Witwenrente Freibetrag 2026 Rechner – wie viel Einkommen angerechnet wird

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-06-01

Der Witwenrente Freibetrag 2026 Rechner zeigt Ihnen, wie viel von Ihrem eigenen Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird und wie viel Rente nach der Kürzung übrig bleibt. Der entscheidende Wert ist der Freibetrag von 1.076,86 € (bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 € bis 30.06.2026). Bis zu dieser Grenze bleibt Ihr pauschaliertes Netto-Einkommen anrechnungsfrei. Dieser Witwenrente Freibetrag 2026 Rechner zur Einkommensanrechnung bildet die pauschale Netto-Ermittlung und die 40-%-Anrechnung nach §97 SGB VI exakt ab.

Witwenrente Freibetrag 2026 Rechner

Witwenrente Freibetrag 1076 Euro: so funktioniert die Anrechnung

Die Witwenrente Einkommensanrechnung 2026 läuft in drei Schritten ab. Erstens wird aus Ihrem Brutto-Einkommen ein pauschaliertes Netto gebildet: bei Erwerbseinkommen werden rund 60 % angesetzt, bei eigenen Renten rund 86 %. Zweitens wird vom pauschalierten Netto der Freibetrag von 1.076,86 € abgezogen. Drittens werden 40 % des Betrags, der über dem Freibetrag liegt, von der Witwenrente abgezogen. Liegt das pauschalierte Netto unter dem Freibetrag, wird gar nichts angerechnet – die Witwenrente bleibt voll erhalten.

Die Formel des Rechners lautet:

Anrechnung = 40 % × (pauschaliertes Netto − Freibetrag 1.076,86 €), sofern positiv

Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?

Die Frage „wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen" lässt sich konkret beantworten: anrechnungsfrei bleibt Einkommen bis zur Höhe des Freibetrags. Da bei Erwerbseinkommen nur 60 % als pauschaliertes Netto zählen, dürfen Sie sogar ein höheres Brutto haben, bevor die Anrechnung beginnt. Bei reinem Erwerbseinkommen liegt die anrechnungsfreie Brutto-Grenze bei rund 1.795 € im Monat (denn 60 % davon = 1.077 €). Erst darüber hinaus wird die Witwenrente schrittweise gekürzt.

Anrechnung Einkommen Witwenrente berechnen – Rechenbeispiel

Eine Witwe hat ein monatliches Brutto-Erwerbseinkommen von 2.000 € und keine anspruchsberechtigten Kinder. Ihre Witwenrente beträgt vor Anrechnung 800 €.

SchrittWert
Brutto-Erwerbseinkommen2.000,00 €
Pauschaliertes Netto (× 60 %)1.200,00 €
− Freibetrag− 1.076,86 €
Übersteigender Betrag123,14 €
Anrechnung (× 40 %)49,26 €
Witwenrente vor Anrechnung800,00 €
Verbleibende Witwenrente750,74 €

Trotz eines Brutto-Einkommens von 2.000 € beträgt die Kürzung nur rund 49 € – ein Effekt der pauschalen 60-%-Netto-Bildung und des hohen Freibetrags. Der Rechner oben ermittelt diesen Wert für Ihre persönliche Konstellation.

Pauschale Abzugssätze: 60 % und 86 %

Warum 60 % bzw. 86 %? Der Gesetzgeber rechnet nicht mit dem tatsächlichen Netto, sondern mit pauschalen Abzügen, um das Verfahren zu vereinfachen. Bei Erwerbseinkommen wird ein pauschaler Abzug für Steuern und Sozialabgaben unterstellt, sodass rund 60 % als anrechenbares Netto verbleiben. Bei eigenen Renten sind die Abzüge geringer (nur Kranken- und Pflegeversicherung), daher zählen rund 86 %. Die folgende Tabelle zeigt die Wirkung für verschiedene Einkommensarten.

EinkommensartPauschalfaktorBeispiel-BruttoPauschaliertes Netto
Erwerbseinkommen (Lohn/Gehalt)~60 %2.000 €1.200 €
Selbstständiger Gewinn~60 %2.500 €1.500 €
Eigene Altersrente~86 %1.500 €1.290 €
Betriebsrente~86 %800 €688 €

Witwerrente Freibetrag 2026 – gleiche Regeln

Der Witwerrente Freibetrag 2026 ist identisch mit dem der Witwenrente. Witwer und Witwen werden bei der Einkommensanrechnung gleich behandelt: derselbe Freibetrag von 1.076,86 €, dieselben pauschalen Abzugssätze und dieselbe 40-%-Anrechnung. Die Gleichbehandlung gilt seit Langem und ist in §97 SGB VI verankert. Auch eingetragene Lebenspartner sind erfasst, wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente erfüllt sind.

Freibetrag mit Kindern erhöht sich

Für jedes Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hat oder hätte, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwerts. Bei einem Rentenwert von 40,79 € sind das rund 228,42 € je Kind. Bei zwei Kindern steigt der Freibetrag also von 1.076,86 € auf rund 1.533,70 €. Dadurch verringert sich die Anrechnung deutlich, und hinterbliebene Elternteile mit Kindern behalten mehr von ihrer Witwen- oder Witwerrente.

Welches Einkommen wird angerechnet – und welches nicht?

Angerechnet werden grundsätzlich Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit), Erwerbsersatzeinkommen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Verletztengeld) und eigene Renten (eigene Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Betriebsrenten, Renten aus berufsständischen Versorgungswerken). Nicht angerechnet werden in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünfte. Auch die Witwenrente selbst und Leistungen wie Pflegegeld bleiben außen vor. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie die Höhe der Kürzung maßgeblich bestimmt.

Sterbevierteljahr ohne Anrechnung

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Ehepartners – dem sogenannten Sterbevierteljahr – wird die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen und ohne jede Einkommensanrechnung gezahlt. Erst danach beginnt die Anrechnung des eigenen Einkommens nach den oben beschriebenen Regeln. Wer in dieser Phase die finanzielle Neuordnung plant, sollte den Rechner nutzen, um die spätere dauerhafte Rentenhöhe nach Anrechnung abzuschätzen.

Große und kleine Witwenrente

Bei der Witwenrente unterscheidet die Rentenversicherung zwischen der kleinen und der großen Witwenrente. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen und wird für maximal 24 Monate gezahlt, wenn die hinterbliebene Person jünger als die maßgebliche Altersgrenze ist und kein Kind erzieht. Die große Witwenrente beträgt 55 % (bei altem Recht 60 %) und wird unbefristet gezahlt, wenn die hinterbliebene Person die Altersgrenze erreicht hat, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. In beiden Fällen gilt der hier berechnete Freibetrag und dieselbe Einkommensanrechnung.

Anpassung des Freibetrags zum 1. Juli 2026

Da der Freibetrag an den aktuellen Rentenwert gekoppelt ist, ändert er sich mit jeder Rentenanpassung. Zum 1. Juli 2026 wird der Rentenwert turnusgemäß erhöht; entsprechend steigt auch der Freibetrag über die hier verwendeten 1.076,86 €. Der Rechner basiert auf dem Rentenwert von 40,79 € (gültig bis 30. Juni 2026). Sobald der neue Rentenwert feststeht, lässt sich der Freibetrag durch Multiplikation mit 26,4 (bzw. 5,6 je Kind) aktualisieren.

Voraussetzungen für die Witwenrente

Damit überhaupt ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente entsteht, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der verstorbene Ehepartner muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben (Beiträge oder anrechenbare Zeiten). Außerdem muss die Ehe in der Regel mindestens ein Jahr bestanden haben – diese Mindestehedauer soll sogenannte Versorgungsehen verhindern, kennt aber Ausnahmen, etwa bei einem plötzlichen Unfalltod. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sind erfasst. Wer nach dem Tod des Partners erneut heiratet, verliert den Anspruch auf die Witwenrente; als Ausgleich wird einmalig eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten gezahlt. Diese Grundvoraussetzungen sind unabhängig von der hier berechneten Einkommensanrechnung zu prüfen.

Abschläge bei vorzeitigem Bezug und Rentenartfaktor

Die Höhe der Witwenrente vor Anrechnung richtet sich nach der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte, multipliziert mit dem Rentenartfaktor. Bei der großen Witwenrente beträgt dieser Faktor nach neuem Recht 55 %, bei der kleinen Witwenrente 25 %. Wird die große Witwenrente vor Erreichen einer bestimmten Altersgrenze in Anspruch genommen, können zudem Abschläge anfallen, ähnlich wie bei der vorgezogenen Altersrente. Hat der Verstorbene bereits eine Altersrente mit Abschlägen bezogen, wirken sich diese auch auf die Hinterbliebenenrente aus. Für die Anrechnung des eigenen Einkommens, die dieser Rechner abbildet, ist die so ermittelte Brutto-Witwenrente der Ausgangswert, von dem die berechnete Kürzung abgezogen wird.

Dieser Witwenrente Freibetrag 2026 Rechner liefert eine Orientierung nach §97 SGB VI auf Basis des Rentenwerts 40,79 € (Freibetrag 1.076,86 €) und der pauschalen Abzugssätze (60 % Erwerbseinkommen, 86 % Renten). Die tatsächliche Anrechnung hängt von der genauen Einkommensart, dem Stichtag und individuellen Besonderheiten ab. Verbindliche Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung. Der Freibetrag wird zum 1. Juli 2026 angepasst.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist der Witwenrente-Freibetrag 2026?

Der Freibetrag bei der Witwenrente beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts. Bei einem Rentenwert von 40,79 € (bis 30.06.2026) ergibt das einen Freibetrag von 1.076,86 € netto im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-fache des Rentenwerts, also rund 228 €.

Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?

Sie dürfen bis zur Höhe des Freibetrags von 1.076,86 € pauschaliertem Netto anrechnungsfrei verdienen. Erst der Teil Ihres pauschalierten Netto-Einkommens, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet und mindert diese.

Wie wird Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Vom Brutto-Einkommen wird zunächst pauschal ein Netto gebildet: bei Erwerbseinkommen rund 60 %, bei eigenen Renten rund 86 %. Von diesem pauschalierten Netto wird der Freibetrag abgezogen. 40 % des übersteigenden Betrags werden von der Witwenrente abgezogen.

Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?

Angerechnet werden Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt, Gewinn), Erwerbsersatzeinkommen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld sowie eigene Renten, etwa die eigene Altersrente oder Betriebsrenten. Nicht angerechnet werden in der Regel Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalvermögen.

Gilt der Freibetrag auch für die Witwerrente?

Ja. Witwer und Witwen werden bei der Einkommensanrechnung gleich behandelt. Für die Witwerrente gelten derselbe Freibetrag von 1.076,86 € und dieselben pauschalen Abzugssätze und Anrechnungsregeln nach §97 SGB VI.

Wie hoch ist der Freibetrag mit Kindern?

Für jedes Kind, das einen Anspruch auf Waisenrente hätte, erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwerts. Bei einem Rentenwert von 40,79 € sind das rund 228,42 € je Kind zusätzlich zum Grundfreibetrag von 1.076,86 €.

Wird die Witwenrente im Sterbevierteljahr gekürzt?

Nein. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners (Sterbevierteljahr) wird die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen und ohne Einkommensanrechnung gezahlt. Die Anrechnung von eigenem Einkommen beginnt erst nach Ablauf des Sterbevierteljahres.

Ändert sich der Freibetrag zum 1. Juli 2026?

Ja. Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt. Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 steigt der Rentenwert und damit auch der Freibetrag. Der hier verwendete Wert von 1.076,86 € basiert auf dem Rentenwert von 40,79 € und gilt bis zur nächsten Anpassung.