Der Verpflegungsmehraufwand Rechner 2026 berechnet die steuerfreien Verpflegungspauschalen für Ihre Dienstreise im Inland. Die Pauschalen betragen 2026 unverändert 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden und 28 Euro bei einer ganztägigen Abwesenheit von 24 Stunden. Geben Sie Ihre Reisetage ein und sehen Sie sofort den erstattungsfähigen Betrag.
| Abwesenheit | Pauschale 2026 |
|---|---|
| Mehr als 8 Stunden | 14 Euro |
| An- und Abreisetag (mehrtägig mit Übernachtung) | 14 Euro |
| 24 Stunden (ganztägig) | 28 Euro |
Quelle: § 9 Abs. 4a EStG; BMF-Schreiben zu Reisekostenpauschalen (bundesfinanzministerium.de). Die Sätze sind seit 2020 unverändert.
Wird eine Mahlzeit vom Arbeitgeber oder einem Dritten (z. B. Hotel) gestellt, wird die Pauschale gekürzt. Die Kürzungsbeträge richten sich nach dem vollen Tagessatz von 28 Euro:
| Mahlzeit | Kürzung | Betrag |
|---|---|---|
| Frühstück | 20 % | 5,60 Euro |
| Mittagessen | 40 % | 11,20 Euro |
| Abendessen | 40 % | 11,20 Euro |
Beispiel: Bei einem ganzen Reisetag (28 Euro) mit gestelltem Frühstück verbleiben 28 − 5,60 = 22,40 Euro.
| Tag | Abwesenheit | Mahlzeit gestellt | Pauschale |
|---|---|---|---|
| Montag (Anreisetag) | 14 Euro | – | 14,00 Euro |
| Dienstag (ganztägig) | 28 Euro | Frühstück (−5,60) | 22,40 Euro |
| Mittwoch (ganztägig) | 28 Euro | Frühstück (−5,60) | 22,40 Euro |
| Donnerstag (ganztägig) | 28 Euro | Frühstück (−5,60) | 22,40 Euro |
| Freitag (Abreisetag) | 14 Euro | – | 14,00 Euro |
| Gesamt | 95,20 Euro | ||
Bei einer langfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte können die Verpflegungspauschalen nach § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG nur für die ersten drei Monate beansprucht werden. Wird die Tätigkeit mindestens vier Wochen unterbrochen (z. B. durch Urlaub, Krankheit oder Tätigkeit an einer anderen Stelle), beginnt die Dreimonatsfrist von vorn.
Arbeitnehmer können den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten (Anlage N) geltend machen, sofern der Arbeitgeber die Pauschalen nicht oder nicht vollständig steuerfrei erstattet. Selbstständige und Freiberufler setzen die gleichen Beträge als Betriebsausgaben ab. In beiden Fällen müssen die Reiseanlässe und Abwesenheitszeiten dokumentiert werden.
Ein Arbeitnehmer reist montags um 8 Uhr ab und kehrt mittwochs um 18 Uhr zurück. Anreisetag (Montag): 14 Euro. Voller Tag (Dienstag): 28 Euro. Abreisetag (Mittwoch): 14 Euro. Gesamt: 56 Euro. Wenn der Arbeitgeber am Dienstagabend ein Abendessen bezahlt, wird die Pauschale für den vollen Tag um 40 Prozent gekürzt: 28 x 60 % = 16,80 Euro statt 28 Euro. Neuer Gesamtbetrag: 44,80 Euro.
Dienstreise nach Paris für zwei volle Tage. Die Auslandspauschale für Frankreich beträgt laut BMF-Schreiben 58 Euro pro vollem Tag und 39 Euro für An- und Abreisetage. Gesamtpauschale bei 4-Tage-Reise: 39 + 58 + 58 + 39 = 194 Euro. Die Auslandspauschalen werden jährlich vom BMF veröffentlicht und weichen erheblich von den Inlandspauschalen ab.
| Abwesenheit | Pauschale | Kürzung bei Mahlzeit |
|---|---|---|
| Mehr als 8 Stunden (eintägig) | 14 Euro | Frühstück -5,60 Euro / Mittag -5,60 Euro / Abend -11,20 Euro |
| 24 Stunden (voller Tag) | 28 Euro | Frühstück -5,60 Euro / Mittag -11,20 Euro / Abend -11,20 Euro |
| An-/Abreisetag (mehrtägig) | 14 Euro | Frühstück -5,60 Euro / Mittag -5,60 Euro / Abend -11,20 Euro |
Die Kürzung beträgt 20 Prozent der 28-Euro-Pauschale für Frühstück (5,60 Euro) und je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen (je 11,20 Euro).
Der Verpflegungsmehraufwand kann nur für die ersten drei Monate einer Auswärtstätigkeit am selben Ort geltend gemacht werden (Dreimonatsfrist, § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Danach entfällt der Anspruch, da angenommen wird, dass sich der Arbeitnehmer an die Verpflegungssituation vor Ort angepasst hat. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen (gleich aus welchem Grund) startet die Dreimonatsfrist neu. Wochenendheimfahrten allein gelten nicht als Unterbrechung.
Für Inlandsreisen gelten 2026 unverändert: 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie am An- und Abreisetag, und 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden. Diese Pauschalen sind seit 2020 unverändert.
Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter eine Mahlzeit, wird die Pauschale gekürzt: 20 Prozent für ein Frühstück (5,60 Euro) und je 40 Prozent für Mittag- oder Abendessen (je 11,20 Euro). Grundlage für die Kürzung ist immer der volle Tagessatz von 28 Euro.
Ja. Erstattet der Arbeitgeber die Pauschalen nicht oder nicht vollständig, können Sie die Differenz als Werbungskosten in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Ja. Selbstständige und Freiberufler können die gleichen Pauschalen als Betriebsausgaben geltend machen. Die Abwesenheitszeiten müssen dokumentiert werden.
Ja. Bei einer langfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte können die Pauschalen nur für die ersten drei Monate beansprucht werden (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Wird die Tätigkeit mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt die Frist neu.
An An- und Abreisetagen einer mehrtägigen Dienstreise mit Übernachtung gilt pauschal der Satz von 14 Euro – unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer an diesen Tagen.