Grundfreibetrag

Rechtsgrundlage: EStG § 32a

Steuerfreies Existenzminimum.

Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der steuerfrei bleibt (existenzminimum). Für 2025 beträgt er 12.096 € pro Person (Alleinveranlagung) bzw. 24.192 € bei Zusammen­veranlagung. Erst auf Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags wird Einkommensteuer erhoben (§ 32a EStG).