Sachbezugswerte Rechner 2026 | Essenszuschuss berechnen

Von Mustafa Bilgic · Aktualisiert 2026-07-25

Mit dem Sachbezugswerte Rechner 2026 berechnen Sie den geldwerten Vorteil, wenn Ihr Arbeitgeber Mahlzeiten stellt oder einen Essenszuschuss gewährt. Die Sachbezugswerte 2026 betragen pro Tag 2,37 Euro für ein Frühstück und 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen. Der Rechner zeigt, welcher Betrag als geldwerter Vorteil zu versteuern ist und wie hoch der steueroptimale Essenszuschuss sein kann.

Sachbezugswerte Rechner 2026

Sachbezugswerte 2026 im Überblick

MahlzeitPro TagPro Monat (30 Tage)
Frühstück2,37 Euro71,10 Euro
Mittagessen4,57 Euro137,10 Euro
Abendessen4,57 Euro137,10 Euro
Volle Verpflegung11,51 Euro345,00 Euro

Quelle: Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) 2026; BMF-Bekanntmachung vom 29.12.2025. Gegenüber 2025: Frühstück +0,07 Euro, Mittagessen/Abendessen je +0,17 Euro.

Steuerfreier Essenszuschuss: So funktioniert es

Der Arbeitgeber kann Mahlzeiten bezuschussen und dabei die Sachbezugswerte als Steuergrundlage nutzen. Das Prinzip:

  1. Der Sachbezugswert (z. B. 4,57 Euro für ein Mittagessen) ist der Betrag, der als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.
  2. Zahlt der Arbeitnehmer einen Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts, entfällt die Versteuerung komplett.
  3. Alternativ kann der Arbeitgeber den Sachbezugswert pauschal mit 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 EStG versteuern – dann bleibt der Zuschuss für den Arbeitnehmer netto.

Essensgutscheine und digitale Essensmarken

Essensgutscheine (z. B. Sodexo, Edenred) werden steuerlich wie gestellte Mahlzeiten behandelt, wenn:

Wird der Gutscheinwert von 7,67 Euro eingehalten, versteuert der Arbeitgeber nur den Sachbezugswert (4,57 Euro) pauschal mit 25 Prozent – der Arbeitnehmer zahlt nichts.

Rechenbeispiel: 20 Mittagessen mit Essenszuschuss

PostenBetrag
Essensgutscheine (20 × 7,67 Euro)153,40 Euro (Arbeitgeberkosten)
Sachbezugswert (20 × 4,57 Euro)91,40 Euro
Pauschale Versteuerung 25 % (AG übernimmt)22,85 Euro
Nettovorteil Arbeitnehmer153,40 Euro/Monat

Der Arbeitnehmer erhält 20 Mittagessen im Wert von 153,40 Euro, ohne selbst Steuern oder Sozialabgaben darauf zu zahlen.

Sachbezugswerte und Sozialversicherung

Sachbezüge unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Wählt der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG, sind die Sachbezüge jedoch auch sozialversicherungsfrei – ein doppelter Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dieser Sachbezugswerte Rechner gibt eine vereinfachte Übersicht zum geldwerten Vorteil bei Mahlzeiten. Die steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Gestaltung (Kantinenessen, Gutscheine, digitale Marken) und der Versteuerungswahl des Arbeitgebers ab. Für die korrekte Lohnabrechnung wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung oder einen Steuerberater.

Rechenbeispiel: Essensgutscheine in der Praxis

Ein Arbeitgeber gibt seinen Mitarbeitern digitale Essensmarken im Wert von 7,23 Euro pro Arbeitstag. Der Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt 4,57 Euro. Der Arbeitnehmer muss den Sachbezugswert selbst tragen (z. B. durch Zuzahlung oder Gehaltsabzug). Der Arbeitgeberzuschuss (7,23 - 4,57 = 2,66 Euro) bleibt steuerfrei, sofern die Gesamtleistung den Sachbezugswert plus 3,10 Euro (= 7,67 Euro) nicht übersteigt. Bei 20 Arbeitstagen im Monat: 20 x 7,23 = 144,60 Euro geldwerter Vorteil, davon 20 x 4,57 = 91,40 Euro als Sachbezug zu versteuern oder pauschal mit 25 Prozent vom Arbeitgeber zu übernehmen.

Tabelle: Sachbezugswerte 2026

MahlzeitWert pro TagWert pro Monat
Frühstück2,37 Euro71,10 Euro
Mittagessen4,57 Euro137,10 Euro
Abendessen4,57 Euro137,10 Euro
Volle Verpflegung11,51 Euro345,30 Euro

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Die Monatswerte gelten unabhängig von den tatsächlichen Arbeitstagen.

50-Euro-Sachbezugsfreigrenze

Neben den Mahlzeiten-Sachbezügen gibt es die allgemeine Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro pro Monat (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, seit 2022 erhöht von 44 Euro). Sachzuwendungen bis zu diesem Betrag (z. B. Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine, Jobticket-Zuschüsse, Fitnessstudio-Mitgliedschaften) bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig (Freigrenze, nicht Freibetrag). Mehrere Sachbezüge im gleichen Monat werden zusammengerechnet.

Sonderfälle: Kantine, Homeoffice, Dienstreise

Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch sind die Sachbezugswerte für Mahlzeiten 2026?

Der Sachbezugswert beträgt 2026 für ein Frühstück 2,37 Euro pro Tag und für ein Mittagessen oder Abendessen jeweils 4,57 Euro pro Tag. Der monatliche Gesamtwert für volle Verpflegung liegt bei 345 Euro.

Was ist ein steuerfreier Essenszuschuss?

Ein Essenszuschuss des Arbeitgebers bleibt steuerfrei, solange der Zuschuss zusammen mit dem Eigenanteil des Arbeitnehmers den Sachbezugswert nicht übersteigt oder der Arbeitnehmer den Sachbezugswert selbst zahlt. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber den Sachbezugswert mit 25 Prozent pauschal versteuern.

Wie hoch darf der Arbeitgeberzuschuss pro Mahlzeit maximal sein?

Der Arbeitgeber kann pro Mahlzeit bis zu 7,67 Euro bezuschussen, ohne dass der volle Wert versteuert werden muss: 3,10 Euro als steuerfreier Zuschuss (Differenz zum Sachbezugswert von 4,57 Euro bei Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro abzüglich 6,90 Euro) und die 4,57 Euro Sachbezugswert, die pauschal mit 25 Prozent versteuert werden können.

Gelten die Sachbezugswerte auch für Essensgutscheine?

Ja. Essensgutscheine, Essensmarken und digitale Essensschecks werden steuerlich wie vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten behandelt, sofern sie pro Arbeitstag nur für eine Mahlzeit eingelöst werden können und den Wert von 7,67 Euro nicht übersteigen.

Muss der Sachbezugswert in der Lohnabrechnung erscheinen?

Ja. Der Sachbezugswert wird als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung ausgewiesen und unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung – es sei denn, der Arbeitgeber übernimmt die pauschale Versteuerung mit 25 Prozent (§ 40 Abs. 2 EStG).

Was ändert sich bei den Sachbezugswerten 2026?

Gegenüber 2025 steigen die Werte leicht: Frühstück von 2,30 auf 2,37 Euro, Mittagessen und Abendessen von jeweils 4,40 auf 4,57 Euro. Die monatliche Verpflegung steigt von 333 auf 345 Euro.