondert ausweisen oder auf Anfrage eine Bescheinigung ausstellen. Der auf den Mieter entfallende Anteil der begünstigten Kosten wird in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen eingetragen.

Voraussetzungen

Häufig gestellte Fragen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Tätigkeiten, die Haushaltsmitglieder üblicherweise selbst erledigen und die ein Dienstleister im Haushalt erbringt: Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Kinderbetreuung, Pflege, Tierbetreuung, Wäschepflege.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen 2026?

20 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Die Ermäßigung wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen.

Können Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen?

Ja, über die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter muss die begünstigten Kosten gesondert ausweisen.

Was ist der Unterschied zu Handwerkerleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alltägliche Haushaltsaufgaben (Putzen, Gartenpflege). Handwerkerleistungen sind fachliche Handwerksarbeiten (Renovierung, Reparatur). Getrennte Höchstbeträge: 4.000 Euro bzw. 1.200 Euro.

Zählt eine Haushaltshilfe als haushaltsnahe Dienstleistung?

Ja. Bei einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfe gilt der Höchstbetrag von 4.000 Euro. Bei einem Minijob im Privathaushalt gilt ein besonderer Abzug von max. 510 Euro nach § 35a Abs. 1 EStG.

Muss die Bezahlung per Überweisung erfolgen?

Ja, Barzahlung wird nicht anerkannt. Überweisung, Kartenzahlung oder Lastschrift sind Voraussetzung.

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