Direktantwort: Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 2026 9 Prozent auf Bausparbeiträge (max. 470 Euro/Jahr = 42,30 Euro Zulage) und 20 Prozent auf Aktienfonds-VL (max. 400 Euro/Jahr = 80 Euro Zulage). Beide Zulagen sind kombinierbar, zusammen bis zu 122,30 Euro pro Jahr. Einkommensgrenze: 40.000 Euro (ledig) / 80.000 Euro (verheiratet) zu versteuerndes Einkommen.
| Anlageform | Max. VL/Jahr | Zulagensatz | Max. Zulage/Jahr |
|---|---|---|---|
| Bausparvertrag | 470 Euro | 9 % | 42,30 Euro |
| Aktienfonds-Sparplan | 400 Euro | 20 % | 80,00 Euro |
| Zusammen | 870 Euro | 122,30 Euro |
Seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (01.01.2024) gelten erhöhte Einkommensgrenzen: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung). Diese Grenzen gelten einheitlich für beide Anlageformen. Zuvor lagen die Grenzen bei 17.900/35.800 Euro (Bauspar) bzw. 20.000/40.000 Euro (Aktienfonds).
Lediger Arbeitnehmer, zvE 30.000 Euro, zahlt monatlich 39 Euro in einen Bausparvertrag (468 Euro/Jahr) und 33 Euro in einen Aktienfonds (396 Euro/Jahr).
Vermögenswirksame Leistungen unterliegen einer Sperrfrist von sieben Jahren (sechs Jahre Einzahlung plus ein Ruhejahr). Während dieser Zeit darf über das angesparte Guthaben nicht verfügt werden, sonst verfällt die Sparzulage. Ausnahmen gelten bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Sparers.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden (Anlage VL). Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenze und weist die Zulage dem VL-Konto zu. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist.
9 % auf max. 470 Euro VL in Bausparvertrag (= 42,30 Euro) und 20 % auf max. 400 Euro VL in Aktienfonds (= 80 Euro). Zusammen max. 122,30 Euro pro Jahr.
Arbeitnehmer, Beamte und Azubis mit zvE bis 40.000 Euro (ledig) bzw. 80.000 Euro (verheiratet). Seit 2024 einheitlich für beide Anlageformen.
Über die Einkommensteuererklärung, Anlage VL. Auszahlung nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist.
7 Jahre: 6 Jahre Einzahlung + 1 Ruhejahr. Vorzeitige Verfügung = Verlust der Zulage.
Ja. Bausparvertrag und Aktienfonds können parallel bespart werden. Getrennte Höchstbeträge.
Je nach Arbeits-/Tarifvertrag. Typisch 6,65-40 Euro/Monat. Eigenaufstockung bis zum Maximum möglich.
Verwandte Rechner: bAV Entgeltumwandlung Rechner 2026 | Riester-Zulage Rechner 2026 | Bausparvertrag-Rechner 2026