bAV Entgeltumwandlung Rechner 2026 – Eigenaufwand und Förderung berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-07

Der bAV Entgeltumwandlung Rechner zeigt, wie viel eine betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung Sie netto wirklich kostet. Bei der Entgeltumwandlung wandeln Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge um. Weil dieser Betrag steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, ist Ihr Eigenaufwand deutlich niedriger als der eingezahlte Beitrag. Hinzu kommt seit 2022 der verpflichtende 15-%-Arbeitgeberzuschuss. Dieser bAV Rechner 2026 berechnet Ihren tatsächlichen Nettoaufwand und den Gesamtbeitrag, der für Ihre Rente angespart wird.

Kurz erklärt: Wer 200 € monatlich per Entgeltumwandlung in die bAV einzahlt, spart Steuern und Sozialabgaben. Bei rund 30 % Grenzsteuersatz und 20,5 % Sozialabgaben sinkt der Eigenaufwand auf etwa 99 € netto. Zusätzlich legt der Arbeitgeber pflichtgemäß 15 % auf den sozialabgabenfreien Teil drauf – aus 200 € werden so rund 230 € Gesamtbeitrag bei nur 99 € echtem Aufwand.

bAV Entgeltumwandlung Rechner 2026

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, den der Arbeitgeber stattdessen in einen Vorsorgevertrag (Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) einzahlt. Da der umgewandelte Betrag vom Bruttogehalt abgeht, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Sozialabgabenlast. Der Beitrag bleibt 2026 bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei – das ist der zentrale Hebel der staatlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG.

Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Der Arbeitgeber muss die Umwandlung ermöglichen, sofern Sie mindestens den Mindestbetrag (1/160 der Bezugsgröße) einbringen.

Förderrahmen 2026: Wie viel bleibt steuer- und abgabenfrei?

Der steuer- und sozialabgabenfreie Rahmen richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung. Für 2026 liegt die BBG-RV bei 101.400 € jährlich. Daraus ergeben sich zwei Grenzen:

Förderung 2026GrenzeJahrMonat
steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG)8 % der BBG-RV8.112 €676 €
sozialabgabenfrei4 % der BBG-RV4.056 €338 €

Das bedeutet: Beiträge bis 676 € monatlich sind steuerfrei, aber nur bis 338 € auch sozialabgabenfrei. Auf den Teil zwischen 338 € und 676 € sparen Sie Steuern, müssen aber Sozialabgaben zahlen. Der Rechner berücksichtigt diese gestaffelten Grenzen automatisch.

Der verpflichtende 15-%-Arbeitgeberzuschuss

Seit 2019 für neue und seit 2022 für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen gilt: Der Arbeitgeber muss 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Da der Arbeitgeber auf den sozialabgabenfreien Teil tatsächlich Beiträge einspart, fließt dieser Zuschuss in der Praxis fast immer.

Aus 200 € Entgeltumwandlung werden so 230 € Gesamtbeitrag in Ihren Vorsorgevertrag – ein Renditebooster, der die betriebliche Altersvorsorge besonders attraktiv macht. Manche Arbeitgeber zahlen sogar mehr als die gesetzlichen 15 %; das lohnt sich für Sie zusätzlich.

Was bleibt in der Rentenphase? Steuer und Krankenkasse

Die betriebliche Altersvorsorge ist nachgelagert besteuert: In der Ansparphase sparen Sie Steuern und Abgaben, in der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig und unterliegt grundsätzlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Seit 2020 gibt es jedoch einen Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (2026: 187,25 € monatlich), bis zu dem Betriebsrenten beitragsfrei bleiben.

Trotz der späteren Besteuerung lohnt sich die Entgeltumwandlung für die meisten Beschäftigten, weil der Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ist als im Erwerbsleben, der Arbeitgeberzuschuss die Rendite erhöht und der Zinseszinseffekt über viele Jahre wirkt. Wer früh anfängt und den Förderrahmen ausschöpft, baut so eine spürbare Zusatzrente auf.

Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung hat klare Stärken, aber auch Punkte, die Sie beachten sollten:

Unterm Strich überwiegen die Vorteile besonders dann, wenn der Arbeitgeber großzügig bezuschusst und Sie viele Jahre bis zur Rente haben. Der Rechner macht den echten Nettoaufwand transparent.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Die Entgeltumwandlung kann über fünf Durchführungswege erfolgen, die sich in Funktionsweise und Garantien unterscheiden. Am häufigsten sind die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds – diese drei werden steuerlich nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert und sind in diesem Rechner abgebildet. Daneben gibt es die Direktzusage und die Unterstützungskasse, bei denen der Arbeitgeber die Versorgung intern organisiert; sie kommen vor allem bei höheren Beiträgen und in größeren Unternehmen zum Einsatz.

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag zugunsten des Arbeitnehmers ab. Sie ist unkompliziert, gut übertragbar bei einem Jobwechsel und für die meisten Beschäftigten der Standardweg. Pensionskassen und Pensionsfonds funktionieren ähnlich, unterscheiden sich aber in der Kapitalanlage – Pensionsfonds dürfen renditeorientierter, aber schwankungsanfälliger investieren. Welcher Weg angeboten wird, bestimmt in der Regel der Arbeitgeber.

Ein wichtiger Schutzmechanismus ist die gesetzliche Unverfallbarkeit: Bei Entgeltumwandlung sind Ihre Anwartschaften sofort unverfallbar, das heißt, sie bleiben Ihnen auch bei einem frühen Jobwechsel erhalten. Zudem sichert der Pensions-Sicherungs-Verein bestimmte Zusagen gegen die Insolvenz des Arbeitgebers ab. Beim Wechsel des Arbeitgebers können Sie den Vertrag privat fortführen, beitragsfrei stellen oder das Kapital übertragen. Prüfen Sie vor Abschluss die Konditionen, die Kostenstruktur und die garantierte Verzinsung – der Rechner zeigt Ihnen den Nettoaufwand, den Sie mit verschiedenen Beiträgen kalkulieren können.

Häufige Fragen (FAQ)

Was kostet die Entgeltumwandlung netto?

Der Nettoaufwand liegt deutlich unter dem eingezahlten Beitrag, weil Sie Steuern und Sozialabgaben sparen. Bei 200 € Umwandlung, rund 30 % Grenzsteuersatz und 20,5 % Sozialabgaben kostet die bAV netto nur etwa 99 €. Zusätzlich legt der Arbeitgeber 15 % auf den sozialabgabenfreien Teil drauf.

Wie hoch ist der Förderrahmen 2026?

2026 sind Beiträge zur bAV bis 8 % der BBG-RV (8.112 € jährlich, 676 € monatlich) steuerfrei und bis 4 % (4.056 € jährlich, 338 € monatlich) auch sozialabgabenfrei. Auf den Teil zwischen 338 € und 676 € sparen Sie nur Steuern, aber keine Sozialabgaben.

Muss der Arbeitgeber etwas dazuzahlen?

Ja. Seit 2022 gilt für alle Entgeltumwandlungen der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Auf den sozialabgabenfreien Teil fällt dieser Zuschuss in der Praxis fast immer an. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.

Wird die Betriebsrente im Alter besteuert?

Ja. Die betriebliche Altersvorsorge wird nachgelagert besteuert: In der Ansparphase sparen Sie Steuern und Abgaben, in der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig und kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Es gibt jedoch einen GKV-Freibetrag (2026: 187,25 € monatlich).

Senkt die Entgeltumwandlung meine gesetzliche Rente?

Geringfügig ja. Weil der umgewandelte Betrag nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einfließt, zahlen Sie auf diesen Teil keine Rentenbeiträge, sodass Ihre spätere gesetzliche Rente leicht niedriger ausfällt. Dieser Effekt wird durch Förderung und Arbeitgeberzuschuss meist deutlich überkompensiert.

Habe ich einen Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Ja. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat nach § 1a BetrAVG einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Der Arbeitgeber muss die Umwandlung ermöglichen, kann aber den Durchführungsweg (z. B. Direktversicherung) bestimmen.

Was passiert bei einem Jobwechsel mit der bAV?

Ihre bereits angesparten Anwartschaften bleiben erhalten. Sie können den Vertrag privat weiterführen, beitragsfrei stellen oder – je nach Durchführungsweg – auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Bei Direktversicherungen ist eine Übertragung über das Portabilitätsabkommen oft unkompliziert möglich.

Lohnt sich die bAV trotz Beiträgen im Alter?

Für die meisten Beschäftigten ja. Der Steuersatz ist im Ruhestand häufig niedriger als im Erwerbsleben, der Arbeitgeberzuschuss erhöht die Rendite und der Zinseszinseffekt wirkt über viele Jahre. Besonders attraktiv ist die bAV bei großzügiger Arbeitgeberbezuschussung und langem Anlagehorizont.