Direktantwort: Das Jahr 2026 hat je nach Bundesland 252 bis 254 Arbeitstage (Montag bis Freitag, abzueglich gesetzlicher Feiertage). Die wenigsten Arbeitstage haben Baden-Wuerttemberg und Bayern mit 252, die meisten haben acht Bundeslaender mit 254. Fuer die Pendlerpauschale in der Steuererklaerung werden davon noch Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen; das Finanzamt akzeptiert pauschal 230 Tage.
| Bundesland | Arbeitstage | Feiertage (Werktag) | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Baden-Wuerttemberg | 252 | 9 | Drei Koenige (Di), Fronleichnam (Do) |
| Bayern | 252 | 9 | Drei Koenige (Di), Fronleichnam (Do) |
| Berlin | 254 | 7 | Frauentag faellt auf Sonntag |
| Brandenburg | 254 | 7 | Reformationstag faellt auf Samstag |
| Bremen | 254 | 7 | Reformationstag faellt auf Samstag |
| Hamburg | 254 | 7 | Reformationstag faellt auf Samstag |
| Hessen | 253 | 8 | Fronleichnam (Do) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 254 | 7 | Frauentag So, Reformationstag Sa |
| Niedersachsen | 254 | 7 | Reformationstag faellt auf Samstag |
| Nordrhein-Westfalen | 253 | 8 | Fronleichnam (Do) |
| Rheinland-Pfalz | 253 | 8 | Fronleichnam (Do) |
| Saarland | 253 | 8 | Fronleichnam (Do) |
| Sachsen | 253 | 8 | Buss- und Bettag (Mi) |
| Sachsen-Anhalt | 253 | 8 | Drei Koenige (Di) |
| Schleswig-Holstein | 254 | 7 | Reformationstag faellt auf Samstag |
| Thueringen | 254 | 7 | Weltkindertag So, Reformationstag Sa |
| Feiertag | Datum | Wochentag | Arbeitstag? |
|---|---|---|---|
| Neujahr | 1. Januar | Donnerstag | Ja, faellt weg |
| Karfreitag | 3. April | Freitag | Ja, faellt weg |
| Ostermontag | 6. April | Montag | Ja, faellt weg |
| Tag der Arbeit | 1. Mai | Freitag | Ja, faellt weg |
| Christi Himmelfahrt | 14. Mai | Donnerstag | Ja, faellt weg |
| Pfingstmontag | 25. Mai | Montag | Ja, faellt weg |
| Tag der Dt. Einheit | 3. Oktober | Samstag | Nein (Wochenende) |
| 1. Weihnachtstag | 25. Dezember | Freitag | Ja, faellt weg |
| 2. Weihnachtstag | 26. Dezember | Samstag | Nein (Wochenende) |
Insgesamt fallen 2026 nur 7 bundesweite Feiertage auf Werktage. Der Tag der Deutschen Einheit und der 2. Weihnachtstag liegen auf Samstagen, was fuer Arbeitnehmer unguenstig ist, da kein zusaetzlicher freier Werktag entsteht.
Einige Landesfeiertage fallen 2026 auf Wochenenden und kosten daher keine Arbeitstage. Das betrifft den Reformationstag (31. Oktober, Samstag), der in neun Bundeslaendern gilt, aber dieses Jahr auf einen Samstag faellt. Ebenso Allerheiligen (1. November, Sonntag) in fuenf Bundeslaendern und Mariae Himmelfahrt (15. August, Samstag) in Bayern und im Saarland. Der Internationale Frauentag (8. Maerz, Sonntag) in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Weltkindertag (20. September, Sonntag) in Thueringen liegen ebenfalls auf Wochenenden. Arbeitnehmer in diesen Bundeslaendern profitieren 2026 weniger von ihren Landesfeiertagen als in anderen Jahren.
Die beiden Feiertage, die 2026 tatsaechlich Arbeitstage kosten und nur in bestimmten Laendern gelten, sind Heilige Drei Koenige (6. Januar, Dienstag) in Baden-Wuerttemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt sowie Fronleichnam (4. Juni, Donnerstag) in Baden-Wuerttemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Sachsen hat mit dem Buss- und Bettag (18. November, Mittwoch) ebenfalls einen zusaetzlichen Werktags-Feiertag.
2026 bietet attraktive Brueckentagsmoeglichkeiten:
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) ist der haeufigste Grund, warum Arbeitnehmer ihre Arbeitstage genau kennen muessen. Fuer jeden Arbeitstag, an dem tatsaechlich der Weg zur Arbeit zurueckgelegt wird, koennen 0,30 Euro pro Kilometer fuer die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten angesetzt werden. Massgeblich ist die einfache Entfernung, nicht der Hin- und Rueckweg. Bei 30 Kilometern einfacher Entfernung und 220 tatsaechlichen Arbeitstagen ergibt sich: (20 km x 0,30 Euro + 10 km x 0,38 Euro) x 220 Tage = (6,00 + 3,80) x 220 = 2.156 Euro Werbungskosten.
Liegt die Pendlerpauschale ueber der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (2026), lohnt sich die genaue Angabe der Arbeitstage in der Steuererklaerung. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bringt das Beispiel oben eine Steuerersparnis von 2.156 x 35 % = rund 755 Euro, waehrend die Werbungskostenpauschale nur 1.230 x 35 % = 431 Euro bringt. Die Differenz von 324 Euro ist bares Geld, das viele Arbeitnehmer verschenken, weil sie ihre Arbeitstage nicht angeben.
Fuer Schichtarbeiter, die auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten, zaehlen die tatsaechlich gearbeiteten Tage, nicht die Standardarbeitstage des Bundeslandes. Ein Krankenpfleger im Drei-Schicht-System kann deutlich mehr als 254 Arbeitstage haben, wenn er regelmaessig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen arbeitet. Umgekehrt haben Lehrer durch die Schulferien weniger Pendeltage als Bueroangestellte, auch wenn sie an Ferientagen in der Schule arbeiten (etwa fuer Konferenzen oder Vorbereitung). Entscheidend ist immer: Wie oft wurde der Weg zur Arbeitsstaette tatsaechlich zurueckgelegt? Die Dokumentation ueber einen repraesentativen Zeitraum (z. B. drei Monate) ist empfehlenswert.
Fuer die Pendlerpauschale in der Steuererklaerung muessen von den Gesamtarbeitstagen noch Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen werden. Die Faustformel: Arbeitstage des Bundeslandes minus 30 Urlaubstage minus geschaetzte Krankheitstage minus Fortbildungstage minus Homeoffice-Tage ergibt die Arbeitstage fuer die Pendlerpauschale. Das Finanzamt akzeptiert bei einer 5-Tage-Woche in der Regel pauschal 230 Tage ohne naeheren Nachweis.
252 bis 254 je nach Bundesland. Die wenigsten haben BW und BY (252), die meisten haben BE, BB, HB, HH, MV, NI, SH und TH (254).
Fuer die Pendlerpauschale: 0,30 Euro je km fuer die ersten 20 km, 0,38 Euro ab dem 21. km, multipliziert mit der Zahl der Arbeitstage. Urlaubs- und Krankheitstage werden abgezogen.
Tag der Dt. Einheit (Sa 3.10.), 2. Weihnachtstag (Sa 26.12.), Frauentag (So 8.3.), Weltkindertag (So 20.9.), Reformationstag (Sa 31.10.), Allerheiligen (So 1.11.), Mariae Himmelfahrt (Sa 15.8.).
Pauschal 230 bei 5-Tage-Woche ohne Nachweis. Mehr ist moeglich mit Dokumentation (Arbeitgeberbescheinigung, Zeiterfassung).
Ja, Brueckentage sind normale Arbeitstage. Nur wenn Urlaub genommen wird, fallen sie aus der Zaehlung fuer die Pendlerpauschale.
Ja, nur die tatsaechlichen Arbeitstage zaehlen. Bei 3 Tagen pro Woche: rund 152 statt 254 Tage im Jahr.
Homeoffice-Tage werden nicht fuer die Pendlerpauschale gezaehlt. Stattdessen gilt die Homeoffice-Pauschale (6 Euro/Tag, max. 1.260 Euro/Jahr).
Verwandte Rechner: Pendlerpauschale Rechner 2026 · Homeoffice-Pauschale Rechner · Urlaubsanspruch Rechner 2026