Direktantwort: Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich 2026 aus der Formel: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor. Die durchschnittliche volle EM-Rente liegt bei rund 950 Euro brutto monatlich. Die teilweise EM-Rente beträgt die Hälfte. Abschläge von bis zu 10,8 Prozent sind möglich. Die Zurechnungszeit verlängert die Versicherungszeit fiktiv bis zum Regelaltersrentenalter.
Die monatliche Bruttorente wird nach folgender Formel berechnet:
Rente = Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor x Zugangsfaktor
Arbeitnehmer, 50 Jahre, 25 Entgeltpunkte gesammelt, volle Erwerbsminderung, maximaler Abschlag 10,8 Prozent.
| Entgeltpunkte | Ohne Abschlag | Mit 10,8 % Abschlag |
|---|---|---|
| 15 EP | 589,80 Euro | 526,10 Euro |
| 20 EP | 786,40 Euro | 701,47 Euro |
| 25 EP | 983,00 Euro | 876,84 Euro |
| 30 EP | 1.179,60 Euro | 1.052,20 Euro |
| 35 EP | 1.376,20 Euro | 1.227,57 Euro |
Die Zurechnungszeit ist ein entscheidender Faktor bei jungen EM-Rentnern. Sie verlängert die Versicherungszeit fiktiv bis zum Regelaltersrentenalter, als hätte der Versicherte weitergearbeitet. Die fehlenden Jahre werden mit dem Durchschnitt der bisherigen Entgeltpunkte aufgefüllt. Dadurch fällt die EM-Rente deutlich höher aus, als wenn nur die tatsächlich erarbeiteten Punkte zählen würden.
Bei voller Erwerbsminderungsrente darf 2026 bis zu einer bestimmten Hinzuverdienstgrenze dazuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei teilweiser EM-Rente liegt die Grenze höher. Die genauen Beträge werden jährlich von der Rentenversicherung festgelegt. Ein Überschreiten der Grenze führt zu einer anteiligen Kürzung der Rente.
Ein 50-jähriger Arbeitnehmer hat 25 Versicherungsjahre mit durchschnittlich 0,8 EP/Jahr = 20 EP. Die Zurechnungszeit verlängert seine Versicherungszeit fiktiv bis zur Regelaltersgrenze (17 zusätzliche Jahre x 0,8 EP = 13,6 EP). Gesamt-EP: 33,6. Abschlag für vorzeitigen Bezug: maximal 10,8 %. Volle EM-Rente: 33,6 x 42,52 x 0,892 (Abschlag) = ca. 1.275 Euro/Monat brutto.
Bei teilweiser Erwerbsminderung (3-6 Stunden arbeitsfähig) halbiert sich der Rentenartfaktor auf 0,5 statt 1,0. Gleiche EP wie oben: 33,6 x 42,52 x 0,5 x 0,892 = ca. 637 Euro/Monat. Zusätzlich darf die teilweise EM-Rentnerin im Rahmen der individuellen Hinzuverdienstgrenze arbeiten.
| Gesamt-EP (inkl. Zurechnungszeit) | Volle EM-Rente (vor Abschlag) | Volle EM-Rente (nach max. 10,8 % Abschlag) |
|---|---|---|
| 20 EP | 850 Euro | 758 Euro |
| 30 EP | 1.276 Euro | 1.138 Euro |
| 40 EP | 1.701 Euro | 1.517 Euro |
Die EM-Rente wird zunächst für maximal drei Jahre befristet. Vor Ablauf überprüft die DRV den Gesundheitszustand erneut. Nach insgesamt neun Jahren Bezug wird die Rente in der Regel unbefristet gewährt. Die Erwerbsminderungsrente endet automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze und wird in eine Altersrente umgewandelt, die in der Regel mindestens gleich hoch ist.
Die Erwerbsminderungsrente endet automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze und wird in eine Altersrente umgewandelt. Die Altersrente ist in der Regel mindestens so hoch wie die vorherige EM-Rente (Besitzstandsschutz). Für EM-Rentner gelten besondere Zurechnungszeiten, die die Altersrente zusätzlich erhöhen. Seit der Reform 2019 wird die Zurechnungszeit schrittweise bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre) verlängert, was besonders junge EM-Rentner begünstigt.
Individuell berechnet: Entgeltpunkte x Rentenwert (42,52 Euro, Stand 1. Juli 2026) x Rentenartfaktor. Durchschnitt: ca. 950 Euro brutto (volle EM-Rente).
Volle EM-Rente: unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig (Faktor 1,0). Teilweise: 3-6 Stunden (Faktor 0,5 = halbe Rente).
5 Jahre Wartezeit, 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren, ärztlich festgestellte Erwerbsminderung.
Fiktive Verlängerung der Versicherungszeit bis zum Regelaltersrentenalter. Erhöht die Rente deutlich bei jungen EM-Rentnern.
0,3 % pro Monat vor dem 65. Lebensjahr, maximal 10,8 % (36 Monate).
Ja. 2026: 84 % der Rente steuerpflichtig. Steuerfreier Rentenfreibetrag wird bei Rentenbeginn festgeschrieben.
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