Direktantwort: Beim Dienstrad per Entgeltumwandlung wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung mit nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert. Ein Rad mit 3.000 Euro Listenpreis ergibt 7,50 Euro monatlichen geldwerten Vorteil. Wird das Dienstrad zusätzlich zum Gehalt überlassen, ist die private Nutzung nach § 3 Nr. 37 EStG sogar komplett steuerfrei.
Geben Sie den Bruttolistenpreis (UVP) des Fahrrads, die monatliche Leasingrate und Ihr Bruttogehalt ein. Der Rechner vergleicht Dienstrad-Leasing mit dem Privatkauf.
Modell 1: Zusätzlich zum Gehalt. Der Arbeitgeber stellt das Dienstrad zusätzlich zum vereinbarten Lohn zur Verfügung. Die private Nutzung ist komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG). Der Arbeitnehmer zahlt nichts, der Arbeitgeber trägt die Kosten.
Modell 2: Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts, der in die Leasingrate fließt. Die private Nutzung wird mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Dieses Modell ist in der Praxis am häufigsten.
Fahrrad mit 3.000 Euro Listenpreis, Leasingrate 85 Euro monatlich, Bruttogehalt 3.500 Euro, Laufzeit 36 Monate.
| Listenpreis | Geldwerter Vorteil/Monat | Geldwerter Vorteil/Jahr |
|---|---|---|
| 1.500 Euro | 3,75 Euro | 45 Euro |
| 3.000 Euro | 7,50 Euro | 90 Euro |
| 5.000 Euro | 12,50 Euro | 150 Euro |
| 8.000 Euro | 20,00 Euro | 240 Euro |
Die 0,25-Prozent-Regel gilt für normale Fahrräder und E-Bikes (Pedelecs) bis 25 km/h motorunterstützte Geschwindigkeit. Schnelle S-Pedelecs, die über 25 km/h unterstützen, gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge und unterliegen den Regeln der Dienstwagenbesteuerung (0,25 Prozent bei reinen E-Fahrzeugen, ansonsten 1 Prozent des Listenpreises plus 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer).
0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (UVP) pro Monat bei Entgeltumwandlung. Bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt: steuerfrei.
Jobrad ist ein Markenname eines Leasinganbieters. Dienstrad ist der allgemeine Begriff. Steuerlich identisch.
Nur bei Überlassung zusätzlich zum Gehalt (§ 3 Nr. 37 EStG). Bei Entgeltumwandlung: 0,25 % geldwerter Vorteil.
Meist ja: 30-40 % günstiger als Privatkauf. Geringes Risiko: minimale Auswirkung auf Sozialleistungsansprüche.
Ja, für Pedelecs bis 25 km/h. S-Pedelecs über 25 km/h sind Kraftfahrzeuge mit anderer Besteuerung.
Übernahme zum Restwert (10-18 % des Listenpreises) oft möglich. Steuerliche Behandlung mit Arbeitgeber klären.
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