RechnerKalkulator.deArbeitsrechtliche Brutto-Orientierung

Rechtsstand: 19. Juli 2026 · Berechnung nach BUrlG

Urlaubsabgeltung-Rechner 2026 bei Kündigung

Bleibt bei Ende des Arbeitsverhältnisses Resturlaub offen, kann daraus ein Geldanspruch werden. Berechnen Sie den Bruttowert aus dem maßgeblichen Verdienst der letzten 13 Wochen, Ihren regelmäßigen Arbeitstagen und der Zahl der abzugeltenden Urlaubstage. Eine frei wählbare Abzugsquote liefert zusätzlich nur eine grobe Netto-Planung.

Resturlaub in Euro berechnen

Der 13-Wochen-Verdienst muss passend zur gesetzlichen Bemessung bereinigt sein. Zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst ist nach § 11 BUrlG grundsätzlich nicht einzubeziehen. Die Nettoquote ist keine Lohnabrechnung.

Wann Resturlaub ausgezahlt werden muss

Urlaub dient der Erholung und soll grundsätzlich als freie Zeit gewährt werden. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann der gesetzliche Mindesturlaub deshalb nicht einfach gegen Geld getauscht werden. Erst wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, ordnet § 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz die Abgeltung an.

Der Beendigungsgrund ist dafür nicht entscheidend. Der Anspruch kann bei Arbeitgeberkündigung, Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, Befristungsende oder Renteneintritt entstehen. Vorrang hat aber die tatsächliche Urlaubsgewährung bis zum Ende. Eine wirksame unwiderrufliche Freistellung unter Anrechnung konkret bezeichneter Urlaubstage kann offene Tage erfüllen, wenn auch das Urlaubsentgelt gesichert ist.

Formel aus dem 13-Wochen-Zeitraum

§ 11 BUrlG stellt auf den durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen ab. Bei einer gleichmäßigen Fünf-Tage-Woche wird der anrechenbare Verdienst durch 65 Arbeitstage geteilt. Der Tageswert wird anschließend mit den offenen Urlaubstagen multipliziert. Bei vier regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche umfasst der Nenner 52 Arbeitstage.

Bei konstantem Monatsgehalt wird häufig mit drei Monatsgehältern als Näherung für 13 Wochen gerechnet: drei Monatsgehälter geteilt durch 13 und geteilt durch die Arbeitstage pro Woche. Der Rechner fragt direkt nach dem anrechenbaren Brutto der 13 Wochen. So können auch schwankende Gehälter besser abgebildet werden, sofern die Summe korrekt ermittelt wurde.

SchrittFormel
Arbeitstage im Referenzzeitraum13 × regelmäßige Arbeitstage pro Woche
Bruttowert je UrlaubstagAnrechenbarer 13-Wochen-Verdienst ÷ Arbeitstage im Referenzzeitraum
Urlaubsabgeltung bruttoTageswert × abzugeltende Resturlaubstage
Grobe Netto-PlanungBruttowert × (1 − frei gewählte Abzugsquote)

Beispiel mit 10 offenen Tagen

Ein Arbeitnehmer hat in den letzten 13 Wochen 12.000 Euro anrechenbaren Bruttoverdienst erhalten und arbeitet regelmäßig an fünf Tagen pro Woche. Der Referenzzeitraum enthält 65 Arbeitstage. Der Tageswert beträgt 184,62 Euro. Für zehn offene Urlaubstage ergibt sich eine Bruttoabgeltung von 1.846,15 Euro.

Bei einer angenommenen gesamten Abzugsquote von 35 Prozent blieben grob 1.200 Euro. Diese Nettozahl ist nur ein Budgetwert. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge hängen vom Auszahlungsmonat, weiterem Entgelt, Beitragsbemessungsgrenzen, Steuermerkmalen und der konkreten Entgeltabrechnung ab.

Welche Vergütungsbestandteile zählen?

Einzubeziehen ist grundsätzlich der Arbeitsverdienst, den die beschäftigte Person im Referenzzeitraum erhalten hat. Zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst bleibt nach dem Gesetz außen vor. Dauerhafte Verdiensterhöhungen während oder nach dem Bemessungszeitraum sind zu berücksichtigen. Kürzungen wegen Kurzarbeit, Arbeitsausfall oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis sollen den Anspruch nicht vermindern.

Bei Provisionen, Schichtzulagen, Sachbezügen oder stark schwankenden Arbeitszeiten wird die Abgrenzung anspruchsvoller. Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt worden wären, können angemessen in Geld zu berücksichtigen sein. Verwenden Sie dann nicht unbesehen drei Grundgehälter, sondern lassen Sie die Lohnbestandteile des konkreten 13-Wochen-Zeitraums prüfen.

Teilzeit, Schichtarbeit und wechselnde Arbeitstage

Bei Teilzeit entscheidet nicht die tägliche Stundenzahl, sondern die regelmäßige Zahl der Arbeitstage. Wer fünf kurze Tage arbeitet, hat im Referenzzeitraum 65 Arbeitstage; wer dieselbe Wochenstundenzahl auf drei Tage verteilt, hat 39. Bei demselben Wochenverdienst ist der Wert eines einzelnen Urlaubstags im Drei-Tage-Modell entsprechend höher, weil jeder Urlaubstag mehr Arbeitszeit abdeckt.

Bei unregelmäßigen Schichten muss ein repräsentativer Durchschnitt der tatsächlichen Arbeitstage gebildet werden. Hat sich die Verteilung im Laufe des Jahres geändert, können Urlaubsanspruch und Tageswert für verschiedene Phasen getrennt zu betrachten sein. Die Anzahl der offenen Tage können Sie zunächst mit dem Urlaubsanspruch-Rechner für Teilzeit bestimmen.

Steuer und Sozialversicherung

Urlaubsabgeltung ist anders als eine echte Abfindung keine Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust. Sie ersetzt einen erarbeiteten Vergütungsanspruch. Der Betrag ist deshalb grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn und regelmäßig auch beitragspflichtig in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Eine Fünftelregelung für die normale Urlaubsabgeltung darf nicht unterstellt werden.

Die frei wählbare Abzugsquote im Tool fasst alle Abzüge nur für eine schnelle Liquiditätsplanung zusammen. Eine hohe Sonderzahlung kann im Abrechnungsmonat einen anderen Lohnsteuerabzug auslösen, während Beitragsbemessungsgrenzen die Sozialabgaben begrenzen können. Für eine verlässlichere Zahl sollte die Personalabrechnung eine Probeabrechnung erstellen.

Folge für Arbeitslosengeld I

Nach § 157 Absatz 2 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Die Auszahlung kann also den Beginn des ALG I verschieben. Das ist von einer Ruhenszeit wegen verkürzter Kündigungsfrist und Abfindung nach § 158 sowie von einer möglichen Sperrzeit zu unterscheiden.

Eine gleichzeitige Abfindung geben Sie nicht in diesen Rechner ein. Prüfen Sie die sozialrechtlichen Folgen getrennt mit dem Abfindung-und-ALG-Ruhenszeit-Rechner und melden Sie beide Zahlungen der Agentur für Arbeit vollständig. Die Behörde legt Beginn und Ende verbindlich fest.

Verfall, Krankheit und Ausschlussfristen

Vor der Geldberechnung muss geklärt sein, wie viele Urlaubstage noch bestehen. Gesetzlicher Urlaub verfällt nicht in jedem Fall automatisch am Jahresende. Arbeitgeber müssen Beschäftigte grundsätzlich konkret auffordern, Urlaub zu nehmen, und transparent auf einen drohenden Verfall hinweisen. Für lang andauernde Arbeitsunfähigkeit gelten zusätzliche zeitliche Grenzen.

Mit der Beendigung wandelt sich der offene Anspruch in einen Geldanspruch. Arbeits- oder Tarifverträge können kurze Ausschlussfristen für seine Geltendmachung enthalten. Wer die Schlussabrechnung für falsch hält, sollte daher nicht bis zum Ende der regelmäßigen Verjährung warten, sondern Resturlaub, Freistellung und Zahlungsanspruch zeitnah schriftlich dokumentieren und prüfen lassen.

Was in die Schlussabrechnung gehört

  1. Bestätigen Sie den Jahresurlaub, übertragenen Urlaub, bereits genommene Tage und Zusatzurlaub getrennt.
  2. Prüfen Sie, ob eine Freistellung widerruflich oder unwiderruflich war und Urlaub ausdrücklich angerechnet wurde.
  3. Ermitteln Sie den anrechenbaren Verdienst der letzten 13 Wochen ohne zusätzliche Überstundenvergütung.
  4. Dokumentieren Sie die regelmäßigen Arbeitstage und Änderungen bei Teilzeit oder Schichtmodell.
  5. Trennen Sie Urlaubsabgeltung, Restlohn, Überstunden und Abfindung in Vertrag und Abrechnung.
  6. Beachten Sie Ausschlussfristen und informieren Sie die Agentur für Arbeit über die Zahlung.

Urlaubsbescheinigung beim Arbeitgeberwechsel

Endet das Arbeitsverhältnis, muss der bisherige Arbeitgeber eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen. Der neue Arbeitgeber darf damit prüfen, welcher gesetzliche Mindesturlaub bereits erfüllt wurde. Eine doppelte Inanspruchnahme desselben Jahresurlaubs soll vermieden werden. Bewahren Sie die Bescheinigung deshalb zusammen mit der Schlussabrechnung auf.

Die Bescheinigung sollte gewährte und abgegoltene Tage nachvollziehbar ausweisen. Enthält sie eine falsche Zahl, kann das nicht nur die Auszahlung, sondern auch den Urlaubsanspruch in der neuen Stelle beeinflussen. Vergleichen Sie den Stand mit Urlaubsanträgen, Zeiterfassung, Freistellungsvereinbarung und Vertrag. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen im selben Jahr ist die zeitliche Zuordnung wichtiger als eine bloße Addition der Jahresansprüche.

Brutto zuerst: Der gesetzliche Rechenansatz liefert den Wert des Urlaubsanspruchs. Die Nettoauszahlung ist eine lohnsteuer- und beitragsrechtliche Abrechnung und kann nicht mit einem einheitlichen Prozentsatz garantiert werden.

Amtliche Quellen

Häufige Fragen

Wann muss Resturlaub ausgezahlt werden?

Wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als Freizeit gewährt werden kann. Im laufenden Arbeitsverhältnis hat Erholung grundsätzlich Vorrang vor Geld.

Wie lautet die Formel?

13-Wochen-Verdienst geteilt durch 13 und durch die regelmäßigen Arbeitstage pro Woche, multipliziert mit den offenen Urlaubstagen.

Ist die Zahlung steuer- und beitragspflichtig?

Grundsätzlich ja. Sie ist Arbeitslohn und regelmäßig sozialversicherungspflichtig; die genaue Nettohöhe ergibt sich aus der Schlussabrechnung.

Ist Urlaubsabgeltung eine Abfindung?

Nein. Sie vergütet einen offenen Urlaubsanspruch. Eine echte Abfindung entschädigt den Verlust des Arbeitsplatzes und wird anders behandelt.

Beeinflusst sie Arbeitslosengeld?

Ja. Der ALG-I-Anspruch ruht nach § 157 SGB III für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Den Zeitraum bestimmt die Agentur für Arbeit.

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