Waisenrente Rechner 2026: Höhe berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert am · ca. 7 Minuten Lesezeit

Direktantwort: Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Rente des verstorbenen Elternteils. Hinzu kommt ein Zuschlag aus der Zurechnungszeit. Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro. Eigenes Einkommen der Waise wird seit 2015 nicht mehr angerechnet.

Vereinfachte Schätzung ohne Zurechnungszeit-Zuschlag. Die genaue Berechnung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung. Keine Rechts- oder Rentenberatung. Stand: Juli 2026.

Waisenrente berechnen

Halb- und Vollwaisenrente im Überblick

MerkmalHalbwaisenrenteVollwaisenrente
VoraussetzungEin Elternteil verstorbenBeide Elternteile verstorben
Rentenartfaktor0,1 (10 %)0,2 (20 %)
BasisRente des VerstorbenenHöhere Rente + Zuschlag aus niedrigerer
Rechtsgrundlage§ 48 SGB VI§ 48 SGB VI

Berechnung

Die monatliche Waisenrente ergibt sich vereinfacht aus: Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert. Beispiel Halbwaisenrente: 30 EP x 1,0 x 0,1 x 42,52 Euro = 127,56 Euro/Monat. Hinzu kommt ein Zuschlag aus der Zurechnungszeit, der die Rente so berechnet, als hätte der Verstorbene bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet.

Dauer des Anspruchs

Einkommensanrechnung

Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet. Waisen können neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Regelung gilt unabhängig vom Rentenbeginn und für Halb- wie Vollwaisen gleichermaßen. Zuvor wurde Einkommen über einem Freibetrag zu 40 Prozent auf die Waisenrente angerechnet.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Halbwaisenrente bei durchschnittlichem Verdienst

Der verstorbene Elternteil hat 35 Versicherungsjahre mit durchschnittlich 1,0 Entgeltpunkt pro Jahr gesammelt (= Durchschnittsverdienst), insgesamt also 35 EP. Die Halbwaisenrente beträgt: 35 EP x 1,0 (Zugangsfaktor) x 0,1 (Rentenartfaktor) x 42,52 Euro (Rentenwert) = 148,82 Euro pro Monat. Hinzu kommt der Zuschlag aus der Zurechnungszeit (entfällt hier zur Vereinfachung). Die tatsächliche Rente liegt in der Regel höher.

Beispiel 2: Vollwaisenrente

Beide Elternteile sind verstorben. Elternteil A: 40 EP, Elternteil B: 25 EP. Die Vollwaisenrente wird auf Basis des Elternteils mit den höheren Anwartschaften berechnet: 40 EP x 1,0 x 0,2 x 42,52 = 340,16 Euro. Zusätzlich wird ein Zuschlag aus den Entgeltpunkten des anderen Elternteils berechnet. Die Vollwaisenrente fällt daher deutlich höher aus als eine einzelne Halbwaisenrente.

Beispiel 3: Halbwaisenrente bei geringem Verdienst

Der verstorbene Elternteil hat 20 Jahre mit durchschnittlich 0,5 EP/Jahr gearbeitet (Teilzeit oder Niedriglohn), insgesamt 10 EP. Halbwaisenrente: 10 EP x 1,0 x 0,1 x 42,52 = 42,52 Euro/Monat. In diesem Fall ergibt sich eine sehr niedrige Rente. Der Zuschlag aus der Zurechnungszeit kann den Betrag deutlich erhöhen, da die Versicherungszeit fiktiv bis zur Regelaltersgrenze verlängert wird.

Tabelle: Halbwaisenrente nach Entgeltpunkten (2026)

EP des VerstorbenenHalbwaisenrente/MonatVollwaisenrente/Monat
15 EP63,78 €127,56 €
25 EP106,30 €212,60 €
35 EP148,82 €297,64 €
45 EP191,34 €382,68 €

Alle Werte ohne Zuschlag aus der Zurechnungszeit. Der tatsächliche Betrag liegt in der Regel höher, da die Zurechnungszeit die Versicherungszeit des Verstorbenen fiktiv verlängert.

Zurechnungszeit: Warum die tatsächliche Rente höher ist

Die Zurechnungszeit ist eine Besonderheit bei Hinterbliebenenrenten: Sie fingiert, dass der Verstorbene bis zur Regelaltersgrenze weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt hätte. Die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit werden mit dem durchschnittlichen Wert der tatsächlichen Beitragszeiten berechnet. Seit der Reform 2019 reicht die Zurechnungszeit schrittweise bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre). Dadurch kann der Zuschlag erheblich sein, insbesondere wenn der Verstorbene jung war und noch viele Jahre bis zur Regelaltersgrenze fehlten.

Antragstellung und Unterlagen

  1. Antrag: Die Waisenrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle gestellt werden.
  2. Unterlagen: Sterbeurkunde des Versicherten, Geburtsurkunde der Waise, Versicherungsnummer des Verstorbenen, Schulbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung (bei Waisen über 18), Ausweisdokument.
  3. Frist: Die Waisenrente wird rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Ein frühzeitiger Antrag vermeidet Leistungsverluste.
  4. Auszahlung: Die Rente wird monatlich auf das Konto der Waise (oder des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen) überwiesen.

Kranken- und Pflegeversicherung bei Waisenrente

Waisenrentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, sofern die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Andernfalls besteht häufig eine Familienversicherung über den überlebenden Elternteil oder eine studentische Krankenversicherung. Aus der Waisenrente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur fällig, wenn die Waise nicht anderweitig versichert ist. Bei Familienversicherung oder studentischer Versicherung sind die Beiträge in der Regel gering oder entfallen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Waisenrente 2026?

Halbwaisenrente 10 %, Vollwaisenrente 20 % der Rente des Verstorbenen plus Zuschlag aus der Zurechnungszeit. Rentenwert seit 1. Juli 2026: 42,52 Euro.

Wer hat Anspruch auf Waisenrente?

Leibliche, adoptierte Kinder sowie unter Umständen Stief-, Pflege- und Enkelkinder. Der Verstorbene muss fünf Jahre Wartezeit erfüllt haben. Zahlung bis 18, bei Ausbildung/Studium/Behinderung bis 27.

Was ist der Unterschied zwischen Halb- und Vollwaisenrente?

Halbwaise: ein Elternteil verstorben (10 %). Vollwaise: beide Elternteile verstorben (20 %), Berechnung auf Basis der höheren Rente plus Zuschlag aus der niedrigeren.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Bis 18. Bei Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Behinderung bis 27. Zwischen Ausbildungsabschnitten bis zu vier Monate Übergangszeit.

Wird eigenes Einkommen auf die Waisenrente angerechnet?

Nein, seit dem 1. Juli 2015 nicht mehr. Waisen können unbegrenzt hinzuverdienen.

Was ist die Zurechnungszeit bei der Waisenrente?

Die Zurechnungszeit verlängert die Versicherungszeit des Verstorbenen fiktiv bis zur Regelaltersgrenze. Dadurch werden zusätzliche Entgeltpunkte berechnet, die den Zuschlag und damit die Waisenrente erhöhen. Seit 2019 reicht die Zurechnungszeit schrittweise bis zum 67. Lebensjahr.

Wo beantrage ich die Waisenrente?

Bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Benötigt werden Sterbeurkunde, Geburtsurkunde der Waise und ggf. Schulbescheinigung. Die Rente wird rückwirkend für bis zu zwölf Monate vor dem Antragsmonat gezahlt.

Muss ich auf die Waisenrente Steuern zahlen?

Die Waisenrente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung wie alle gesetzlichen Renten. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab (2026: 84 Prozent). Da Waisenrenten meist niedrig sind, bleibt das zu versteuernde Einkommen oft unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, sodass keine Steuer anfällt.