📋 Brutto UND Netto Preis

Eine gute Planung trennt feste Daten von Schätzungen; dieser Rechner hilft bei genau dieser Einordnung. Ein Umsatzsteuer-Rechner trennt Entgelt, Umsatzsteuer und Bruttobetrag für Lieferungen und sonstige Leistungen. Maßgeblich sind vor allem § 1 UStG für steuerbare Umsätze, § 3 UStG für die Abgrenzung von Lieferungen und Leistungen sowie § 12 UStG für die Steuersätze. In Deutschland beträgt der Regelsteuersatz 19 %, während für bestimmte Umsätze ein ermäßigter Satz von 7 % gilt. Ob ein Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar ist, hängt jedoch nicht allein vom Prozentsatz ab.

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So funktioniert der Brutto UND Netto Preis

So nutzen Sie den Umsatzsteuer-Rechner in vier Schritten:

Geben Sie folgende Werte in die Eingabe­felder ein: 1. Netto-Betrag (€) 2. USt-Satz

Klicken Sie anschließend auf "Berechnen". Das Ergebnis wird umgehend angezeigt; eine Datenübertragung an unsere Server findet nicht statt. Variieren Sie einzelne Werte, um verschiedene Szenarien direkt zu vergleichen — der Rechner aktualisiert das Ergebnis bei jedem Klick.

Methodik & Formel

Szenarioplanung arbeitet mit mehreren möglichen Entwicklungen statt mit einer einzigen Prognose. Der Umsatzsteuer-Rechner unterstützt diesen Ansatz, indem Sie unterschiedliche Eingaben für vat testen können, während die unverändert bleibt. So entstehen vergleichbare Ergebnisse für konservative, mittlere oder optimistische Annahmen. Die Methode eignet sich besonders, wenn Entscheidungen vorbereitet werden, deren tatsächliche Rahmenbedingungen erst später feststehen. Prüfen Sie ergänzend, ob Eingaben, Zeitraum, Quelle und Rechtsstand zu Ihrem Fall passen. Die Berechnung folgt der Formel: Brutto = Netto · (1 + USt-Satz).

Formel: Brutto = Netto · (1 + USt-Satz).

Praktisches Rechenbeispiel

Typische Fallstudie: Ehepaar Lorenz in Würzburg möchte die monatliche Belastung eines Bauspardarlehens abschätzen. Die Bausparsumme beträgt 120.000 Euro, das angesparte Guthaben 46.000 Euro, der Darlehensanspruch 74.000 Euro. Eingetragen werden 2,1 Prozent Darlehenszins und 6 Promille Tilgungsbeitrag auf die Bausparsumme. Der Rechner zeigt eine Monatsrate von rund 720 Euro und eine voraussichtliche Rückzahlungsdauer von knapp neun Jahren. Das Paar erkennt, dass die Rate höher sein kann als bei einem klassischen Annuitätendarlehen, obwohl der Zinssatz niedriger wirkt. Die Eingaben, Annahmen und das Ergebnis werden getrennt festgehalten, damit spätere Varianten nachvollziehbar vergleichbar bleiben.

Konkrete Eingaben: Netto-Betrag: 1.000 €, USt-Satz: 19 . Mit diesen Eingaben liefert der Umsatzsteuer-Rechner ein Ergebnis, das Sie sofort sehen, sobald Sie auf "Berechnen" klicken.

Tipps und Hinweise

• Nutzen Sie realistische Werte: Mittelwerte aus offiziellen Statistiken (DESTATIS, Bundesbank, Statistik Austria) liefern bessere Anhaltspunkte als Schätzungen.

• Vergleichen Sie verschiedene Szenarien, indem Sie einzelne Eingabewerte gezielt verändern — so erkennen Sie, welche Größe das Ergebnis am stärksten beeinflusst.

• Bei wesentlichen Lebensentscheidungen empfiehlt sich die Konsultation einer Fachexpertin oder eines Fachexperten — der Rechner ist als Vor­bereitung, nicht als Ersatz für Beratung gedacht.

Methodischer Hinweis

„Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) lohnt sich nur, wenn Ihre Kunden überwiegend Privatpersonen sind. Bei B2B-Geschäften ist der Vorsteuerabzug meist vorteilhafter, selbst wenn der Umsatz unter der Grenze von 22.000 € liegt." — Betreiberhinweis

Anleitung in 4 Schritten

  1. Geben Sie die geforderten Werte in die Eingabefelder oben ein.
  2. Prüfen Sie Ihre Eingaben auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  3. Klicken Sie auf „Berechnen" — das Ergebnis erscheint sofort, ohne Datenübertragung.
  4. Vergleichen Sie verschiedene Szenarien durch Anpassung einzelner Werte.
AM

Quellenbasiert von Mustafa Bilgic

Betreiber

Mustafa Bilgic betreibt RechnerKalkulator.de als individueller Anbieter. Die Rechner werden anhand öffentlich zugänglicher Quellen dokumentiert und dienen rein informativen Zwecken.

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-28 · Verantwortlich für: steuern, gehalt

Häufig gestellte Fragen

Steuerbescheide berücksichtigen individuelle Faktoren wie Verlustvorträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge, die in einem standardisierten Online-Rechner nicht vollständig abgebildet werden können. Nutzen Sie den Rechner als Orientierung, nicht als Ersatz.
Der Rechner ist mit allen modernen Browsern kompatibel (Chrome, Firefox, Safari, Edge). JavaScript muss aktiviert sein. Die Berechnung läuft vollständig clientseitig — auch bei langsamer Internetverbindung ist die Nutzung uneingeschränkt möglich.
Ja, der Umsatzsteuer-Rechner ist vollständig responsiv und für die Nutzung auf Smartphones und Tablets optimiert. Die Eingabefelder sind für Touchbedienung angepasst und das Ergebnis wird übersichtlich dargestellt.
Aktuell bieten wir keine native App an. Die Webseite ist jedoch vollständig responsiv und als Progressive Web App (PWA) nutzbar — Sie können sie über den Browser auf Ihrem Homescreen ablegen und wie eine App verwenden.
Die Formeln basieren auf veröffentlichten Berechnungsstandards: Steuerformeln nach EStG/UStG, Zinsformeln nach finanzmathematischen Standards (Annuitätenmethode, Zinseszinsformel), Gesundheitswerte nach WHO-Klassifikation. Quellen sind jeweils auf der Seite dokumentiert.
Professionelle Software (z. B. DATEV, Lexware) berücksichtigt individuelle Parameter wie Freibeträge, Verlustvorträge und vertragliche Klauseln. Ein Online-Rechner liefert eine schnelle Orientierung auf Basis standardisierter Formeln — ideal als Ersteinschätzung vor dem Beratungsgespräch.
Nein. Sämtliche Berechnungen führen wir ausschließlich lokal in Ihrem Browser durch. Eingegebene Werte werden nicht an unsere Server gesendet, nicht protokolliert und nicht an Dritte weitergegeben — eine Anforderung gemäß Art. 25 DSGVO (Privacy by Design).
Ja. Bei steuerlichen oder gesetzlichen Parameter­änderungen aktualisieren wir die Berechnung in der Regel innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch zum Inkrafttreten der Änderung. Das Datum der letzten fachlichen Prüfung finden Sie am Ende dieser Seite.