Direktantwort: Die Umzugskostenpauschale betraegt 2026 964 Euro fuer die berechtigte Person und 643 Euro fuer jede weitere im Haushalt lebende Person (Ehepartner, Kinder). Eine vierkoepfige Familie kann so bis zu 2.893 Euro als Werbungskosten absetzen, ohne einzelne Belege vorlegen zu muessen. Bei hoeheren tatsaechlichen Kosten lohnt sich der Einzelnachweis.
Geben Sie die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ein. Der Rechner ermittelt die Pauschale fuer sonstige Umzugskosten und vergleicht sie mit Ihren tatsaechlichen Kosten, sofern Sie diese eingeben. Beides sind Werbungskosten nach Paragraf 9 Absatz 1 Satz 1 EStG, die Ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.
Die Umzugskostenpauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag, der die sogenannten sonstigen Umzugsauslagen abdeckt. Darunter fallen Kosten, die bei einem beruflich veranlassten Umzug entstehen, aber schwer einzeln nachweisbar sind: Trinkgelder fuer Umzugshelfer, Ummeldungen bei Behoerden, Aenderung des Telefonanschlusses, kleinere Anschaffungen fuer die neue Wohnung und aehnliche Ausgaben. Der Vorteil liegt darin, dass das Finanzamt keine Belege fuer diese Pauschale verlangt. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) in Verbindung mit Paragraf 10 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BUKG, dessen Saetze das Bundesfinanzministerium per BMF-Schreiben auf Arbeitnehmer uebertraegt.
Neben der Pauschale koennen weitere Umzugskosten separat als Werbungskosten abgesetzt werden, naemlich solche, fuer die Einzelnachweise vorliegen. Die Pauschale und die Einzelnachweise schliessen sich nicht gegenseitig aus: Die Einzelnachweise gelten fuer konkrete Posten wie Spedition und doppelte Miete, die Pauschale deckt alles Uebrige ab.
| Person | Pauschale |
|---|---|
| Berechtigte Person | 964 Euro |
| Jede weitere Person im Haushalt | 643 Euro |
Fuer eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich: 964 Euro plus 3 mal 643 Euro gleich 2.893 Euro Pauschale. Dieser Betrag kann ohne Einzelbelege als Werbungskosten in der Anlage N angesetzt werden. Hinzu kommen separat nachweisbare Kosten wie Spedition oder doppelte Miete.
Die folgenden Posten koennen einzeln als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern Belege vorliegen. Diese kommen zur Pauschale fuer sonstige Umzugsauslagen hinzu:
Ein Umzug gilt als beruflich veranlasst, wenn einer der folgenden Gruende vorliegt. Der Nachweis ist wichtig, denn nur beruflich bedingte Umzuege berechtigen zum Werbungskostenabzug:
Nicht beruflich veranlasst ist ein Umzug aus rein privaten Gruenden, etwa weil die Familie waechst oder eine schoenere Wohnung gefunden wurde. In solchen Faellen koennen hoechstens haushaltsnahe Dienstleistungen (Umzugshelfer) mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro, geltend gemacht werden.
Herr Meier zieht mit seiner Frau und zwei Kindern beruflich bedingt von Hamburg nach Muenchen. Seine Kosten:
| Posten | Betrag | Nachweis |
|---|---|---|
| Spedition | 3.200 Euro | Rechnung |
| Doppelte Miete (2 Monate alt) | 1.800 Euro | Mietvertrag |
| Wohnungssuche (2 Reisen) | 420 Euro | Fahrkarten, Hotel |
| Nachhilfe Kind 1 | 600 Euro | Rechnung Nachhilfeinstitut |
| Pauschale sonstige Kosten | 2.893 Euro | Ohne Beleg (964 + 3 x 643) |
| Gesamt absetzbar | 8.913 Euro |
Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 3.120 Euro. Die Pauschale allein bringt rund 1.013 Euro Ersparnis, ohne dass ein einziger Beleg vorgelegt werden muss.
Die Pauschale fuer sonstige Umzugsauslagen deckt nur die kleineren Nebenkosten ab. Die grossen Posten (Spedition, doppelte Miete, Makler) werden immer einzeln nachgewiesen und kommen zur Pauschale hinzu. Ein Vergleich ist nur dann noetig, wenn Sie die sonstigen Umzugsauslagen einzeln belegen moechten, weil sie die Pauschale uebersteigen. In der Praxis nutzen die meisten Steuerpflichtigen die Pauschale fuer die sonstigen Kosten und legen fuer die grossen Posten Einzelbelege vor, da dies den Aufwand minimiert.
Arbeitnehmer tragen beruflich bedingte Umzugskosten in der Anlage N der Einkommensteuererklaerung ein. Die korrekte Zeile ist unter den sonstigen Werbungskosten zu finden. Tragen Sie dort den Gesamtbetrag aus Pauschale und Einzelnachweisen ein. Bei der elektronischen Steuererklaerung ueber ELSTER genuegt die Angabe. Belege muessen nicht eingereicht, aber sechs Jahre aufbewahrt werden, falls das Finanzamt nachfragt. Selbstaendige und Freiberufler setzen beruflich bedingte Umzugskosten als Betriebsausgaben in der Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung an.
Erstattet der Arbeitgeber die Umzugskosten ganz oder teilweise steuerfrei, kann der erstattete Anteil nicht zusaetzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Nur der nicht erstattete Teil ist absetzbar. Uebersteigen die tatsaechlichen Kosten die Erstattung, kann die Differenz als Werbungskosten angesetzt werden.
Bei einem beruflich bedingten Umzug ins Ausland oder zurueck gelten erhoehte Pauschbetraege nach dem Auslandsumzugskostengesetz (AUmzugskVwV). Die Betraege variieren je nach Zielland und sind hoeher als die inlaendische Pauschale.
Wer im selben Steuerjahr zweimal beruflich bedingt umzieht, kann fuer jeden Umzug die volle Pauschale ansetzen. Die Kosten werden nicht zusammengefasst, sondern fuer jeden Umzug separat ermittelt.
Die Pauschale betraegt 964 Euro fuer die berechtigte Person und 643 Euro fuer jede weitere Person im Haushalt. Fuer eine vierkoepfige Familie sind das 2.893 Euro. Diese Betraege gelten seit dem BMF-Schreiben vom Maerz 2024 und basieren auf dem Bundesumzugskostengesetz.
Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn die taegliche Pendelzeit um mindestens 30 Minuten pro Strecke sinkt. Weitere Gruende sind Arbeitsplatzwechsel, Versetzung, erstmalige Berufstaetigkeit, Raeumung einer Dienstwohnung oder Rueckkehr aus dem Ausland.
Ja, alternativ koennen tatsaechliche Kosten einzeln nachgewiesen werden: Spedition, doppelte Miete, Maklergebuehren fuer Mietwohnungen, Reisekosten und Nachhilfe fuer Kinder. Uebersteigen diese die Pauschale, ist der Einzelnachweis guenstiger.
Einzeln absetzbar sind Speditionskosten, Reisekosten am Umzugstag (0,30 Euro pro Kilometer), Wohnungsbesichtigungsreisen, doppelte Miete bis zu sechs Monate, Maklergebuehren fuer Mietwohnungen, Nachhilfe nach Schulwechsel und der Anschluss von Kuechengeraeten.
Nein, nur eine Person erhaelt die Hauptpauschale von 964 Euro. Der Partner wird als weitere Person mit 643 Euro beruecksichtigt. Ziehen beide aus getrennten beruflichen Gruenden um, kann unter Umstaenden jeder die eigene Pauschale ansetzen.
In der Anlage N unter sonstige Werbungskosten. Bei ELSTER genuegt die Angabe des Betrags. Belege muessen nicht eingereicht, aber sechs Jahre aufbewahrt werden.
Selbstaendige setzen beruflich bedingte Umzugskosten als Betriebsausgaben an. Die BMF-Pauschale dient als Orientierung, tatsaechliche Kosten koennen jedoch ebenfalls angesetzt werden. Entscheidend ist die betriebliche Veranlassung.
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