Der Riester Zulage Rechner 2026 berechnet Ihre gesamte staatliche Förderung aus Grundzulage und Kinderzulage und zeigt Ihnen, wie viel Eigenbeitrag Sie einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Grundzulage beträgt 175 €, die Kinderzulage 185 € oder 300 € je Kind. Mit diesem Riester Förderung berechnen-Werkzeug ermitteln Sie Ihre Gesamtzulage, den Mindesteigenbeitrag von 4 % und Ihre persönliche Förderquote – damit Sie keine staatliche Förderung verschenken.
Die Riester Grundzulage von 175 Euro erhält jeder unmittelbar förderberechtigte Sparer pro Jahr. Hinzu kommt die Riester Kinderzulage: 185 € für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 € für jedes ab 2008 geborene Kind. Die Kinderzulage wird gezahlt, solange für das Kind Kindergeld bezogen wird, und in der Regel dem Vertrag der Mutter zugeordnet. Die Summe aus Grund- und Kinderzulage ist die gesamte staatliche Förderung, die der Rechner zuerst ermittelt.
Die Formeln des Rechners lauten:
Gesamt-Zulage = 175 € + 185 € × Kinder (vor 2008) + 300 € × Kinder (ab 2008)
Mindesteigenbeitrag = 4 % × Brutto − Zulagen (mindestens 60 €)
Eine Mutter hat ein rentenversicherungspflichtiges Vorjahres-Brutto von 40.000 € und zwei nach 2008 geborene Kinder. Sie möchte wissen, wie viel Riester-Zulage sie bekommt und welchen Eigenbeitrag sie für die volle Förderung leisten muss.
| Position | Wert |
|---|---|
| Grundzulage | 175 € |
| Kinderzulage (2 × 300 €) | 600 € |
| Gesamt-Zulage pro Jahr | 775 € |
| 4 % von 40.000 € | 1.600 € |
| − Zulagen | − 775 € |
| Erforderlicher Mindesteigenbeitrag | 825 € |
| Gesamtsparleistung (Eigenbeitrag + Zulagen) | 1.600 € |
| Förderquote | 48,4 % |
Die Mutter zahlt 825 € selbst ein und erhält 775 € vom Staat – fast die Hälfte der Sparleistung kommt also als Förderung. Der Rechner oben ermittelt diese Werte für Ihr Einkommen und Ihre Kinderzahl.
Die Riester Kinderzulage von 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder ist der stärkste Förderhebel des Riester-Systems. Da jede Zulage den erforderlichen Eigenbeitrag senkt (4 % Brutto minus Zulagen), profitieren kinderreiche Familien überproportional. Die folgende Tabelle zeigt Gesamt-Zulage und Mindesteigenbeitrag für ein Brutto von 40.000 € je nach Kinderzahl (alle Kinder ab 2008).
| Kinder (ab 2008) | Gesamt-Zulage | Mindesteigenbeitrag (4 % − Zulage) | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 0 | 175 € | 1.425 € | 10,9 % |
| 1 | 475 € | 1.125 € | 29,7 % |
| 2 | 775 € | 825 € | 48,4 % |
| 3 | 1.075 € | 525 € | 67,2 % |
| 4 | 1.375 € | 225 € | 85,9 % |
Bei vier Kindern genügt schon ein Eigenbeitrag von 225 €, um 1.375 € Zulage zu erhalten – eine Förderquote von fast 86 %. Spätestens hier zeigt sich, warum Riester für Familien mit Kindern besonders attraktiv ist.
Der Riester Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 2.100 € im Jahr, abzüglich der Zulagen. Wer diesen Betrag einzahlt, erhält die volle Zulage. Es gibt allerdings einen Sockelbetrag von 60 € pro Jahr: Auch wenn die rechnerische Differenz aus 4 % minus Zulagen geringer oder negativ wäre, müssen mindestens 60 € eigene Beiträge fließen, um die volle Förderung zu sichern. Das betrifft vor allem Geringverdiener und Familien mit vielen Kindern, bei denen die Zulagen die 4 %-Grenze bereits übersteigen.
Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag ein, kürzt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Zulagen anteilig. Das Verhältnis von tatsächlichem zu erforderlichem Eigenbeitrag bestimmt, welcher Anteil der vollen Zulage gewährt wird. Zahlen Sie etwa nur die Hälfte des Mindesteigenbeitrags, erhalten Sie auch nur die Hälfte der Zulagen. Um keine Förderung zu verschenken, sollten Sie daher immer mindestens den vom Rechner ermittelten Mindesteigenbeitrag leisten. Der Rechner weist Sie darauf hin, falls Ihr geplanter Eigenbeitrag zu niedrig ist.
Über die Zulagen hinaus können Riester-Sparer ihre Beiträge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug mit der Summe der Zulagen. Ist die Steuerersparnis höher, wird die Differenz zusätzlich zu den Zulagen erstattet. Ist sie niedriger oder gleich, bleibt es bei den Zulagen. Vor allem Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz profitieren häufig zusätzlich vom Sonderausgabenabzug, während bei Familien mit vielen Kindern meist die Zulagen günstiger sind.
Unmittelbar förderberechtigt sind vor allem rentenversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte, Soldaten und bestimmte weitere Personengruppen. Nicht unmittelbar berechtigt sind in der Regel Selbstständige (für sie ist die Rürup-Rente gedacht). Ehepartner eines unmittelbar Berechtigten können über einen eigenen Vertrag mittelbar gefördert werden und erhalten dann ebenfalls die Grundzulage, sofern sie einen Sockelbetrag einzahlen. Voraussetzung für alle Zulagen ist ein zertifizierter Riester-Vertrag und ein fristgerecht gestellter Zulagenantrag – am einfachsten über einen Dauerzulagenantrag, der die Beantragung automatisiert.
In der Ansparphase bleiben Zulagen und Wertzuwächse steuerfrei; dafür ist die spätere Riester-Rente in voller Höhe steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, bleibt für viele Sparer unter dem Strich ein Vorteil. Zu Rentenbeginn dürfen bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einen Schlag entnommen werden; der Rest wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Kleinstbeträge können seit einer Vereinfachung vollständig als Einmalbetrag abgefunden werden. Wer den Vertrag vorzeitig kündigt oder das Kapital nicht zweckgebunden verwendet (schädliche Verwendung), muss allerdings die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – die Förderung ist also an die Zweckbindung der Altersvorsorge geknüpft.
Eine wichtige Variante ist der Wohn-Riester (Eigenheimrente). Dabei wird die staatliche Förderung genutzt, um selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren oder zu entschulden. Das geförderte Kapital fließt in die Tilgung eines Immobiliendarlehens, und die Förderung wird auf einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst, das im Ruhestand nachgelagert besteuert wird. Wohn-Riester eignet sich besonders für Familien mit Kindern, die ohnehin Wohneigentum anstreben, weil die Kinderzulagen direkt in die schnellere Entschuldung der eigenen Immobilie fließen. Die im Rechner ermittelten Zulagen gelten auch für den Wohn-Riester; lediglich die Verwendung des Kapitals unterscheidet sich vom klassischen Riester-Sparvertrag.
Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr. Je Kind kommen 185 € (für vor 2008 geborene Kinder) bzw. 300 € (für ab 2008 geborene Kinder) hinzu. Eine Familie mit zwei nach 2008 geborenen Kindern erhält also 175 € + 600 € = 775 € Zulage im Jahr, sofern der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird.
Die Riester-Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr und pro Person. Beide Ehepartner können sie erhalten, wenn jeder einen eigenen, förderfähigen Vertrag bespart. Voraussetzung für die volle Zulage ist die Einzahlung des Mindesteigenbeitrags von 4 % des Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen.
Die Kinderzulage beträgt 185 € pro Jahr für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, und 300 € pro Jahr für Kinder, die ab 2008 geboren wurden. Sie wird so lange gezahlt, wie für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht, und in der Regel dem Vertrag der Mutter zugeordnet.
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens abzüglich der Zulagen, höchstens 2.100 € im Jahr. Er ist erforderlich, um die volle Zulage zu erhalten. Es gibt einen Sockelbetrag von mindestens 60 € pro Jahr, der unabhängig vom Einkommen eingezahlt werden muss.
Ja, besonders. Da die Kinderzulagen den erforderlichen Eigenbeitrag verringern, kann die Förderquote bei mehreren Kindern sehr hoch ausfallen. Familien mit mehreren nach 2008 geborenen Kindern erhalten oft schon für einen geringen Eigenbeitrag die volle staatliche Förderung – die Förderquote kann 50 % und mehr betragen.
Ja. Eigenbeiträge plus Zulagen sind bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben abziehbar. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulagen. Ist sie höher, wird die Differenz zusätzlich erstattet; andernfalls bleibt es bei den Zulagen.
Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag ein, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Das Verhältnis von tatsächlichem zu erforderlichem Eigenbeitrag bestimmt, welcher Anteil der vollen Zulage gewährt wird. Um keine Förderung zu verschenken, sollten Sie immer mindestens den im Rechner ermittelten Mindesteigenbeitrag einzahlen.