Der Pflegeheim Eigenanteil Rechner zeigt Ihnen, wie viel Sie bei stationärer Pflege selbst zahlen müssen. Denn die Pflegeversicherung arbeitet nach dem Teilkasko-Prinzip: Sie zahlt nur feste Leistungsbeträge je Pflegegrad – den Rest tragen Sie als Eigenanteil im Pflegeheim. Dieser Eigenanteil Pflegeheim Rechner 2026 berücksichtigt den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie den entlastenden Leistungszuschlag nach Verweildauer.
Der Eigenanteil im Pflegeheim besteht aus vier Bausteinen. Nur der erste – der pflegebedingte EEE – wird durch den Leistungszuschlag reduziert:
Im Bundesdurchschnitt liegt der Gesamt-Eigenanteil 2026 bei rund 2.700 bis 3.000 € pro Monat – vor Abzug des Leistungszuschlags. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie Ihren individuellen Betrag.
Die Pflegekasse zahlt feste Beträge je Pflegegrad direkt an das Heim. Diese mindern die pflegebedingten Kosten.
| Pflegegrad | Leistung stationär (€/Monat) | Pflegebedürftigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € (Entlastungsbetrag) | geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | 805 € | erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € | schwerste mit besonderem Bedarf |
Seit 2024 entlastet der Leistungszuschlag den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer. Je länger jemand im Heim lebt, desto höher der Zuschlag der Pflegekasse auf den EEE.
| Verweildauer | Leistungszuschlag auf EEE |
|---|---|
| bis 12 Monate | 15 % |
| 13 bis 24 Monate | 30 % |
| 25 bis 36 Monate | 50 % |
| ab 37 Monaten | 75 % |
Wichtig: Der Zuschlag mindert nur den pflegebedingten EEE, nicht die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen.
Pflegebedingte Kosten 2.700 €, Pflegekassenleistung 1.855 €, Leistungszuschlag 15 %.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Pflegebedingte Heimkosten | 2.700 € |
| − Pflegekassenleistung (PG 4) | − 1.855 € |
| = Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | 845 € |
| − Leistungszuschlag 15 % auf EEE | − 127 € |
| = reduzierter Pflege-Eigenanteil | 718 € |
| + Unterkunft & Verpflegung | + 900 € |
| + Investitionskosten | + 480 € |
| Eigenanteil gesamt pro Monat | 2.098 € |
Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr schwankt regional erheblich:
| Bundesland | Eigenanteil 1. Jahr (ca.) |
|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 3.000–3.300 € |
| Baden-Württemberg | 2.900–3.100 € |
| Bayern | 2.700–3.000 € |
| Niedersachsen | 2.500–2.800 € |
| Sachsen-Anhalt / Thüringen | 2.200–2.500 € |
Reichen Rente und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu decken, springt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialamt) ein. Geprüft werden Einkommen und Vermögen; ein Schonvermögen bleibt unangetastet. Dank des Angehörigen-Entlastungsgesetzes werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € zum Elternunterhalt herangezogen – darunter müssen sie nichts beitragen.
Pflegebedingte Heimkosten lassen sich als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Abgezogen werden die zumutbare Eigenbelastung und eine Haushaltsersparnis, wenn der eigene Haushalt aufgelöst wurde. Alternativ kann der Pflege-Pauschbetrag genutzt werden. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen im Heim sind teilweise absetzbar.
Welcher Eigenanteil im Pflegeheim auf Sie zukommt, hängt maßgeblich vom Pflegegrad ab, denn er bestimmt den Leistungsbetrag der Pflegekasse. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen vergleichbaren Gutachter anhand von sechs Modulen, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens. Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad von 1 bis 5. Da der einrichtungseinheitliche Eigenanteil innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch ist, profitieren Bewohner mit höherem Pflegegrad besonders: Sie erhalten einen höheren Leistungsbetrag von der Pflegekasse, zahlen aber denselben EEE wie andere. Eine korrekte und nicht zu niedrige Einstufung ist daher finanziell bedeutsam. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustands lohnt ein Höherstufungsantrag.
Bevor der teure Schritt ins Pflegeheim ansteht, lohnt der Vergleich mit der häuslichen Pflege. Bei ambulanter Versorgung zahlt die Pflegekasse Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die je nach Pflegegrad ebenfalls gestaffelt sind. Wird ein Angehöriger gepflegt, kann das Pflegegeld zur finanziellen Anerkennung weitergereicht werden. Zusätzlich gibt es Entlastungsbeträge, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die Angehörige unterstützen. Häusliche Pflege ist oft günstiger als die vollstationäre Variante, stößt aber bei hohem Pflegebedarf oder fehlender familiärer Unterstützung an Grenzen. Eine Kombination aus ambulantem Pflegedienst und Angehörigenpflege kann den Heimeintritt hinauszögern und so den hohen Eigenanteil vermeiden.
Wegen der hohen und steigenden Eigenanteile schließen immer mehr Menschen eine private Pflegezusatzversicherung ab. Solche Policen zahlen im Pflegefall einen vereinbarten Tagessatz oder einen prozentualen Anteil und mindern so die finanzielle Lücke. Der staatlich geförderte Pflege-Bahr ist eine Variante mit Zuschuss, hat aber begrenzte Leistungen. Eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung bietet meist höhere und flexiblere Leistungen, kostet dafür aber mehr Beitrag. Wer früh abschließt, profitiert von niedrigeren Beiträgen. Die Entscheidung sollte den erwarteten Eigenanteil, die eigene Rente und das vorhandene Vermögen berücksichtigen. Wichtig ist, die Bedingungen genau zu prüfen: Manche Tarife leisten erst ab Pflegegrad 2 oder 3, andere bereits ab Pflegegrad 1.
Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflege, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie ggf. Ausbildungsumlage. Im Bundesdurchschnitt liegt der Gesamt-Eigenanteil 2026 bei rund 2.700 bis 3.000 € pro Monat, abhängig von Region und Heim, vor Abzug des Leistungszuschlags.
Der EEE ist der pflegebedingte Eigenanteil, der für die Pflegegrade 2 bis 5 in einem Heim gleich hoch ist. Die Pflegekasse zahlt einen festen Leistungsbetrag je Pflegegrad; der darüber hinausgehende pflegebedingte Betrag wird auf alle Bewohner gleichmäßig als EEE umgelegt.
Seit 2024 reduziert der Leistungszuschlag den pflegebedingten Eigenanteil gestaffelt nach Verweildauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten Jahr, 50 % im dritten Jahr und 75 % ab dem vierten Jahr. Der Zuschlag wird automatisch von der Pflegekasse gewährt und auf den EEE angerechnet.
Nein. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur feste Leistungsbeträge je Pflegegrad (Teilkasko-Prinzip). 2026 sind das je nach Pflegegrad zwischen rund 805 € (Pflegegrad 2) und 2.096 € (Pflegegrad 5) monatlich für stationäre Pflege. Die Differenz zu den tatsächlichen Heimkosten trägt der Bewohner als Eigenanteil.
Reichen Rente, Vermögen und Pflegeleistungen nicht aus, springt die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialamt) ein. Geprüft werden eigenes Einkommen und Vermögen, ein Schonvermögen bleibt unberücksichtigt. Unterhaltspflichtige Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € herangezogen.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder nur dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Unterhalb dieser Grenze müssen Kinder nichts zum Pflegeheim-Eigenanteil der Eltern beitragen.
Ja. Neben dem pflegebedingten EEE zahlen Bewohner die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten des Heims selbst. Diese Anteile werden vom Leistungszuschlag nicht reduziert, nur der pflegebedingte EEE.
Der Eigenanteil schwankt stark regional. In Nordrhein-Westfalen und im Saarland liegt er deutlich über dem Bundesschnitt (teils über 3.000 €), in Sachsen-Anhalt und Thüringen darunter. Ursache sind unterschiedliche Personalkosten, Investitionskosten und Pflegesätze.
Ja. Pflegebedingte Heimkosten können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, gemindert um die zumutbare Eigenbelastung und eine Haushaltsersparnis. Alternativ kommt der Pflege-Pauschbetrag in Betracht.