Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026: Höhe berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 9 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich 2026 aus der Formel: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor. Die durchschnittliche volle EM-Rente liegt bei rund 950 Euro brutto monatlich. Die teilweise EM-Rente beträgt die Hälfte. Abschläge von bis zu 10,8 Prozent sind möglich. Die Zurechnungszeit verlängert die Versicherungszeit fiktiv bis zum Regelaltersrentenalter.

Dieser Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung. Die genaue Berechnung führt die Deutsche Rentenversicherung anhand Ihres individuellen Versicherungsverlaufs durch. Hinweis: Der aktueller Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Verwendeter Wert: 42,52 Euro (Stand 1. Juli 2026; der Wert für Juli 2026 kann höher sein). Stand: Juli 2026.

Erwerbsminderungsrente schätzen

Formel der Rentenberechnung

Die monatliche Bruttorente wird nach folgender Formel berechnet:

Rente = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor

Rechenbeispiel

Arbeitnehmer, 50 Jahre, 25 Entgeltpunkte gesammelt, volle Erwerbsminderung, maximaler Abschlag 10,8 Prozent.

Tabelle: Volle EM-Rente nach Entgeltpunkten (Rentenwert 42,52 Euro, mit/ohne Abschlag)
EntgeltpunkteOhne AbschlagMit 10,8 % Abschlag
15 EP589,80 Euro526,10 Euro
20 EP786,40 Euro701,47 Euro
25 EP983,00 Euro876,84 Euro
30 EP1.179,60 Euro1.052,20 Euro
35 EP1.376,20 Euro1.227,57 Euro

Zurechnungszeit

Die Zurechnungszeit ist ein entscheidender Faktor bei jungen EM-Rentnern. Sie verlängert die Versicherungszeit fiktiv bis zum Regelaltersrentenalter, als hätte der Versicherte weitergearbeitet. Die fehlenden Jahre werden mit dem Durchschnitt der bisherigen Entgeltpunkte aufgefüllt. Dadurch fällt die EM-Rente deutlich höher aus, als wenn nur die tatsächlich erarbeiteten Punkte zählen würden.

Hinzuverdienstgrenzen

Bei voller Erwerbsminderungsrente darf 2026 bis zu einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze dazuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei teilweiser EM-Rente liegt die Grenze höher. Die genauen Beträge werden jährlich von der Rentenversicherung festgelegt. Ein Überschreiten der Grenze führt zu einer anteiligen Kürzung der Rente.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Volle Erwerbsminderungsrente

Ein 50-jähriger Arbeitnehmer hat 25 Versicherungsjahre mit durchschnittlich 0,8 EP/Jahr = 20 EP. Die Zurechnungszeit verlängert seine Versicherungszeit fiktiv bis zur Regelaltersgrenze (17 zusätzliche Jahre x 0,8 EP = 13,6 EP). Gesamt-EP: 33,6. Abschlag für vorzeitigen Bezug: maximal 10,8 %. Volle EM-Rente: 33,6 x 42,52 x 0,892 (Abschlag) = ca. 1.275 Euro/Monat brutto.

Beispiel 2: Teilweise Erwerbsminderungsrente

Bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Stunden arbeitsfähig) halbiert sich der Rentenartfaktor auf 0,5 statt 1,0. Gleiche EP wie oben: 33,6 x 42,52 x 0,5 x 0,892 = ca. 637 Euro/Monat. Zusätzlich darf die teilweise EM-Rentnerin im Rahmen der individuellen Hinzuverdienstgrenze arbeiten.

Tabelle: EM-Rente nach Entgeltpunkten (2026, Rentenwert 42,52 Euro)

Gesamt-EP (inkl. Zurechnungszeit)Volle EM-Rente (vor Abschlag)Volle EM-Rente (nach max. 10,8 % Abschlag)
20 EP850 Euro758 Euro
30 EP1.276 Euro1.138 Euro
40 EP1.701 Euro1.517 Euro

Voraussetzungen im Detail

Befristung und Überprüfung

Die EM-Rente wird zunächst für maximal drei Jahre befristet. Vor Ablauf überprüft die DRV den Gesundheitszustand erneut. Nach insgesamt neun Jahren Bezug wird die Rente in der Regel unbefristet gewährt. Die Erwerbsminderungsrente endet automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze und wird in eine Altersrente umgewandelt, die in der Regel mindestens gleich hoch ist.

Antragstellung und Verfahren

  1. Reha vor Rente: Die DRV prüft zunächst, ob eine Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Der Grundsatz "Reha vor Rente" bedeutet, dass der Rentenantrag erst nach Ausschöpfung der Reha-Möglichkeiten bewilligt wird.
  2. Antrag: Schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung. Benötigte Unterlagen: ärztliche Befunde, Versicherungsverlauf, Sozialversicherungsausweis.
  3. Ärztliche Begutachtung: Der ärztliche Dienst der DRV beurteilt das verbliebene Leistungsvermögen (unter 3 Stunden, 3-6 Stunden oder über 6 Stunden täglich).
  4. Dauer: Vom Antrag bis zum Bescheid vergehen in der Regel drei bis sechs Monate. Bei Widerspruch und Klage kann es deutlich länger dauern.

Übergang in die Altersrente

Die Erwerbsminderungsrente endet automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze und wird in eine Altersrente umgewandelt. Die Altersrente ist in der Regel mindestens so hoch wie die vorherige EM-Rente (Besitzstandsschutz). Für EM-Rentner gelten besondere Zurechnungszeiten, die die Altersrente zusätzlich erhöhen. Seit der Reform 2019 wird die Zurechnungszeit schrittweise bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre) verlängert, was besonders junge EM-Rentner begünstigt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2026?

Individuell berechnet: Entgeltpunkte x Rentenwert (42,52 Euro, Stand 1. Juli 2026) x Rentenartfaktor. Durchschnitt: ca. 950 Euro brutto (volle EM-Rente).

Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser EM-Rente?

Volle EM-Rente: unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig (Faktor 1,0). Teilweise: 3-6 Stunden (Faktor 0,5 = halbe Rente).

Was sind die Voraussetzungen?

5 Jahre Wartezeit, 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren, ärztlich festgestellte Erwerbsminderung.

Was ist die Zurechnungszeit?

Fiktive Verlängerung der Versicherungszeit bis zum Regelaltersrentenalter. Erhöht die Rente deutlich bei jungen EM-Rentnern.

Welche Abschläge gibt es?

0,3 % pro Monat vor dem 65. Lebensjahr, maximal 10,8 % (36 Monate).

Wird die EM-Rente versteuert?

Ja. 2026: 84 % der Rente steuerpflichtig. Steuerfreier Rentenfreibetrag wird bei Rentenbeginn festgeschrieben.

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