Annuität

Rechtsgrundlage: § 488 BGB

Konstante regelmäßige Zahlung aus Tilgung und Zins.

Eine Annuität ist eine über die gesamte Laufzeit gleichbleibende Zahlung, die sich aus einem Tilgungs- und einem Zins­anteil zusammensetzt. Anfangs überwiegt der Zinsanteil, mit fortschreitender Tilgung wächst der Tilgungsanteil. Die Berechnung folgt der Annuitäten­formel A = K · (i · (1+i)^n) / ((1+i)^n − 1), wobei K die Darlehenssumme, i der periodische Zinssatz und n die Anzahl der Perioden ist.