Direktantwort: Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 2026 9 Prozent auf Bausparbeiträge (max. 470 Euro/Jahr = 42,30 Euro Zulage) und 20 Prozent auf Aktienfonds-VL (max. 400 Euro/Jahr = 80 Euro Zulage). Beide Zulagen sind kombinierbar, zusammen bis zu 122,30 Euro pro Jahr. Einkommensgrenze: 40.000 Euro (ledig) / 80.000 Euro (verheiratet) zu versteuerndes Einkommen.
| Anlageform | Max. VL/Jahr | Zulagensatz | Max. Zulage/Jahr |
|---|---|---|---|
| Bausparvertrag | 470 Euro | 9 % | 42,30 Euro |
| Aktienfonds-Sparplan | 400 Euro | 20 % | 80,00 Euro |
| Zusammen | 870 Euro | 122,30 Euro |
Seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (01.01.2024) gelten erhöhte Einkommensgrenzen: 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung). Diese Grenzen gelten einheitlich für beide Anlageformen. Zuvor lagen die Grenzen bei 17.900/35.800 Euro (Bauspar) bzw. 20.000/40.000 Euro (Aktienfonds).
Lediger Arbeitnehmer, zvE 30.000 Euro, zahlt monatlich 39 Euro in einen Bausparvertrag (468 Euro/Jahr) und 33 Euro in einen Aktienfonds (396 Euro/Jahr).
Vermögenswirksame Leistungen unterliegen einer Sperrfrist von sieben Jahren (sechs Jahre Einzahlung plus ein Ruhejahr). Während dieser Zeit darf über das angesparte Guthaben nicht verfügt werden, sonst verfällt die Sparzulage. Ausnahmen gelten bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Sparers.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden (Anlage VL). Das Finanzamt prüft die Einkommensgrenze und weist die Zulage dem VL-Konto zu. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der Sperrfrist.
Ein lediger Arbeitnehmer mit 35.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag, also 480 Euro im Jahr. Die Zulage beträgt 9 Prozent auf maximal 470 Euro: 470 x 9 % = 42,30 Euro pro Jahr. Da sein Einkommen unter der Grenze von 40.000 Euro liegt, erhält er die volle Zulage.
Dieselbe Person zahlt stattdessen 400 Euro im Jahr in einen Aktienfonds. Die Zulage für Beteiligungssparen beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro: 400 x 20 % = 80 Euro. Das ist fast doppelt so viel wie beim Bausparvertrag. Beide Zulagen können sogar kombiniert werden: 42,30 Euro (Bauspar) + 80 Euro (Aktien) = 122,30 Euro pro Jahr, wenn jeweils in getrennte Produkte eingezahlt wird.
Ein verheirateter Arbeitnehmer hat ein zu versteuerndes Einkommen von 82.000 Euro (Zusammenveranlagung, Grenze: 80.000 Euro). Da die Grenze überschritten ist, entfällt die Arbeitnehmer-Sparzulage vollständig. Es gibt keine anteilige Kürzung. Selbst bei einer Überschreitung um nur einen Euro besteht kein Anspruch. Tipp: Durch höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben kann das zu versteuernde Einkommen unter die Grenze gedrückt werden.
| Anlageform | Zulage | Max. Einzahlung | Max. Zulage/Jahr | Einkommensgrenze (ledig/verheiratet) |
|---|---|---|---|---|
| Bausparvertrag | 9 % | 470 € | 42,30 € | 40.000 € / 80.000 € |
| Aktienfondssparplan | 20 % | 400 € | 80,00 € | 40.000 € / 80.000 € |
| Kombination (beide) | — | 870 € | 122,30 € | 40.000 € / 80.000 € |
Die Einkommensgrenzen wurden 2024 durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz von 17.900 Euro auf 40.000 Euro (ledig) bzw. von 35.800 auf 80.000 Euro (verheiratet) angehoben. Dadurch haben deutlich mehr Arbeitnehmer Anspruch.
Nicht jede VL-Anlage ist zulagefähig. Förderfähig sind: Bausparverträge (bei Bausparkassen), Aktienfonds- und Beteiligungssparpläne, Genossenschaftsanteile und Sparpläne für den Erwerb von Unternehmensanteilen. Nicht förderfähig sind: Banksparpläne, Lebensversicherungen und Tagesgeldkonten. Der Arbeitgeber zahlt die VL zusätzlich zum Gehalt oder als Entgeltumwandlung; viele Arbeitgeber zahlen zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nicht automatisch gezahlt. Sie muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden (Anlage VL). Ohne Steuererklärung verfällt der Anspruch. Die Sperrfrist beim Bausparvertrag beträgt sieben Jahre: sechs Jahre Einzahlung plus ein Ruhejahr. Wird der Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist gekündigt, muss die gesamte Zulage zurückgezahlt werden. Bei Aktienfondssparplänen gibt es keine Sperrfrist für die Auszahlung, wohl aber für die Zulage (sechs Jahre).
Es gibt keine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Viele Tarifverträge sehen jedoch einen monatlichen Zuschuss von 6,65 Euro (z. B. Einzelhandel) bis 40 Euro (z. B. Metall/Elektro) vor. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie in der Personalabteilung. Auch ohne AG-Zuschuss können Sie VL aus eigenem Gehalt einzahlen und die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Die Sparzulage wird unabhängig davon gewährt, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die VL finanziert.
Neben Bausparverträgen und Aktienfonds können auch Genossenschaftsanteile (z. B. Wohnungsgenossenschaften) als VL-Anlage genutzt werden. Sie fallen unter die Beteiligungsspar-Zulage von 20 Prozent auf maximal 400 Euro. Vorteil: Genossenschaftsanteile bieten eine relativ sichere Anlage mit regelmäßiger Dividende (oft 2-4 Prozent). Die Sperrfrist beträgt wie bei Aktienfonds sieben Jahre.
9 % auf max. 470 Euro VL in Bausparvertrag (= 42,30 Euro) und 20 % auf max. 400 Euro VL in Aktienfonds (= 80 Euro). Zusammen max. 122,30 Euro pro Jahr.
Arbeitnehmer, Beamte und Azubis mit zvE bis 40.000 Euro (ledig) bzw. 80.000 Euro (verheiratet). Seit 2024 einheitlich für beide Anlageformen.
Über die Einkommensteuererklärung, Anlage VL. Auszahlung nach Ablauf der 7-jährigen Sperrfrist.
7 Jahre: 6 Jahre Einzahlung + 1 Ruhejahr. Vorzeitige Verfügung = Verlust der Zulage.
Ja. Bausparvertrag und Aktienfonds können parallel bespart werden. Getrennte Höchstbeträge.
Je nach Arbeits-/Tarifvertrag. Typisch 6,65-40 Euro/Monat. Eigenaufstockung bis zum Maximum möglich.
Verwandte Rechner: bAV Entgeltumwandlung Rechner 2026 | Riester-Zulage Rechner 2026 | Bausparvertrag-Rechner 2026