Einkommensteuer
Rechtsgrundlage: EStG § 32a
Direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen.
Die Einkommensteuer ist eine progressive Steuer, die auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Der Tarif (§ 32a EStG) gliedert sich 2025 in fünf Zonen: Grundfreibetrag (0 %), zwei Progressionszonen (14 % – 42 %), Spitzensteuersatz (42 % ab 68.480 €) und Reichensteuer (45 % ab 277.826 €).