Solidaritätszuschlag
Rechtsgrundlage: SolzG
Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Einkommensteuer.
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5 % der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Seit 2021 entfällt er für rund 90 % der Steuerzahler. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer 19.950 € (Grundtarif) übersteigt; zwischen 19.950 € und 33.912 € gilt eine Milderungszone.