Direktantwort: Sachbezuege bis 50 Euro pro Monat bleiben 2026 steuer- und sozialversicherungsfrei (Paragraf 8 Absatz 2 Satz 11 EStG). Pro Mitarbeiter sind das 600 Euro steuerfrei pro Jahr. Entscheidend: Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegt der Wert bei 50,01 Euro, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Der Arbeitgeber spart bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro etwa 20 Prozent Lohnnebenkosten gegenueber einer Gehaltserhoehung.
Geben Sie den monatlichen Sachbezugswert und Ihr Bruttoeinkommen ein. Der Rechner zeigt, ob der Sachbezug steuerfrei bleibt und wie viel Sie und Ihr Arbeitgeber gegenueber einer Gehaltsaufstockung sparen.
Als Sachbezug gelten alle geldwerten Vorteile, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht in Geld, sondern in Form von Sach- oder Dienstleistungen gewaehrt. Typische Beispiele, die unter die 50-Euro-Freigrenze fallen:
| Sachbezugswert | Freigrenze (so gilt es) | Freibetrag (so gilt es NICHT) |
|---|---|---|
| 40,00 Euro | Komplett steuerfrei | Komplett steuerfrei |
| 50,00 Euro | Komplett steuerfrei | Komplett steuerfrei |
| 50,01 Euro | 50,01 Euro voll steuerpflichtig | 0,01 Euro steuerpflichtig |
| 80,00 Euro | 80,00 Euro voll steuerpflichtig | 30,00 Euro steuerpflichtig |
Dieser Unterschied ist in der Praxis der haeufigste Fehler: Schon ein Cent ueber der Grenze macht den gesamten Betrag steuer- und beitragspflichtig, nicht nur den uebersteigenden Teil.
Ein Arbeitgeber moechte einem Mitarbeiter (3.500 Euro brutto, Steuerklasse I, keine Kinder) monatlich 50 Euro mehr zukommen lassen.
| Variante | 50 Euro Sachbezug | 50 Euro Gehaltserhoehung |
|---|---|---|
| Bruttovorteil Arbeitnehmer | 50,00 Euro | 50,00 Euro |
| Lohnsteuer + Soli | 0,00 Euro | ca. 17,50 Euro |
| SV-Beitraege Arbeitnehmer | 0,00 Euro | ca. 10,20 Euro |
| Netto beim Arbeitnehmer | 50,00 Euro | ca. 22,30 Euro |
| AG-Anteil Sozialversicherung | 0,00 Euro | ca. 10,50 Euro |
| Gesamtkosten Arbeitgeber | 50,00 Euro | ca. 60,50 Euro |
Durch den Sachbezug erhaelt der Arbeitnehmer die vollen 50 Euro, waehrend bei einer Gehaltserhoehung nur rund 22 Euro netto ankommen. Der Arbeitgeber spart die Lohnnebenkosten von rund 10,50 Euro pro Monat. Ueber das Jahr gerechnet: 600 Euro steuerfrei fuer den Arbeitnehmer statt ca. 268 Euro netto bei gleichen Arbeitgeberkosten.
Seit dem 1. Januar 2022 muessen Gutscheinkarten die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfuellen, um als Sachbezug anerkannt zu werden. Akzeptiert werden:
Nicht als Sachbezug anerkannt werden offene Geldkarten, die wie Bargeld funktionieren, sowie Gutscheine mit Auszahlungsfunktion.
Ueber das Jahr verteilt ergeben sich fuer den Arbeitgeber erhebliche Sparpotenziale. Bei 10 Mitarbeitern, die jeweils 50 Euro Sachbezug monatlich erhalten, spart der Arbeitgeber gegenueber einer aequivalenten Gehaltserhoehung rund 1.260 Euro pro Monat an Lohnnebenkosten, das sind 15.120 Euro im Jahr. Gleichzeitig erhalten die Mitarbeiter 6.000 Euro pro Person steuerfrei, waehrend sie bei einer Gehaltserhoehung nur rund 2.680 Euro netto erhalten wuerden. Der Sachbezug ist damit ein dreifacher Gewinn: Der Arbeitnehmer bekommt mehr netto, der Arbeitgeber zahlt weniger brutto, und die Bindung der Mitarbeiter steigt.
Die Umsetzung erfordert eine sorgfaeltige Organisation. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der monatliche Sachbezug die 50-Euro-Grenze nicht ueberschreitet, auch nicht durch Zusammenrechnung verschiedener Leistungen im selben Monat. Gutscheinkarten-Anbieter wie Givve, Edenred oder Spendit bieten technische Loesungen, die eine automatische monatliche Aufladung ermoeglichen und die ZAG-Konformitaet gewaehrleisten. Der Arbeitgeber bucht den Sachbezug als Personalkosten und muss ihn in der Lohnabrechnung dokumentieren, auch wenn keine Steuern oder Beitraege anfallen.
Alle Sachbezuege eines Monats werden zusammengerechnet. Erhaelt ein Mitarbeiter im selben Monat einen Tankgutschein ueber 30 Euro und einen Buchgutschein ueber 25 Euro, betraegt der Gesamtsachbezug 55 Euro. Die Freigrenze von 50 Euro ist ueberschritten, und der gesamte Betrag von 55 Euro wird steuer- und beitragspflichtig. Nicht zusammengerechnet werden dagegen Sachbezuege mit dem 60-Euro-Geschenk zu persoenlichen Anlaessen (Geburtstag, Hochzeit), da dieses eine separate Freigrenze hat.
| Leistung | Grenze/Freibetrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sachbezug monatlich | 50 Euro (Freigrenze) | Paragraf 8 Abs. 2 S. 11 EStG |
| Geschenk pers. Anlass | 60 Euro (Freigrenze) | R 19.6 Abs. 1 LStR |
| Betriebsveranstaltung | 110 Euro/Teilnehmer (Freibetrag) | Paragraf 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG |
| Erholungsbeihilfe | 156/104/52 Euro | Paragraf 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG |
| Kinderbetreuung | Unbegrenzt | Paragraf 3 Nr. 33 EStG |
| Jobticket | Steuerfrei auf Arbeitslohn | Paragraf 3 Nr. 15 EStG |
Diese Leistungen sind kumulierbar. Ein Arbeitgeber kann monatlich 50 Euro Sachbezug, zum Geburtstag 60 Euro Geschenk und zusaetzlich die Kinderbetreuung steuerfrei gewaehren.
Sachbezuege bis 50 Euro pro Monat bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei (Paragraf 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Wird die Grenze ueberschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Die Regelung gilt seit 2022 (vorher 44 Euro).
Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerfrei, solange die Grenze nicht ueberschritten wird. Bei Ueberschreitung ist alles steuerpflichtig. Bei einem Freibetrag bleibt der Freibetrag immer steuerfrei, nur der Rest wird besteuert. Beim Sachbezug gilt eine Freigrenze.
Gutscheinkarten, Warengutscheine, Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sachgeschenke und Kostenuebernahmen. Nicht darunter fallen Geldleistungen und Gutscheine mit Auszahlungsfunktion. Gutscheinkarten muessen die ZAG-Kriterien erfuellen.
Nein, die 50 Euro gelten strikt pro Kalendermonat. Nicht genutzte Monate verfallen und koennen nicht uebertragen werden.
Ja, der Bruttowert einschliesslich Umsatzsteuer ist massgeblich. Ein Gutschein ueber 50 Euro brutto ist steuerfrei, 50,01 Euro brutto fuehrt zur vollen Steuerpflicht.
Gutscheinkarten muessen die ZAG-Kriterien erfuellen: limitierte Netze, limitiertes Sortiment oder zweckgebundene Nutzung. Offene Geldkarten sind ausgeschlossen. Die Rechtslage bei Amazon-Gutscheinen ist umstritten.
Ja, der Sachbezug ist kumulierbar mit Kinderbetreuungszuschuss, Jobticket, Erholungsbeihilfe, 60-Euro-Geschenk zu persoenlichen Anlaessen und dem 110-Euro-Freibetrag fuer Betriebsveranstaltungen.
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